Wenn Arbeitgeber nach mehr Staat rufen: Mit Kurzarbeit wertvolle Arbeitskräfte in viralen Zeiten hamstern und die Unternehmen auch bei den Sozialbeiträgen entlasten?

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… »Wegen der Corona-Epidemie rechnet die Metall- und Elektroindustrie mit drastischen Einbußen. Die Arbeitgeber fordern Geld für Kurzarbeit – noch großzügiger als in der Finanzkrise (…) Das kann man ja fordern und aus Sicht der Arbeitgeber ist das auch verständlich, folgt es doch der Logik einer faktischen Sozialisierung betrieblicher Risiken auf Kosten der Beitragszahlergemeinschaft. (…) Und was kaum in der Berichterstattung auftaucht, sowohl im Krisenjahr 2009 als auch jetzt: Man kann die Arbeitgeber noch weiter entlasten, das kostet dann aber nicht nur die Beitragszahler Geld, sondern auch die Arbeitnehmer haben einen Preis zu zahlen, denn sie bekommen für die Zeit der Kurzarbeit nur einen Teil des bereinigten Arbeitseinkommens, die Differenz müssen sie in Form des nicht-kompensierten Verdienstausfalls selbst tragen…“ Artikel vom 8. März 2020 von und bei Stefan Sell externer Link und dazu hier:

  • [„Überraschende“ IAB-Studie] Beschäftigte sehen Mitnahmeeffekte beim Kurzarbeitergeld in der Covid-19-Pandemie New
    „39 Prozent der Kurzarbeitergeld-Beziehenden berichteten, dass ihre eigene Arbeitsmenge beziehungsweise ihre Arbeitsaufgaben trotz Kurzarbeit unverändert blieben. 21 Prozent der Befragten gaben an, mehr Stunden gearbeitet zu haben als die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes vorsah. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Blick auf die Betriebsgröße und Branchen zeigt: In größeren Betrieben geben Beschäftigte in Kurzarbeit seltener als in kleineren Betrieben an, mehr Stunden gearbeitet zu haben als abgerechnet. Allerdings berichteten Beschäftigte in größeren Betrieben häufiger, dass ihre eigene Arbeitsmenge trotz Kurzarbeit unverändert blieb. Im produzierenden Gewerbe geben Beschäftigte in Kurzarbeit vergleichsweise häufiger an, dass ihre eigene Arbeitsmenge unverändert blieb. Gleichwohl berichteten Beschäftigte in Kurzarbeit dort auch vergleichsweise seltener, mehr Stunden gearbeitet zu haben als abgerechnet. „Die Befunde zu den Unterschieden in den Mitnahmeeffekten nach Betriebsgröße und Branchen zeichnen kein eindeutiges Bild“, so IAB-Forscher Christopher Osiander. „Insgesamt schließen wir, dass Mitnahmeeffekte für alle Betriebsgrößen und in allen Branchen auftreten und sich nicht auf bestimmte Branchen oder Betriebsgrößen konzentrieren, die weniger oder mehr Erfahrung mit Kurzarbeit vor der Pandemie hatten“, so Osiander weiter. (…) Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass es in nennenswertem Umfang zu Mitnahmeeffekten beim Kurzarbeitergeld-Bezug gekommen sein dürfte. „Dies stellt die insgesamt sehr positiven Befunde zu den Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes auf die Stabilität der Beschäftigung in Deutschland während der jüngsten Krise nicht in Frage. Kurzarbeit spielte in der Covid-19-Pandemie eine sehr wichtige Rolle, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern“, betont IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Für die Zukunft empfehlen wir eine strikt regelbasierte Anwendung des Kurzarbeitergeldes, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen“, so Fitzenberger weiter. „Für eine Krisensituation, in der Kurzarbeit attraktiver ausgestaltet wird und der Zugang erleichtert wird, sind zusätzliche Kontrollen notwendig. Eine Möglichkeit wäre auch, den erleichterten Zugang mit einem Experience Rating für die Betriebe zu verbinden. Das heißt, dass bei intensiver Nutzung von Kurzarbeit die zukünftigen Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für diesen Betrieb steigen“…“ Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 16. April 2024 externer Link zur kompletten 6-seitigen Studie externer Link
  • Bezugsdauer und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert
    Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2022 beschlossen, das Kurzarbeitergeld angesichts der fortdauernden Pandemie auch in den nächsten Monaten als „beschäftigungssichernde Brücke“ zu nutzen. Dafür wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate, längstens bis 30.06.2022 verlängert. Eine Reihe von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bis 30.06.2022 fortgeführt.
    Das „Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ sieht vor: die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 auf 28 Monate zu verlängern, wobei die Regelung bis 30.06.2022 befristet ist; bestimmte coronabedingte Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld bis 30.06.2022 fortzuführen…“ Meldung vom 21. Februar 2022 beim Paritätischen externer Link
  • Staat nimmt bei Kurzarbeitern rund 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ein
    „… Im vergangenen Jahr erwartete viele Arbeitnehmer eine Überraschung. Für 2020 waren sie im Gegensatz zu früheren Jahren zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Der Grund war das Kurzarbeitergeld, mit dessen Hilfe viele Unternehmen versuchten, durch die Coronakrise zu kommen. Zwar wird Kurzarbeitergeld selbst nicht besteuert. Übersteigt die Lohnersatzleistung übers Jahr aber 410 Euro, so gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz erhöhen, den Arbeitnehmer auf ihr übriges Einkommen zahlen müssen. So war es auch 2021, als erneut viele Firmen Kurzarbeit anmeldeten. Ein Teil der Betroffenen muss dadurch Steuern nachzahlen. Dem Fiskus hat der Progressionsvorbehalt erhebliche Mehreinnahmen beschert. Im Jahr 2020 hätte er ohne die Regelung rund 2,1 Milliarden Euro weniger an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag eingenommen, für das Jahr 2021 waren es etwa 1,4 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums an den Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Linke) hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Der Bund hätte demnach ohne den Progressionsvorbehalt in beiden Jahren insgesamt etwa 1,55 Milliarden Euro weniger eingenommen, bei den Ländern wären es in Summe knapp 1,45 Milliarden gewesen und bei den Gemeinden 505 Millionen Euro. Der Gesamtwert für 2020 liegt um eine halbe Milliarde höher als in einer Auskunft des Finanzministeriums vom Mai vergangenen Jahres. Damals dürften wegen verlängerter Abgabefristen noch nicht alle Daten zur Einkommensteuer vorgelegen haben…“ Artikel von David Böcking vom 31. Januar 2022 beim Spiegel online externer Link
  • Geringverdiener tragen Kosten: Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit während der Pandemie könnte hohe Steuernachzahlung erwarten
    „… Nach Ansicht von Christian Görke, Abgeordneter der Bundestagsfraktion von Die Linke, ist dies »ein Unding«. Menschen »mit Sorgen um ihren Job und ihre Zukunft werden so doppelt bestraft«, äußerte er sich am Montag gegenüber junge Welt. (…) Im April 2020 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) über sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit, im Juni noch mehr als drei Millionen. In der zweiten Welle im folgenden Winter stieg die Zahl der Kurzarbeiter noch einmal deutlich auf über 3,5 Millionen. Für Millionen Beschäftigte zog dies ganz erhebliche Lohneinbußen nach sich. Qua Gesetz haben Alleinstehende zunächst Anspruch auf 60 Prozent des üblichen Nettoentgelts, Beschäftigte mit mindestens einem Kind kommen auf 67 Prozent. Ab dem vierten Bezugsmonat umfassen die Zahlungen 70 Prozent des Nettoeinkommens (mit Kind 77 Prozent) und ab dem siebten Monat 80 Prozent (mit Kind 87 Prozent). Einige der Unternehmen, die sich mit staatlicher Hilfe durch die Krise »retteten«, haben ihren Anlegern trotzdem zum Teil üppige Dividenden spendiert, zum Beispiel BMW und Daimler. Dagegen bekämen zahllose Beschäftigte per Progressionsvorbehalt »auch noch eine Steuernachzahlung vom Finanzamt aufgedrückt«, beklagte Görke. Das bedeute eine »milliardenschwere Steuerbelastung für Geringverdiener«. (…) »Das Kurzarbeitergeld sollte endlich vom Progressionsvorbehalt ausgeschlossen werden«, empfahl Görke, der bis 2019 Finanzminister von Brandenburg war. Dasselbe hatten vor ihm bereits der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Deutsche Steuergewerkschaft gefordert…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 1. Februar 2022 externer Link
