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Updated: 18.12.2012 15:51
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Arbeitsagentur Neumünster gegen Erwerbslose und Kritiker


Arbeitsagentur Neumünster kündigt einen Kritiker

Anfang Mai dokumentierten wir den offenen Brief an den Direktor der Arbeitsagentur Neumünster und Pressemitteilung von SOGA - Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V., in dem es u.a. hieß: „es ist ein Skandal, wenn Arbeitslosen die Ihre Rechte heute noch wahrnehmen, deshalb zum psychologischen Dienst der Arbeitsagentur geschickt werden und so unter Druck gesetzt werden sollen…“ Eines der Mitglieder der SOGA ist Jürgen Habich, der zugleich bei ELIA e.V. in einem von der Bundesagentur finanziertem Projekt zur Betreuung von Erwerbslosen beschäftigt war. Kurz nach Erhalt des Offenen Briefs erfolgten Gespräche der Agentur mit ELIA, die in der Kündigung der Förderung des Projektes SAM (am 10.5.) und damit der Kündigung von Jürgen Habich durch ELIA e.V. (am 17.5.) mündeten. Im Kündigungsschreiben des Arbeitsamtes heißt es, „Es wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer Jürgen Habich mit nicht förderungsfähigen Arbeiten beschäftigt war bzw. ist.“ Wir dokumentieren:

Arbeitsagentur Neumünster schickt selbstbewusste Erwerbslose zum psychologischen Dienst

  • „Es ist ein Skandal wie Arbeitslose die nur ihre Rechte wahrnehmen von einigen Mitarbeitern der Arbeitsagentur Neumünster behandelt werden. Das Arbeitsamt Neumünster hat jetzt zum wiederholten Male und diesmal per Einschreiben ein Auskunftsersuchen und eine pauschale Einwilligung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht angefordert. Ebenso ist es Skandal, wenn Arbeitslosen die Ihre Rechte heute noch wahrnehmen, deshalb zum psychologischen Dienst der Arbeitsagentur geschickt werden und so unter Druck gesetzt werden sollen…“ Offener Brief an den Direktor der Arbeitsagentur Neumünster und Pressemitteilung von SOGA externer Link - Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V. vom 1.5.04
  • Siehe auch: Arbeitsberater verlangt Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. „Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat die Arbeitagentur Neumünster, einen Arbeitslosen aufgefordert, bei seinem Hausarzt, die Aufhebung der Schweigepflicht zu beantragen. Sollte er/sie dieser Auforderung nicht nachkommen, gäbe es einen Leistungentzug wegen fehlender Mitwirkung, hier wird in zunehmerder Weise, selbst gegen die verschäften Bestimmungen des SGB lll verstoßen. Auch hier gilt, nichts unterschreiben, Beratung aufsuchen.“ Dokumentation des Falles bei SOGA externer Link - Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V.. Aus dem zur Unterschrift vorgelegten „Kundenerklärung“: „… damit das Team vom Arbeitsamt mich besser und schneller beraten/vermitteln kann, bin ich bereit, innerhalb der nächsten drei Tage meine behandelnden Ärzte aufzusuchen und das mir mitgegebene Anschreiben vorzulegen, in dem diese(r) um Übergabe von Befunden an mich oder die rasche Zusendung direkt an den Ärztlichen Dienst gebeten wird/werden….“

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