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Updated: 18.12.2012 15:51
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Die unerträgliche Situation eines einstmals "normalen" Ehepaares in Deutschland

Meine Frau und ich verloren betriebsbedingt unsere Arbeitsplätze. Trotz unzähliger Bewerbungen mussten wir ALG II beantragen. Diesen Antrag haben wir nicht selbst, sondern von einer Mitarbeiterin der Arbeits-Agentur ausfüllen lassen.

Alle für den Antrag relevanten Belege, Nachweise oder Unterlagen haben der Mitarbeiterin im Original vorgelegen. Nachdem der Antrag ausgefüllt war, haben wir ihn Korrektur gelesen und dabei festgestellt, dass der Eintrag bei den Schuldzinsen für ein selbstbewohntes Eigenheim fehlerhaft war. - Wir bewohnen eine kleine DHH mit ca 93 m² Wohnfläche. Diese kleine Immobilie haben wir uns als Altersabsicherung für unseren Lebensabend zugelegt und unsere gesamten Ersparnisse dort investiert. - Vor dem Leisten unserer Unterschrift haben wir den Fehler durch die Mitarbeiterin berichtigen lassen. Sie hat den Betrag gestrichen und den
Vermerk "siehe Anlagen" gemacht. Dieser Vermerk ist auf die Kontoauszüge - Zinsen und Sparbeitrag - der Schwäbisch Hall bezogen.

Für unsere monatlichen Belastungen bekommen wir eine jährliche Aufstellung unserer Bausparkasse, getrennt nach Tilgung und Zinsen. Diese Nachweise hat sich die Mitarbeiterin seinerzeit kopiert und die Summe korrekt unter Belastungen eingesetzt. Als die Sachbearbeiterin alles abgestempelt und unterschrieben hatte, haben wir uns den gesamten Antrag kopieren lassen.

Nachdem immer mehr Ungereimtheiten wegen der Leistungen seitens des Job-Centers Hildesheim auftraten, verlangten wir Akteneinsicht. Bei der Durchsicht unserer Leistungsakte stellten wir fest , dass in dem Originalantrag zum ALG II, den seinerzeit eine Mitarbeiterin des Job-Centers für uns
ausgefüllt hatte, nachträgliche Eintragungen sowie Eintragsänderungen gemacht worden waren. Des weiteren sind Originalschriftstücke wie auch relevante Kopien verschwunden. Diese Original-Unterlagen hatten wir schon schriftlich angefordert, allerdings bis heute erfolglos.

Durch diese gesetzwidrigen Handlungen (Betrug, Urkundenfälschung) der Mitarbeiter des Job-Centers Hildesheim haben wir bis heute eine nicht nachvollziehbare, unerträgliche Auseinandersetzung. Die Leistungen, die uns gewährt werden, beziehen sich auf eine Zweizimmerwohnung und berücksichtigen nicht unsere monatliche Zinszahlung.

Wenn das so weitergeht müssen wir unser Häuschen verkaufen.

Die einzige Unterstützung des Job-Centers Hildesheim, uns zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu verhelfen, hat sich auf bisher insgesamt 6 sogenannte Maßnahmen beschränkt. Jedes Mal mit dem Hinweis: "Das ist Ihre Chance auf einen Arbeitsplatz auf dem ersten
Arbeitsmarkt". Die Inhalte der sechs Maßnahmen (eine dieser Maßnahmen dauerte 12 Monate)
bestanden im Einzelnen aus 5x Bewerbungstraining, 5x Englisch (u.a. Vorführung von illegalen Raubkopien aus dem Internet), 3x Praktika. Die letzte sechsmonatige Maßnahme meiner Frau nannte sich Rombus und stand unter dem Motto: Frauen in Europa. Unter anderem wurde dort in einem einmonatigen Elektrotechnikkurs ein Netzteil gebastelt. Anschließend begann ein dreimonatiges Praktikum in einem bekannten Garten- und Baustoffcenter. Als kostenfreie Mitarbeiterin durfte meine Frau dort drei Monate die Blumen gießen und Gartenmöbel schleppen.
Entgegen der Aussage der Lehrgangsleitung und der Mitarbeiterin des Job-Centers stand wie jedes Mal von vornherein fest, dass es keine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis geben wird.

Erwähnenswert ist das unerträgliche Verhalten der Mitarbeiter des Job-Center Hildesheim uns gegenüber. Seit wir ALG II beziehen, gehören wir zur sogenannten Unterschicht, so werden wir auch behandelt, wie Untermenschen. Das gab es schon einmal in Deutschland, mit fatalen Folgen!

Eine Begebenheit mit der das perfide Verhalten uns gegenüber deutlich wird, möchten wir zum Schluss noch anführen. Seit März 2006 ist unsere Heizung nicht mehr funktionsfähig. Da wir alles, was wir hatten, zum Lebensunterhalt verbrauchen mussten, können wir uns nun eine Reparatur aus eigenen Mitteln nicht mehr leisten. Seit Antragstellung im März 2006 zur Instandsetzung der Heizung, konnte durch Sachbearbeitungsverschleppung und Ablehnungen die Reparatur bis heute nicht stattfinden. Wir haben seither bis zum heutigen Tag keine Heizung und auch kein warmes Wasser mehr. Als besonders Menschenverachtend empfinden wir die dazu gemachte, schriftliche Aussage aus Januar 2007: Uns ist nach Ablauf von 9 Monaten mit teilweiser kühler Witterung auch ein weiteres Abwarten zumutbar!

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem täglichen Überlebenskampf, den wir führen. Denn leben kann man das nicht mehr nennen. Meine Frau und ich wollen nicht von Almosen leben, wir wollen arbeiten und für unseren Lebensunterhalt selber sorgen. Dafür brauchen wir allerdings einen
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, von dessen Verdienst wir leben können. Leider wurde uns bisher keine Chance gegeben, wieder in das Berufsleben zu gelangen. Wir werden aber weiterhin nichts unversucht lassen, da wir wirklich keine faulen Bundesbürger sind!

Die menschenverachtenden Behandlungen lassen wir uns nicht mehr gefallen und
setzen uns dagegen zur Wehr.

Wir empfehlen an dieser Stelle allen ALG II Empfängern, sich ihren Antrag kopieren zu lassen und auf nachträgliche Eintragungen zu überprüfen, wir können uns nämlich nicht vorstellen, dass dies nur bei uns der Fall ist.

Jutta und Andreas Embacher, 31191 Algermissen im Februar 2007


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