  • Der Arbeitsmarkt am Ende des zweiten Corona-Jahres und die Brückenfunktion der Kurzarbeit: Alles hat seinen Preis 
    „Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende gut entwickelt. Damit hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt erneut abgenommen.“ Mit diesen Worten des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, beginnt die Pressemitteilung Arbeitsmarkt im Dezember 2021. (…) »Vor allem mit dem Kurzarbeitergeld konnten wir Millionen von Arbeitsplätzen sichern. (…) Wie dem auch sei – die Kurzarbeit hat in den nun zurückliegenden zwei Corona-Jahren eine wirklich bedeutsame Rolle gespielt bei der Stabilisierung von Beschäftigung. (…) Aber klar ist auch, das alles seinen Preis hat. Der zuweilen ziemlich hoch ist. So meldet das Handelsblatt: Corona verursacht Arbeitsagentur Defizit von etwa 22 Milliarden Euro: »Die Corona-Pandemie und damit verbundene Milliardenkosten für Kurzarbeit haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) das zweite Jahr in Folge in tiefrote Zahlen gestürzt. (…) Und wie wird es in dem nun neuen Jahr 2022 weitergehen? Dazu einen Blick in den Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit. (…) Für 2022 hat die BA Gesamtausgaben in Höhe von knapp 38 Mrd. Euro eingeplant. Nach den Rekordausgaben in Höhe von 61 Mrd. Euro im Jahr 2020, und voraussichtlich 58 Mrd. Euro in 2021, nähern sich die geplanten Ausgaben dem Vorkrisenniveau an. Das ist offensichtlich getrieben von der Erwartungshaltung, dass nun aber Schluss ist mit dieser Corona-Krise: »Der Rückgang wird vor allem durch die voraussichtlich sinkenden Ausgaben für die Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld begünstigt.« «Durch die hohen Defizite in den Jahren 2020 und 2021 ist die Rücklage in Höhe von knapp 26 Mrd. Euro aufgebraucht. Für beide Jahre zusammen wird zudem der Bund knapp 24 Mrd. Euro bereitstellen.« Pandemiebedingt geht die BA auch für 2022 von einem Zuschussbedarf aus, der aus Bundesmitteln gedeckt werden soll – um dann gleich eine Beruhigungspille nachzuschieben: »Ab dem Jahr 2023 wird erstmals wieder ein Überschuss erwartet.« Erwarten kann man ja mal. Wie erwartungsgetrieben der Haushaltsplan der BA ist, kann man an dem konkreten Kalkulationspunkt für die Kurzarbeit im nun neuen Jahr 2022 im Vergleich zu dem, was im gerade abgeschlossenen Jahr 2021 passiert ist, entnehmen: Für die Leistung bei konjunktureller Kurzarbeit sind im nächsten Haushalt 1,7 Mrd. Euro eingeplant. Im laufenden Jahr wird die BA für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeber voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro ausgeben. Das ist natürlich ein ganz erhebliche Absenkung der erwarteten Ausgaben für die Kurzarbeit und man kann nur hoffen, dass das der Realität nahe kommen wird.“ Beitrag von Stefan Sell vom 4. Januar 2022 auf seiner Homepage externer Link, siehe auch:

    • Corona und Kurzarbeit: Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte wissen müssen – Neu: Bei Kurzarbeit Null darf Urlaub anteilig gekürzt werden
      In der Corona-Krise stellen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Fragen rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Muss ich Kurzarbeitergeld beantragen oder mein Arbeitgeber? Was ist, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde? Bin ich in der Kurzarbeit weiter sozialversichert und krankenversichert? Kann es auch Kurzarbeitergeld für Teilzeitkräfte und Minijobber geben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen…“ FAQ vom 05.01.2022 beim DGB externer Link
  • BAG-Urteil zu Kurzarbeit und Urlaub: Aus Sicht der Gewerkschaften unverständliche wie enttäuschende Entscheidung 
    „… Bitter für viele Beschäftigte, die im Pandemie-bedingten Lockdown in Kurzarbeit waren und nicht nur Einbußen beim Einkommen, sondern auch beim Urlaub hinnehmen mussten: Ihr Urlaubsanspruch kann für Zeiten einer Kurzarbeit Null gekürzt werden, so eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisiert: „Das ist eine aus Sicht der Gewerkschaften ebenso unverständliche wie enttäuschende Entscheidung, da sie die Lasten der Pandemie auf die Beschäftigten abwälzt und ein fatales Signal ist für die möglicherweise erneut bevorstehenden Schließungen von Betrieben. Wer während der Pandemie in Kurzarbeit war, musste sich täglich dafür bereit halten, wieder zur Arbeit bestellt zu werden.“ (…) „Pandemiebedingte Kurzarbeit ist also keine planbare Auszeit, die wie Erholung wirkt. Diese Besonderheit hat das Bundesarbeitsgericht bei seinem Urteil nicht berücksichtigt. Für die von Pandemie und Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten bedeutet das im Klartext: Sie können ihr Recht auf Urlaub und notwendige Erholung nicht wahrnehmen.“ DGB-Kritik vom 30. November 2021 externer Link – zu Details der BAG-Entscheidung 9 AZR 225/21 vom 30. November 2021 (BAG-Pressemitteilung externer Link), siehe auch:

  • Kurzarbeit im Sommerloch: Die Zahl der Kurzarbeiter im August 2021 ist deutlich gesunken. Das Instrument funktioniert, wenn auch mit Einschränkungen und einem „Geschmäckle“ 
    Im vergangenen, dem ersten Corona-Jahr, waren mal 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Immer Sommer 2020 ging die Zahl dann deutlich zurück, um während der zweiten Welle im Winter wieder anzusteigen. Für den August 2021 berichtet nun das ifo Institut für Wirtschaftsforschung von einem deutlichen Rückgang: von 1,06 Millionen auf 688.000 Menschen. Das sind 2,0 Prozent der abhängig Beschäftigten, die sich noch in Kurzarbeit befinden, nach 3,2 Prozent im Juli 2021. Einzig das Gastgewerbe hatte im August noch 10,1 Prozent Kurzarbeit, was 107.000 Menschen entspricht. Allerdings ging die Zahl auch hier erheblich zurück, denn im Vormonat betrug der Wert noch 17,1 Prozent. Die Zahlen sind Schätzungen des ifo Instituts auf der Grundlage seiner Konjunkturumfrage und von Daten der Bundesagentur für Arbeit. Der Rückgang zog sich im August durch nahezu alle Wirtschaftszweige. Die Zahl der Kurzarbeitenden liegt damit erstmals seit Beginn der Coronakrise unter einer Million, berichtet das Institut. (…) Mittlerweile melden sich Stimmen zu Wort, die auf ein Zurückfahren der coronabedingten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit drängen, so beispielsweise Bert Rürup in seinem Beitrag Das Ende der Kurzarbeit: Deutschland muss aus dem Krisenmodus aussteigen externer Link, der am 13. August 2021 veröffentlicht wurde. Er weist darauf hin, dass trotz der rückläufigen Kurzarbeiter-Zahlen die Bundesregierung die Sonderregelungen vorerst bis Ende September 2021 verlängert habe, also bis nach der Bundestagswahl am 26. September dieses Jahres. »Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) brachte jüngst sogar eine Verlängerung bis zum Jahresende ins Gespräch. Konkret geht es dabei um die Sozialabgaben für ausgefallene Arbeitsstunden im Falle von Kurzarbeit.« Und weiter: »Diese Beiträge sind normalerweise von den Unternehmen zu zahlen. In der Krise werden sie von der Arbeitslosenversicherung und – über die Bundeszuschüsse – letztlich vom Steuerzahler übernommen. Zudem reicht es gegenwärtig für eine Anmeldung von Kurzarbeit aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie zuvor vorgesehen ein Drittel.« Die derzeit nicht erkennbare Rückführung der Regelungen gefällt Rürup nicht und er argumentiert wie andere Ökonomen auch: »Das Kurzarbeitergeld unterliegt wie – vom Grundsatz her – alle Versicherungsleistungen der Gefahr des mit Fehlentwicklungen verbundenen „moralischen Risikos“. Konkret: Je einfacher der Zugang zur Kurzarbeit ist, umso größer sind die Risiken von Ineffizienzen bei der Inanspruchnahme, also insbesondere die strukturkonservierenden Wirkungen.« (…) Nun ist es aber so, dass die Autokonzerne nicht in den roten Zahlen stecken, teilweise ganz im Gegenteil. In diesem Kontext muss man dann auch den folgenden Vorgang zur Kenntnis nehmen: »Kritik … hatte es schon vorher gegeben. Nun wendet sich auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gegen die Praxis von Konzernen wie Daimler, die hohe Dividenden an die Aktionäre ausschütten, obwohl sie stattliche Summen für Kurzarbeit im Unternehmen erhalten haben…“ Artikel vom 4. September 2021 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Arbeitsminister Heil: „Wir verlängern Kurzarbeit bis Ende September“ 
    Arbeitsminister Hubertus Heil gibt im Interview mit dem RND bekannt, dass die Regierung das Kurzarbeitergeld noch einmal verlängern wird. Das soll in der Pandemie Jobs sichern. (…) [Der Staat übernimmt zurzeit 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Sie wollen das weiter zahlen – obwohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für eine Rückführung ist. Warum erfüllen Sie denen nicht einfach den Wunsch, wieder selbst mehr zu zahlen?] Ich kann der BDA nur empfehlen, sich mal mit ihren Mitgliedsverbänden aus den Branchen zu unterhalten, die besonders stark durch die Corona-Krise getroffen sind. Wir bekommen aus den Branchen – von Reise- über Gastronomie- und Event­branche bis hin zum Handel – das klare Signal, dass diese Hilfe weiter benötigt wird. Die Praktiker vor Ort wissen hier mehr als der Dachverband, der offenbar mehr an ideologischem Streit interessiert ist. Wir haben diese Branchen bis jetzt in der Krise stark gestützt, aber sie werden länger Probleme haben als andere Bereiche der Wirtschaft. Hier müssen wir klare Perspektiven schaffen und weiter um jeden Arbeitsplatz kämpfen…“ RND-Interview mit Hubertus Heil von Tobias Peter und Eva Quadbeck vom 22.05.2021 externer Link
  • Kürzen bei der Kurzarbeit: Wegen einer auslaufenden Abgaberegelung beim Kurzarbeitergeld drohen Kündigungen 
    Die Bundesregierung lobt sich gerne selbst für die Rettung zahlreicher Arbeitsplätze in der Coronakrise, schließlich stelle sie ja Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Davon übernimmt der Bund ab Juli jedoch nur noch die Hälfte. Und die befürchtete Kündigungswelle könnte doch noch kommen. (…) »Mit dem Einsatz des Kurzarbeitergeldes in einem bisher nie gesehenen Umfang ist es uns gelungen, den Folgen am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken und Massenarbeits­losigkeit zu verhindern«, schreibt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Vorwort der von seinem Ministerium herausgegebenen Broschüre »Kurzarbeit und Corona 2021«, die am 31. März erschienen ist. Dabei fällt auf, dass der Minister lediglich von den Arbeitgebern und nicht von den Arbeitnehmern spricht, wenn er schreibt: »Auch im Jahr 2021 werden viele ­Unternehmen den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter brauchen.« Zum 1. Juli läuft allerdings die bisherige Regelung aus, nach der die Sozial­abgaben auf das Kurzarbeitergeld, die sogenannten Lohnnebenkosten, vollständig von der Bundesagentur für Arbeit beglichen werden. Ab diesem Tag müssten die Unternehmen 50 Prozent dieser Abgaben übernehmen. »Im Dienstleistungsgewerbe droht nun eine Kündigungswelle«, heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (Baga). In dem Bündnis haben sich Beschäftigte, Gewerkschafter, Anwältinnen und Journalisten zusammengeschlossen, die kämpferische Interessenvertretung an die Stelle der Sozialpartnerschaft setzen wollen. (…) »Solche betriebsbedingten Kündigungen drohen in allen Branchen, in denen die pandemiebedingte Kurzarbeit gilt. Nur wenn eine betriebliche Weiterbildung angeboten wird, übernimmt der Staat nach der derzeitigen Kurzarbeiter­regelung weiterhin die vollen Sozialabgaben.« In großen Teilen des Dienstleistungssektors wie der Gastronomie oder der Veranstaltungswirtschaft seien Weiterbildungsmaßnahmen aber kaum möglich oder passten nicht in die Geschäftskonzepte der Unternehmen…“ Artikel von Peter Nowak vom 12.05.2021 in der JungleWorld externer Link
  • Ambivalente Zeiten: Gute Kurzarbeit, niedriges Kurzarbeitergeld. Und was man schon vor einem Jahr hätte tun müssen, aber nicht gemacht hat 
    In diesen Zeiten freut man sich über jede positive Nachricht: »Die Corona-Pandemie erschüttert die Menschheit auf vielfache Weise. Die deutsche Wirtschaft brach 2020 so stark ein wie seit dem Zweiten Weltkrieg nur einmal zuvor. In einer Bilanz lässt sich allerdings erkennen, wie die Regierung Schlimmeres verhinderte. So rettete die Kurzarbeit nach einer neuen Studie mehr als zwei Millionen Jobs«, berichtet Alexander Hagelüken in einem Artikel mit dieser Überschrift: Kurzarbeit rettet mindestens zwei Millionen Jobs. Wie immer hat eine Medaille zwei Seiten und die andere Seite dieser Botschaft wird auch sofort nachgeschoben: »Trotzdem gibt es Reformbedarf: Bei vielen Kurzarbeitern wurde es finanziell eng. Beschäftigte in Kultur und Gastronomie verloren im Schnitt 30 Prozent ihres Einkommens.« (…) Ein Blick über den nationalen Tellerrand kann für die Deutschland hilfreiche Inspirationen verschaffen. So wurde in der Stellungnahme auf Beispiele aus anderen Ländern verweisen, wo es eine absolute Untergrenze für das Kurzarbeitergeld, die durch den gesetzlichen Mindestlohn fixiert wird, gibt. Eine solche Regelung soll vor allem Beschäftigten im Niedriglohnsektor während der Kurzarbeit ein bestimmtes Mindesteinkommen sichern. Ausdrücklich hervorgehoben wurde die damals bereits existierende Regelung in Österreich, wo die Beschäftigte mit niedrigen Einkommen von Anfang an eine prozentual höhere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erhalten. (…) Also wenn das Thema der defizitären Absicherung gerade der vielen Beschäftigten im Niedriglohnsektor, die dann auch noch überdurchschnittlich und deutlich länger von Kurzarbeit betroffen waren (und derzeit immer noch sind) im Mai 2021 wieder aufgerufen wird, dann muss man konstatieren, dass eine Lösung schon vor einem Jahr mit konkreten Regelungsvorschlägen vorgetragen wurde – und CDU/CSU wie auch die SPD haben das damals mit ihren Stimmen vom Tisch gewischt.“ Beitrag von Stefan Sell vom 12. Mai 2021 auf seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik externer Link
  • Beschäftigten in Kurzarbeit drohen Steuernachforderungen 
    Die Bundesregierung rechnet für 2020 mit Steuereinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Grund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, dennoch könnten auf Arbeitnehmer in Kurzarbeit Steuernachforderungen zukommen. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht. (…) Im vergangenen Jahr war monatelang darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet. Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben…“ dpa-Meldung vom 11.03.2021 in der FAZ online externer Link – siehe dazu frühere Meldungen weiter unten und die Petition bei change.org externer Link: Kurzarbeitergeld aus dem Progressionsvorbehalt ausnehmen!
  • Corona und Kurzarbeit: Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte wissen müssen 
    In der Corona-Krise stellen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Fragen rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Muss ich Kurzarbeitergeld beantragen oder mein Arbeitgeber? Was ist, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde? Bin ich in der Kurzarbeit weiter sozialversichert und krankenversichert? Kann es auch Kurzarbeitergeld für Teilzeitkräfte und Minijobber geben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen…“ Aktualisierter DGB-Ratgeber vom 15.02.2021 externer Link – mit einigen Neuerungen für 2021. Die Regelungen zur Kurzarbeit, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurden, sind vorerst befristet bis voraussichtlich 31.12.2021.
  • Im Januar 2021 soll es fast 20 Prozent mehr Kurzarbeiter gegeben haben. Vor allem in Branchen, in denen ein Mindestkurzarbeitergeld sinnvoll (gewesen) wäre 
    „… Nach Schätzungen des ifo Instituts waren 2,6 Millionen Menschen auf Kurzarbeit, nach 2,2 Millionen im Dezember. Das betraf damit im Januar 7,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, nach 6,6 Prozent im Dezember. (…)Nicht überraschend ist der Blick auf die besonders betroffenen Branchen, hier gemessen an der Zahl der dort jeweils sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: »Einsamer Spitzenreiter bei der Kurzarbeit blieben die vom Lockdown besonders hart getroffenen Hotels und Gaststätten mit 55,9 Prozent nach 54,1 Prozent der Beschäftigten oder 594.000 nach 574.000 Menschen … Im Handel stieg die Zahl um mehr als das Doppelte von 260.000 auf 556.000 Menschen, also von 5,7 Prozent auf 12,2 Prozent der Beschäftigten.« »In der Industrie hingegen ging die Kurzarbeit etwas zurück von 611.000 auf 598.000 Menschen, oder von 8,8 Prozent auf 8,6 Prozent der Beschäftigten. Dabei entwickelten sich die einzelnen Industriebranchen allerdings sehr unterschiedlich, im Maschinenbau, bei den Metallerzeugern und den Herstellern von Metallerzeugnissen ging die Kurzarbeit zurück, bei den Autobauern stieg sie.« Mit dem Hotel- und Gaststättenbereich sowie dem Handel sind Branchen besonders stark betroffen von der Inanspruchnahme der Kurzarbeit, wo wir es in vielen Fällen mit Beschäftigten aus den unteren Lohngruppen zu tun haben (ganz abgesehen von den vielen geringfügig Beschäftigten, von denen viele als erste bereits im vergangenen Jahr entlassen wurden und die überhaupt keinen Anspruch haben auf das Kurzarbeitergeld, da sie nicht in der Arbeitslosenversicherung integriert sind). Und gerade für die vielen Betroffenen in diesen Branchen, in denen das Kurzarbeitergeld massive und schmerzhafte Einkommenseinbußen mit sich gebracht hat, wurde bereits im Frühjahr 2020 gefordert, ein Mindestkurzarbeitergeld einzuführen, was allerdings im Rahmen der damals vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen der Bundesregierung keine Berücksichtigung fand. Erst vor kurzem wurde angesichts der wieder ansteigenden Zahl an Kurzarbeitern vor allem mit sehr niedrigen Einkommen erneut auf das Instrument hingewiesen. (…) Konzepte für die Ausgestaltung eines solchen Mindestkurzarbeitergeldes liegen vor und könnten umgesetzt werden, wenn man denn wollte.“ Beitrag von Stefan Sell vom 1. Februar 2021 auf seiner Homepage externer Link
  • Kurzarbeitergeld: das Geschenk an die Konzerne – europaweit 
    „Schon kurz nach der vorherigen weltweiten Wirtschaftskrise, die als „Finanzkrise“ bezeichnet wurde, hatte sich in der EU herum gesprochen, dass ein massives Kurzarbeitergeld-Programm, wie es von Deutschland in den Jahren 2007 bis 2009 aufgelegt wurde, eine wirksame Maßnahme für die Entlastung der Unternehmen sein kann. Sie können mithilfe der Kurzarbeit und den flexiblen Arbeitszeitmodellen ihre Belegschaft passgenau an die Auftragslage anpassen. Der Kündigungsschutz trägt dazu bei, dass die gut ausgebildeten Beschäftigten für eine Zeit lang nicht mehr im Unternehmen arbeiten, beim neuen Aufschwung aber wieder eingesetzt werden, ohne dass neue Fachkräfte angelernt und ausgebildet werden müssen. Mittlerweile stehen die Gewerkschaften und Betriebsräte ganz offen zu den Kurzarbeitergeld-Programmen und sehen dies, genau so wie die Leiharbeit, als gemeinsames Steuerungsinstrument in den Betrieben. Durch das staatliche Kurzarbeitergeld, gespeist aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung, werden die Unternehmen um bis zu 100 Prozent von den Lohnkosten und Sozialbeiträgen entlastet, während die Beschäftigten Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Dieses Prinzip wird seit April 2020 durch das SURE-Programm der Europäischen Union ausgebaut, bei dem die Mitgliedsstaaten billige Kredite aufnehmen könnten, um befristete Kurzarbeitsregelungen zu finanzieren. (…) Die Europäische Kommission erkannte recht schnell, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu einer ernsten Bedrohung für die Unternehmen in der EU werden könnten, da die Kapazitätsauslastung drastisch einbrach. Die Befürchtung kam auf, dass ohne staatliche Unterstützung, viele Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssten. Um den Unternehmen unter die Arme zu greifen und Massenentlassungen in der Krise möglichst zu verhindern, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Mitgliedsstaaten billige Kredite aufnehmen können, um befristete Kurzarbeitsregelungen zu finanzieren und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie möglichst einzudämmen. Auch dies war mit der Hoffnung verbunden, wenn ein Wirtschaftsaufschwung einsetzen sollte, könnten die Unternehmen schnell auf die qualifizierten Arbeitskräfte setzen und den Konkurrenzvorteil nutzen. Die Initiative mit dem Kreditprogramm SURE zur finanziellen Unterstützung von Kurzarbeitsregelungen in ihren Mitgliedsstaaten wurde im April 2020 mit einem Rahmen von rund 100 Milliarden Euro gestartet. (…) Alle Beteiligten wissen, von wem die Defizite bezahlt werden, nämlich von den Beschäftigten selbst, denen die Sozialleistungen gestrichen werden, die höhere Steuern zahlen und auf eine angemessene Lohnerhöhung verzichten müssen…“ Beitrag vom 20. Januar 2021 vom und beim gewerkschaftsforum.de externer Link
  • [ver.di-Petition] Jetzt ein Mindest-Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 1.200 Euro! 
    Seit Wochen sind sie wieder geschlossen: Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants und vieles mehr. Hunderttausende Kolleg*innen sind von den Schließungen betroffen und in Kurzarbeit. Seit drei Monaten müssen sie mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) oder 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) ihres ohnehin schon sehr niedrigen Einkommens auskommen. Oft reicht das Geld vorne und hinten nicht, ohne eigenes Verschulden geraten diese Menschen in existenzgefährdende Notlagen. Unsere Kolleg*innen brauchen in dieser dramatischen Situation dringend Unterstützung. Zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert ver.di deshalb in einem offenen Brief an die Regierung ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 1.200 Euro, angelehnt an den gesetzlichen Mindestlohn…“ ver.di-Meldung samt ihrer Petition an die Bundesregierung externer Link: „… Wir erleben allerdings auch die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beschlüsse auf die Beschäftigten der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten Branchen. Weiterhin geschlossene Hotels, Cafés, Restaurants, Friseure, Kinos, um nur einige zu nennen, haben schwerwiegende Folgen. Viele hunderttausend Beschäftigte der betroffenen Branchen sind erneut in Kurzarbeit oder haben bereits ihren Arbeitsplatz verloren. Der überwiegende Teil von ihnen wird im November 2020 im dritten oder vierten Monat des Kurzarbeitergeld-Bezuges gewesen sein und somit erst im Februar oder März 2021 80 Prozent (87% mit Kindern) ihres Nettogehalts erhalten. In diesem Winter muss demnach ein Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnbereichen mit 70 Prozent (bzw. 77%) Kurzarbeitergeld über die Runden kommen. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI-Report 62, November 2020) sind in der Pandemie große Teile der Niedriglohnbezieher*innen trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld in existentielle Nöte geraten. 60% oder 70% von einem sehr niedrigen Einkommen sind existenzgefährdend wenig und mögliche Rücklagen bei Beschäftigten aus dem Niedriglohnbereich sind nach mehreren Pandemiemonaten jetzt aufgebraucht. Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in dieser dramatischen Situation Ihre Unterstützung: Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro. Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn. Das Mindest-Kurzarbeitergeld ist eine Untergrenze. Es ist eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen. Bitte setzen Sie sich dafür ein!
  • [ver.di] Kurzarbeitergeld erhöhen! [v.a. für Hotel- und Gaststättengewerbe, das Veranstaltungswesen, der Handel und das Friseurgewerbe…] 
    Auch im neuen Jahr hat Corona unser Land fest im Griff. Die Bundesregierung und die Länderchefs haben den Stillstand des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens bis Ende Januar verlängert. Besonders betroffen sind das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Veranstaltungswesen, der Handel und das Friseurgewerbe. Die Beschäftigten dieser Dienstleistungsbranchen bekommen ein geringes Einkommen und arbeiten häufig Teilzeit oder in Minijobs. Kellner, Barkeeperinnen und Friseure erhalten zudem kein Trinkgeld mehr. Vom aktuellen Kurzarbeitergeld, das in den ersten Monaten 60 Prozent des Nettogehalts beträgt – 67 Prozent mit Kindern – können sie kaum leben. Erst nach sechs Monaten steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts – 87 Prozent mit Kindern. Zudem sind Beschäftigte mit geringeren Einkommen besonders häufig von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen. Fast jede/r Zweite mit einem Nettogehalt unter 900 Euro musste krisenbedingte Einkommensverluste hinnehmen. Bei einem Nettoverdienst zwischen 900 und 1700 Euro waren es 41 Prozent. Besonders hart trifft es Beschäftigte in Leiharbeit oder Minijobs, Alleinerziehende und Migranten. ver.di fordert das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Nettoentgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Nettogehalts aufzustocken. Das Mindestkurzarbeitergeld sollte sich auf 1.200 Euro belaufen.“ Wirtschaftspolitik aktuell 01 / 2021 externer Link des Bereiches Wirtschaftspolitik bei der ver.di Bundesverwaltung Berlin
  • ver.di und NGG zur erwarteten Fortsetzung des Lockdowns: Bundesregierung muss Kurzarbeitergeld für besonders Betroffene verbessern 
    Angesichts der erwarteten Fortsetzung des Lockdowns fordern die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Netto-Entgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Netto-Entgeltes aufzustocken, mindestens aber auf ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat. Von der Fortsetzung des Lockdowns seien insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, im Handel oder dem Friseurgewerbe betroffen. Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt seien, in denen häufig geringe Einkommen erzielt würden und in denen häufig nur in Teilzeit gearbeitet werde. Durch den Lockdown fielen nun auch Trinkgelder weg, auf die die Beschäftigten in manchen Dienstleitungsberufen zählen konnten…“ ver.di-Pressemitteilung vom 05.01.2021 externer Link
  • Darf Urlaub bei Kurzarbeit gekürzt werden? Und was ist mit dem „Resturlaub“ 2020? 
    Ist eine Kürzung des Urlaubsanspruchs rechtens, wenn Mitarbeiter wegen Corona in Kurzarbeit sind? DGB und Gewerkschaften sagen: nein. Verschiedene Arbeitgeber vertreten die Position: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit sind, kann der Anspruch auf Erholungsurlaub gekürzt werden. Im Klartext: Weniger Urlaubstage wegen Kurzarbeit. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften widersprechen. Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer…“ Ratgeber des DGB vom 21.12.2020 externer Link
  • [Aktualisierter DGB-Ratgeber] Corona und Kurzarbeit: Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte wissen müssen 
    „… Unbedingt sollten sich – neben den Arbeitgebern – auch die Betriebsräte von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. (…) Was bedeutet Kurzarbeit? (…) Eigentlich trägt der Arbeitgeber das Risiko dafür, dass im Betrieb genug Arbeit vorhanden ist. Gibt es im Betrieb nicht genug Arbeit für alle, muss der Arbeitgeber grundsätzlich den vollen Lohn weiterzahlen, selbst wenn er Beschäftigte nach Hause schickt. Eine Ausnahme davon ist die Kurzarbeit (…) Welche Regeln gelten, um Kurzarbeit anzumelden? Unternehmen können schon ab einem Arbeitsausfall von zehn Prozent Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld beträgt in den ersten drei Monaten 60 Prozent für Beschäftigte ohne Kinder und 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern des pauschalierten Nettoentgeltausfalls im Anspruchszeitraum (Kalendermonat). Unter der Voraussetzung eines Entgeltausfalls von 50 Prozent oder mehr beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent. Diese Regelung ist befristet. Sie gilt seit dem 1. März 2020 und wurde verlängert bis 31. Dezember 2021, sofern der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Berechtigt sind alle Beschäftigten, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Der Arbeitgeber bekommt die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das Kurzarbeitergeld gilt auch für Beschäftigte in der Leiharbeit. Welche Betriebe können Kurzarbeit beantragen? Kurzarbeit können alle gewerblichen Unternehmen beantragen, auch Betriebe, die kulturellen oder sozialen Zwecken dienen. Kurzarbeit ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig. Es muss mindestens eine/n abhängig beschäftige/n ArbeitnehmerIn geben. (…) Welche Beschäftigten können Kurzarbeitergeld erhalten? Das Kurzarbeitergeld kann für alle Beschäftigten gezahlt werden, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Beschäftigte, die vor Beginn der Kurzarbeit im Urlaub sind oder Krankengeld erhalten, sind vom Kurzarbeitergeld ausgenommen. Kurzarbeitergeld für ausländische Beschäftigte: Ausländische Beschäftigte haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Staatsangehörigkeit ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die anderen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Für bestimmte Gruppen gibt es allerdings Sonderregelungen oder Ausnahmen, die zu beachten sind. (…) MinijobberInnen sind aufgrund der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Auszubildende erhalten normalerweise kein Kurzarbeitergeld, weil in der Regel auch bei verminderter Produktion die Ausbildung fortgesetzt werden soll. Wenn die Unterbrechung der Ausbildung unvermeidlich ist – das dürfte z.B. bei einer Corona-bedingten Schließung der Fall sein – können auch Auszubildende in Kurzarbeit einbezogen werden. Allerdings muss die Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen in vollem Umfang weiter gezahlt werden, da es sich bei der Ausbildungsvergütung nicht um einen Lohn für eine Arbeitsleistung handelt, sondern um eine finanzielle Hilfe für den Auszubildenden zur Durchführung der Ausbildung (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Was bedeutet Kurzarbeit für die Beschäftigten? (…) Wenn es im Betrieb eine flexible Arbeitszeitregelung gibt, müssen die Arbeitszeitguthaben (Plusstunden) zur Vermeidung von Arbeitsausfällen anteilig eingebracht werden, außer es gelten gesonderte tarifliche Regelungen. Da die Regelungen im Einzelfall unterschiedlich sind, empfehlen wir, sich bei offenen Fragen an die BA zu wenden.(…) Was passiert bei Krankheit während Kurzarbeit? Wenn ArbeitnehmerInnen in der Zeit, in der sie Kurzarbeitergeld beziehen, krank und arbeitsunfähig werden, besteht der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für sechs Wochen fort (sog. Kranken-Kurzarbeitergeld). (…) Dürfen Beschäftigte während der Kurzarbeit woanders arbeiten? Beschäftigte, die schon vor Einführung einer Kurzarbeit eine Nebentätigkeit hatten, können diese fortführen, ohne dass der daraus erzielte Verdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. (…) Was ist wenn das Geld nicht reicht? Wenn durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes das Einkommen des Haushaltes nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) beantragt werden. Dabei erhalten die Beschäftigten mit Einkommen einen Freibetrag…“ DGB-Rechtsinfo vom 15. Dezember 2020 externer Link zur ausführlichen Darstellung „Neue Regelungen zur Kurzarbeit“ externer Link und zu „Kurzarbeit: Sonderregelungen für ausländisch Beschäftigte“ externer Link
  • Progressionsvorbehalt: Beziehern von Kurzarbeitergeld drohen Steuernachzahlungen 
    „… Wenn an diesem Mittwoch der Finanzausschuss des Bundestages das Jahressteuergesetz beschließt, dann hat der mehr als 200 Seiten starke Gesetzentwurf ein beachtliches Facelifting hinter sich. Mehr als 40 Änderungsanträge haben die Parlamentarier im Laufe ihrer Beratungen diskutiert und ins Gesetz eingearbeitet. Eine Änderung jedoch, die sich viele Arbeitnehmer gewünscht hätten, wird ausbleiben: Wer 2020 vor allem wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezogen hat, kann bei der Steuererklärung nicht auf zusätzliche Erleichterungen hoffen. Monatelang war darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Unter anderem hatte der Bundesrat die Regierung gebeten, das zu prüfen. Am Ende jedoch hat sich die große Koalition nicht auf die Änderung geeinigt, die Bezieher von Kurzarbeitergeld bei der Steuer bessergestellt hätte. (…) “ Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss sich daher nun auf mögliche Nachzahlungen bei der Einkommensteuer einstellen. Und das sind viele: Alleine im April waren mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Dass sie nun möglicherweise nachträglich Steuern zahlen müssen, liegt eben an jenem Progressionsvorbehalt, der für die Kurzarbeit gilt. Das bedeutet: Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei. Es erhöht jedoch den Steuersatz für die sonstigen Einkünfte der Beschäftigten – also vor allem für den regulären Lohn. Dadurch kann es bei der Steuer zu Nachzahlungen kommen. Das ist allerdings nicht zwingend so. „Nicht jeder, der Kurzarbeit macht, muss Steuern nachzahlen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Bei etlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind sogar Erstattungen drin. Die sei vor allem der Fall, wenn Beschäftigte ein paar Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit waren und während der übrigen Monate regulär arbeiteten. „Dann werden vom regulären Arbeitslohn oft bereits so viele Steuern abgezogen, dass unterm Strich eine Erstattung rauskommt“, sagt Klocke. Waren Arbeitnehmer dagegen nur zum Teil in Kurzarbeit, also etwa zu 50 Prozent, kann es eher Nachforderungen vom Finanzamt geben. (…) Ähnlich wie ihr SPD-Kollege Lothar Binding sieht auch Tillmann bei einer Aussetzung des Progressionsvorbehalts „Gerechtigkeitslücken“ gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen. Die Begründung der beiden Finanzpolitiker: Wer inklusive Kurzarbeitergeld auf dieselben Einkünfte komme, wie jemand, der das ganze Jahr über regulär gearbeitet habe, müsse auch mit demselben Satz besteuert werden. Ohne Progressionsvorbehalt jedoch wäre der Steuersatz für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten geringer. Dadurch, so Antje Tillmann, würden „gerade die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den sogenannten systemrelevanten Berufen, die ihre Bruttolöhne in voller Höhe versteuern müssen, benachteiligt“.“ Artikel von Andreas Jalsovec vom 9. Dezember 2020 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link, siehe dazu den DGB:

    • Erst Kurzarbeit, dann Steuern nachzahlen?
      Millionen Beschäftigte, die Corona-bedingt in Kurzarbeit sind oder waren, müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Der Grund: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und führt so zu einem höheren Steuersatz beim übrigen Einkommen. Für viele Menschen ist das eine weitere unzumutbare Härte – wenn der Gesetzgeber keine Abhilfe schafft…“ DGB-Meldung vom 08.12.2020 externer Link
  • Eine „beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022“: Die Sonderregelungen zur Kurzarbeit werden verlängert, mindestens ein Grundproblem dieses Instruments bleibt 
    „… Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) – BT-Drs. 19/23480 vom 19.10.2020 – ist vorgesehen, bestehende Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld, die ansonsten zum Jahresende 2020 auslaufen würden, bis Ende 2021 zu verlängern (…) Allerdings ist die dem aktuellen Gesetzentwurf vorgelagerte Fehlstellung zu beklagen, die mit dem nun zur Verlängerung anstehenden Stufenmodell einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) implementiert wurde. Die mit dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) vorgenommene befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach dem Überschreiten definierter Bezugsdauern muss weiterhin gerade aus sozialpolitischer Sicht als ungenügend bewertet werden. Die sozialpolitisch höchst relevante zentrale Frage wurde bereits im damaligen Gesetzgebungsverfahren aufgerufen und sie sollte weiterhin auf der Tagesordnung bleiben: Wo bleibt die dringend erforderliche sofortige Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die vielen Betroffenen im Niedriglohnsektor? Eine gezielte Anhebung des Kurzarbeitergeldes für die vielen, die in diesen Einkommensbereichen unterwegs sind, wäre eine Minimalerwartung, die auch heute noch an den Gesetzgeber gerichtet werden muss. (…) Fazit: Das hinsichtlich der für alle geltenden und wie dargelegt an sich umstrittene Stufenmodell einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur verlängert – die angesprochenen strukturellen Defizite bei der Ausgestaltung der Leistung bleiben und werden nicht angegangen. Hinzu kommt eine harte „Gerechtigkeitsnuss“ bzw. weniger normativ ausgedrückt ein echtes Systemproblem: Durch das nach Verabschiedung des Gesetzes auch noch verlängerte gestufte Kurzarbeitergeld werden nicht nur alle, auch die höheren Einkommen, mit einer Aufstockung der Leistung beglückt – und zwar umso mehr, je länger sie in dem 24-monatigen Bezugsdauerrahmen bleiben. Das wird vor allem im industriellen Bereich der Fall sein, wo gleichzeitig bei hoher Tarifbindung auch noch oftmals betriebliche Aufstockungen vorgenommen werden, so dass nur geringe Einkommenseinbußen bei Kurzarbeit auf die betroffenen Arbeitnehmer zukommen, die eher im mittleren und höheren Lohnbereich angesiedelt sind. Gleichzeitig haben alle Niedrigverdiener, vor allem aus den Dienstleistungsbereichen, in den ersten Monaten des Kurzarbeitergeldes nichts von der schrittweisen, erst später einsetzenden Anhebung und zugleich sind sie mit einer generell niedrigen Einkommensersatzrate (bezogen auf die Nettoentgeltdifferenz) konfrontiert, die zu sehr niedrigen Lohnersatzleistungen führen. Vor dem Hintergrund, dass das Kurzarbeitergeld eine Leistung der Arbeitslosenversicherung ist und diese eine Risikoversicherung darstellt (die ansonsten damit arbeitet, den „Schadensfall“, also normalerweise die Arbeitslosigkeit, so schnell wie möglich wieder zu beenden beispielsweise durch Vermittlungsaktivitäten und auch entsprechende Verhaltensanforderungen an die Arbeitslosen, das alles erweitert um eine Laufzeitbegrenzung der Versicherungsleistung), kann man gut argumentieren, dass die Kurzarbeitergeldleistung wenn schon gestaffelt, dann am Anfang hoch und wenn es denn sein muss, mit zunehmender Dauer des Leistungsbezugs absinkend ausgestaltet werden sollte. Und etwas wird übrigens nicht verlängert, sondern ist demnächst Geschichte: die bis zum Jahresende 2020 befristete einmalige Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I…“ Beitrag von Stefan Sell vom 18. November 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Corona-Pandemie: Erst Kurzarbeit, dann Steuern nachzahlen? 
    Millionen Beschäftigte, die Corona-bedingt in Kurzarbeit sind oder waren, müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Der Grund: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und führt so zu einem höheren Steuersatz beim übrigen Einkommen. Für viele Menschen ist das eine weitere unzumutbare Härte – wenn der Gesetzgeber keine Abhilfe schafft. (…) Das gilt zum Beispiel für die Gastronomie, aber auch für andere, eher mittelständisch geprägte Branchen – vor allem dann, wenn die Beschäftigten keine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber bekommen. In der jetzigen Krise, die ohnehin hohe Kaufkraftverluste mit sich bringt, wäre es absolut kontraproduktiv, hart getroffene Beschäftigte durch Steuernachzahlungen zusätzlich zu belasten. Um unnötige Mehrbelastungen und den mit den Nachzahlungen verbundenen Verwaltungsaufwand pragmatisch zu reduzieren fordert der DGB den Gestzgeber auf, im Jahressteuergesetz dafür zu sorgen, dass eine zeitlich befristete Lösung gefunden wird. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie reichen von der vollständigen Aussetzung des Progressionsvorbehaltes bis zu einer gezielt auf das Kurzarbeitergeld gerichteten Aussetzung. Auch die befristete Einführung eines auf den Progressionsvorbehalt bezogenen Freibetrages (beispielsweise in Höhe von 6000 Euro), wie ihn auch der Bundesrat diskutiert hat, kann für eine deutliche Entspannung sorgen.“ Meldung vom 28.10.2020 beim DGB externer Link
  • Koalition einigt sich auf Verlängerung beim Kurzarbeitergeld – und gewerkschaftliche Reaktionen 
    Das Kurzarbeitergeld soll wegen der Coronakrise bis Ende Dezember 2021 und damit auf 24 Monate verlängert werden. Das haben die Spitzen von Union und SPD beschlossen. Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer und Unternehmen können auch über das Jahresende hinaus mit Milliardenhilfen rechnen: Union und SPD haben sich auf die Verlängerung von finanziellen Hilfen in der Coronakrise verständigt. Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden vereinbarten am Dienstagabend nach über achtstündigen Verhandlungen im Kanzleramt, das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen. (…) Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist…“ Meldung vom 25.08.2020 beim Spiegel online externer Link, siehe dazu:

    • [IG Metall] Regierung stärkt Kurzarbeit: Was Beschäftigte davon haben
      Die Regierungskoalition verbessert die Kurzarbeit und setzt dabei zahlreiche Forderungen der IG Metall um. Was die Beschlüsse für Beschäftigte bringen – und welche Probleme noch ungelöst sind. (…) „Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.“ (…) Die IG Metall setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Es bleibt bei unserer Forderung: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen. Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern…“ Detailierte Bewertung vom 26. August 2020 bei der IG Metall externer Link
    • [ver.di] Koalitionsausschuss verlängert Kurzarbeitergeld: voller Erfolg für Petition – rund 50.000 Unterschriften
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Verständigung im Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021: „Damit haben Unternehmen und Beschäftigte Planungssicherheit. Besonders wichtig ist für viele Beschäftigte, dass die Aufstockung auf 80 bzw. 87 Prozent beibehalten wird. Dies ist gerade für Betroffene aus den zum Teil niedriger entlohnten Dienstleistungsbranchen existenziell“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Der Durchbruch beim Kurzarbeitergeld ist ein voller Erfolg für die gemeinsame Petition von ver.di und NGG…“ ver.di-Meldung vom 26.08.2020 externer Link
    • [DGB] Verlängerung Kurzarbeitergeld: Wichtiges Signal für Beschäftigte
      „Der DGB begrüßt die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Gut, dass sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes verständigt hat. Das ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Die im Koalitionsausschuss beschlossene Verlängerung mit den vereinfachten Zugangsregelungen dient der weiteren Stabilisierung des Arbeitsmarktes und der Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze. So bleibt für die betroffenen Unternehmen und ihre Beschäftigten in der Krise weiterhin die Brücke in bessere Zeiten bestehen. Das alles ist auch ein Erfolg der Gewerkschaften, denn dafür haben wir uns in den letzten Wochen gezielt eingesetzt. Positiv ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, dass Arbeitsminister Heil die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent verteidigt hat. Das gibt Planungssicherung und federt soziale Härten ab. Ebenso bleiben die derzeit geltenden Steuererleichterungen für tarifvertraglich geregelte Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld auch im nächsten Jahr erhalten. Nun kommt es darauf an, den Pandemieverlauf und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt weiterhin genau zu beobachten und immer wieder neu zu bewerten, um sich spätestens im Sommer nächsten Jahres auf eine weitere Verlängerung der Maßnahme zu verständigen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben ein wachsames Auge darauf, dass bei Bedarf frühzeitig nachgebessert wird…“ DGB-Pressemitteilung PM 051 vom 26. August 2020 externer Link
    • Trotz aller verständlichen Begeisterung sei daran erinnert, dass selbst betriebsbedingte Kündigungen trotz Kurzarbeit grundsätzlich möglich sind, Kurzarbeit also nicht unbedingt vor Kündigung schützt. Wer sich zur aktuellen Rechtslage dazu informieren möchte, findet bei Petra Geißinger in MKG 4/2020, S.4-6 externer Link alles Wichtige.
  •  ver.di-Online-Petition: Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern!
    Über sechs Millionen Beschäftigte befinden sich derzeit in Kurzarbeit. Allein in den Dienstleistungsbranchen – etwa im Luftverkehr, im Tourismus, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Kultureinrichtungen oder in der Veranstaltungswirtschaft – bangen unsere Kolleginnen und Kollegen um ihre wirtschaftliche Existenz. In diesen Tagen berät die Bundesregierung über die Weiterführung der coronabedingten Kurzarbeitsregeln und der aktuell geltenden Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. In vielen Branchen ist die Krise noch nicht ausgestanden! Wir fordern daher: Das Kurzarbeitergeld muss bis Ende 2021 verlängert werden. Die Aufstockung und deren Befreiung von der Steuer darf nicht zur Disposition gestellt werden, sonst werden ab Anfang kommenden Jahres Geringverdienende nicht mehr über die Runden kommen!...“ Appell zum Mitzeichnen externer Link an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Bundesfinanzminister Olaf Scholz Bundesarbeitsminister Hubertus Heil SPD Parteivorsitzende Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans CDU Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer CSU Parteivorsitzender Markus Söder CDU/CSU Fraktionsvorsitzender Ralf Brinkhaus SPD Fraktionsvorsitzender Dr. Rolf Mützenich

  • Was die IG Metall jetzt fordert: So verbessern wir die Kurzarbeit [100 Prozent steuerfrei und mindestens bis 2023]
    Kurzarbeit sichert Millionen Arbeitsplätze. Doch sie hat Schwachstellen: zu kurze Laufzeit, zu wenig Qualifizierung, drohende Steuernachzahlungen. Wie wir die Kurzarbeit verbessern wollen und was Beschäftigte davon haben. (…) 100 Prozent steuerfrei: Die IG Metall fordert hier eine Lösung von der Regierung. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, soll nicht auch noch durch Nachzahlungen steuerlich benachteiligt werden. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sollen zu 100 Prozent steuerfrei sein. Solche Zuschüsse haben die IG Metall und ihre Betriebsräte in vielen Betrieben ausgehandelt externer Link. Und wir wollen weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit erreichen. Nach aktuellem Stand stockt die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld nur bis Jahresende auf. Die IG Metall fordert daher zumindest Übergangsregelungen für die Beschäftigten, die 2020 in Kurzarbeit gehen beziehungsweise gingen: Sie sollen die derzeit geltenden Aufzahlungen externer Link auch über das Jahr hinaus, während der gesamten Dauer ihrer Kurzarbeit erhalten. Mit am drängendsten ist die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes – die liegt gesetzlich derzeit bei zwölf Monaten. Doch die Coronakrise ist längst nicht überwunden. Und die Herausforderungen durch die Digitalisierung und die Umstellung der Industrie auf neue, umweltfreundliche Energie, Geschäftsmodelle, Produktionsweisen und Produkte machen auch vor Corona nicht Halt. Die Regierung sollte den Bezugszeitraum daher generell auf 24 Monate verlängern, mindestens aber bis 2023. Auch die gesenkten Zugangshürden zur Kurzarbeit sollte die Regierung mindestens bis 2023 verlängern…“ IG Metall-Meldung vom 21. August 2020 externer Link und dazu:

    • Onlinepetition: Jetzt abstimmen – Kurzarbeit verbessern!
      Kurzarbeit sichert in der Corona-Krise Beschäftigung. Damit das so bleibt, machen wir gemeinsam Druck. Hier kannst Du abstimmen – für ein besseres und gerechteres Kurzarbeitergeld. (…) Was wir gemeinsam erreichen wollen: Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate verlängern; Erleichterungen beim Zugang zur Kurzarbeit verlängern; Kurzarbeit mit Qualifizierung der Beschäftigten verbinden; Übergangsregelungen schaffen: Damit Beschäftigte, die 2020 in Kurzarbeit gehen bzw. gingen, die derzeit geltenden Aufzahlungen während der gesamten Dauer ihrer Kurzarbeit erhalten. Und: Alle Arbeitgeberzuschüsse bei Arbeitszeitabsenkung steuerfrei stellen; Keine finanziellen Nachteile durch Steuernachzahlungen für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld oder entsprechende Zuschüsse beziehen; Transferkurzarbeit zukunftsfest machen…“ IG Metall-Meldung vom 24. August 2020 externer Link zur Onlinepetition externer Link
  • Darf Urlaub bei Kurzarbeit gekürzt werden? Ist eine Kürzung des Urlaubsanspruchs rechtens, wenn Mitarbeiter wegen Corona in Kurzarbeit sind? DGB und Gewerkschaften sagen: nein.
    „… Die Arbeitgeber berufen sich bei ihrer Position, dass Urlaubskürzung aufgrund der Kurzarbeit zulässig seien, auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Tatsächlich gibt es Urteile des EuGH, die besagen, dass eine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit nicht gegen europäisches Recht verstoße. (…)In einer rechtlichen Bewertung (…) sagen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften: Die Argumentation und die Grundsätze, die der EuGH in den entsprechenden Urteilen nennt, lassen sich auf „Fälle konjunkturbedingter Kurzarbeit“, wie sie aufgrund der Corona-Krise derzeit in Deutschland vorherrschen, nicht übertragen. Außerdem habe der Europäische Gerichtshof lediglich „Mindestvorgaben“ definiert. Die EU-Mitgliedstaaten können von diesen „Mindestvorgaben“ zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abweichen. Das hat der EuGH in Bezug auf die Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit ausdrücklich bestätigt. (…) Hier kommen DGB und Gewerkschaften in ihrer Bewertung zu dem Schluss: Dem Bundesurlaubsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit zulässig ist. (…) Der EuGH entwickelte seine Rechtsprechung zur Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Kurzarbeit auf Grundlage einer „Sonderkonstellation“ mit einer von vornherein planbaren und frei gestaltbaren Freistellung. Die Planbarkeit und freie Zeitgestaltung sind bei der konjunkturbedingten Kurzarbeit während der Corona-Krise in der Regel aber nicht gegeben und die Grundsätze des EuGH somit nicht übertragbar…“ DGB-Rechtsinfo vom 13. Juli 2020 mit Link zur ausführlichen, 4-seitigen Rechtsbewertung vom 29. Juni 2020 externer Link
  • AKTUALISIERT: Corona und Kurzarbeit: Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte wissen müssen
    Ab dem 15. Mai gibt es den aktualisierten Ratgeber zur Kurzarbeit mit einigen Neuerungen. Unter anderem neu sind die Punkte Bezugsdauer und Besteuerung: Bezugsdauer: Grundsätzlich beträgt die Bezugsdauer 12 Monate, wurde aber für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längsten bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Besteuerung: Neu ist, dass die durch Arbeitgeber gezahlte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Die neuen Regelungen zur Kurzarbeit gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020 und sind vorerst befristet bis voraussichtlich 31.12.2020…“ DGB-Ratgeber vom 15.05.2020 externer Link, siehe auch:

    • Informationen zur Kurzarbeit
      Zur Kurzarbeit gibt es viele Fragen. Antworten und Informationen stellen der DGB, die Gewerkschaften und die Arbeitsverwaltungen zur Verfügung. In diesem Artikel haben wir sie zusammengefügt. Neben dem kurzen FAQ ist unten eine umfassende Linkliste zu konkreten Informationen des DGB Bundesvorstandes und der Gewerkschaften zu finden. Ausführliche und wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld und ergänzenden Leistungen gibt es auf der Seite der Regionaldirektion Sachsen der Bundsagentur für Arbeit externer Link sowie im FAQ der Bundesagentur für Arbeit externer Link ...“ Info des DGB Sachsen externer Link
    • Informationen für Beschäftigte aus Tschechien und Polen in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache beim DGB Sachsen externer Link
  • Die Kurzarbeit explodiert – doch Brüssel liefert nicht 
    „Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise werden immer deutlicher: Ende April waren bereits mehr als 50 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Doch das eigens dafür geschaffene EU-Programme SURE lässt auf sich warten. Allein in den 27 EU-Staaten wurde für rund 42 Millionen Menschen Kurzarbeit beantragt, wie aus einer gemeinsamen Studie der Hans-Böckler-Stiftung und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel hervorgeht. Das entspreche knapp 27 Prozent aller Beschäftigten. (…) Zum Glück sorgt die EU für schnelle Hilfe, könnte man meinen. Schließlich hatte der Gipfel Ende April ein SURE genanntes Programm auf den Weg gebracht, das Kurzarbeitergeld in allen EU-Ländern sichern soll. Doch nun ist nicht mehr sicher, ob und wann SURE kommt. Denn bei den Beratungen im Ministerrat gibt es Probleme mit der Finanzierung. Die EU-Kommission will sich für SURE verschulden, doch das passt nicht allen Mitgliedsstaaten. Wie man in Brüssel hört, steht auch Deutschland auf der Bremse. Wenn der Streit nicht bald gelöst wird, könnte SURE erst im September starten, unter deutschem EU-Vorsitz – aber viel zu spät für viele betroffene Arbeitnehmer…“ Meldung von und bei Lost in Europe vom 12. Mai 2020 externer Link
  • Mindestdtandards für faire Kurzarbeit
    Kurzarbeit hat sich in Europa zur Bewältigung der Corona-Krise als Alternative zu Entlassungen breit durchgesetzt. Wie sind Kurzarbeiter*innen abgesichert? Wie sollten Regelungen für effiziente und existenzsichernde Kurzarbeit aussehen?ETUI Policy Brief von Torsten Müller und Thorsten Schulten externer Link
  •  Geringverdiener kommen beim Kurzarbeitergeld am Schlechtesten weg
    „… Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 beziehungsweise 77 Prozent des Nettolohnverlusts aufzustocken. Berechnungen von Lorenz Jarass von der Hochschule Rhein-Main zeigen jedoch, dass gut verdienende Angestellte in Kurzarbeit bereits jetzt auf Ersatzraten für den Nettoverdienst-Ausfall von 80 Prozent kommen können – wenn man Steuereffekte einrechnet, die bei der Jahressteuererklärung auftreten. Bei Geringverdienern treten solche Effekte dagegen kaum auf. Der Fachaufsatz soll im Mai in der Zeitschrift „Der Betriebsberater“ erscheinen. (…) Für seinen Aufsatz hat Jarass die effektiven Nettolohn-Ersatzraten für Kurzarbeit von 100 Prozent ausgerechnet, wenn also gar nicht gearbeitet wird. Und das für einen Zeitraum von einem, drei und sechs Monaten, für Alleinstehende mit und ohne Kind sowie für Verheiratete mit Kind, die entweder Alleinverdienende sind, oder einen gleich gut verdienenden, mit ihnen zusammen veranlagten Partner haben. (…) Am höchsten sind nach seinen Berechnungen die Ersatzraten für die oberste Einkommensgruppe. Verheiratete mit Kind mit einem Bruttomonatseinkommen von 6000 Euro und einem Partner, der gleich viel verdient, kommen bei einem Monat Kurzarbeit auf eine Ersatzrate von 81 Prozent. Bei sechs Monaten sind es noch 79 Prozent. Am niedrigsten sind die Ersatzraten für Geringverdiener. Alleinverdiener mit Kind mit einem Bruttomonatseinkommen von 2000 Euro bekommen unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit nur den Standardsatz von 67 Prozent des Nettolohn-Verlusts ausgeglichen, da bei ihnen keine günstigen Steuereffekte auftreten. Geringverdienende Alleinstehende ohne Kind bekommen einen ähnlichen hohen Ausgleichssatz, obwohl ihr Standardsatz nur bei 60 Prozent liegt…“ Beitrag von Norbert Häring vom 24. April 2020 beim Handelsblatt online externer Link
  • Wie die Kapitalisten bei Kurzarbeit ihren Schnitt machen
    Ich mache gerade das erste Mal in meinem Leben Erfahrung mit Kurzarbeit und wie der Unternehmer versucht auch daraus Profit zu schlagen. Zum 01.04. wurde bei uns im Betrieb Kurzarbeit beantragt. Die Führungskräfte kommen mit klaren Anweisungen um die Ecke. So sollen die ArbeiterInnen mit einer Personalstärke von 30% weiter arbeiten, während der Arbeitsaufwand bei ca. 65% liegt. Dazu kommt, dass zu den 30% die Urlauber voll rein gerechnet werden. Es gab keinen, der das nur im Ansatz kritisierte. Nur ich habe allen vorgerechnet was bei dieser Planung nicht stimmt. Die Antwort des Geschäftsführers war, wir müssen das so machen und er stellt den Erhalt der Firma in den Vordergrund. Es gibt jetzt wieder die Kollegen, die wieder mal versuchen alles rauszuholen was geht und damit den Schnitt kaputt machen. Ein Kollege stellte fest, dass er jetzt den selben Umfang an Arbeit macht, obwohl er zwei Stunden weniger da ist. In meinem Bereich sind wir uns jetzt einig, dass wir die Arbeit liegen lassen und nur noch das machen was wir vorher auch machten. (…) Kurzarbeit triff jetzt alle Bereiche im Betrieb und das führt dazu, dass die Kollegen kaum noch zusammen kommen, da ein Teil zuhause ist und der andere Teil zu unterschiedlichen Zeiten arbeitet. Da ist es mit Austausch untereinander schwieriger. Die Arbeit wurde in der Produktion soweit verdichtet, dass nicht mehr alles abgearbeitet werden kann. Heißt, es gibt keine Ruhepause und stresst etwas. Was keiner offen tut, ist das System in Frage zustellen und es herrscht dir Hoffnung das es bald wieder „normal“ weiter geht…“ Bericht von H.S., Medizintechnischer Betrieb (Norddeutschland) am 20.4.2020 bei Jour Fixe der Gewerkschaftslinke Hamburg externer Link
  • Anhebung des Kurzarbeitergeldes zu spät und nicht rückwirkend – ver.di und DGB begrüssen den Kompromiss 
    • Deal auf Kosten der Bedürftigen
      Vor vier Wochen bewies die Bundesregierung, was sie alles kann, wenn sie nur will. In Windeseile wurde ein milliardenschweres Hilfspaket für die Wirtschaft geschnürt. Es blieb aber der schale Beigeschmack, dass mal wieder hauptsächlich die Unternehmen gerettet werden, während Angestellte, die wegen des Corona-Shutdowns in Kurzarbeit verschoben wurden, leer ausgingen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erkannt, dass diese Schieflage nicht gut ankommt, und auf eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes gedrängt. Die hat er jetzt bekommen, doch was bei dem Koalitionsbeschluss herauskam, hilft vermutlich keinem, der wirklich auf höheres Kurzarbeitergeld angewiesen ist. Erst ab dem vierten Monat gibt es statt 60 Prozent des Nettoverdiensts 70 Prozent. Vermutlich hofft die Union, die gegen eine Erhöhung war, dass dann die meisten Betriebe ihre Produktion wieder hochgefahren haben. Doch in der Zwischenzeit müssen die Menschen weiterhin ihre Rechnungen zahlen. Miete, Lebensmittel und Versicherungen werden wegen Corona nicht billiger. Besonders beschämend ist jedoch, dass kein Mindestkurzarbeitergeld eingeführt wurde, wie es im Gespräch war. Das hätte vor allem Menschen im Niedriglohnsektor geholfen, die jetzt wegen der Pandemie in Kurzarbeit sind…“ Kommentar von Simon Poelchau vom 24.04.2020 in ND online externer Link über die geringe Anhebung des Kurzarbeitergeldes – dem wir uns anschließen. Siehe dazu weiteren Kommentar sowie ver.di und DGB:
    • Sozialpolitik in der BRD: Die Ärmsten vergessen
      Neues Hilfspaket für Kurzarbeiter, Firmen, Schüler und die Gastronomie: Linkspartei und Sozialverband warnen vor weiterer sozialer Spaltung…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 24.04.2020 externer Link
    • Kurzarbeitergeld steigt: ver.di begrüßt Kompromiss
      „„Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Erfolg der gewerkschaftlichen Bemühungen um eine Anhebung des Kurzarbeitsgelds. Es ist gelungen, gegen den Widerstand in der Union und leider auch den meisten Arbeitgeberverbänden eine Erhöhung durchzusetzen“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zur Verständigung in der Großen Koalition über eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Am späten Mittwochabend hatte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung neben weiteren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Covid-19-Pandemie auch auf eine schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes verständigt. Die Einigung sieht vor, dass die Betroffenen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit erhalten, vom vierten Monat an ihr Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent) erhöht bekommen. (…) Kritisch anzumerken sei jedoch, dass die Erhöhung erst ab dem vierten Monat einsetze und dann auch nur auf 70 bzw. 77 Prozent: „Das geht an der Wirklichkeit vieler Beschäftigter mit Kurzarbeit in Dienstleistungsbranchen mit niedrigen Einkommen und einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit weitgehend vorbei“, betont der ver.di-Vorsitzende und fordert: „Da, wo das noch nicht geschehen ist, sind daher auch die Betriebe in der Verantwortung, das Kurzarbeitsgeld durch tarifvertragliche Regelungen aufzustocken.““ ver.di-PM vom 23. April 2020 externer Link, ähnlich der DGB:
    • Koalitionsgipfel zu Covid 19: DGB begrüßt den hart errungenen Kompromiss der Koalition zur Kurzarbeit
      „„Angesichts des massiven Widerstands der Union und der Arbeitgeber sind die Ergebnisse zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes (KUG) ein Erfolg, für den sich die Gewerkschaften in den letzten Wochen stark gemacht haben“, sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Donnerstag in Berlin. „Es ist gut, dass die Aufstockung für alle von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, sofern die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wird. Damit werden die Einkommensverluste der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit deutlich besser abgefedert. Lediglich ein Mindestkurzarbeitergeld, wie vom Arbeitnehmerflügel der Union vorgeschlagen, wäre für viele Facharbeiter keine Lösung gewesen. Ein Wermutstropfen ist für den DGB, dass die Erhöhung nicht bereits ab Mai erfolgt. Daher bleiben die Arbeitgeber weiterhin gefordert, ihren Beschäftigten – wie in vielen Tarifverträgen geregelt – einen Aufschlag auf mindestens 80 Prozent zu gewähren. Das ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich vernünftig, denn es wird wesentlich zur Stabilisierung der Nachfrage beitragen.“ (…)  Weiterhin brauchen wir dringend eine Lösung für Beschäftigte, die aufgrund fehlender Kinderbetreuung unter Verdienstausfällen leiden…“ DGB-PM vom 23.04.2020 externer Link
  • Linke fordert 100 Prozent Kurzarbeitergeld für Mindestlohn-Beschäftigte
    Die Linke im Bundestag fordert beim Kurzarbeitergeld in der Coronakrise eine deutliche Aufstockung mit Blick auf Geringverdiener und Beschäftigte in Teilzeit und befristeten Jobs. »In der jetzigen Krisen-Situation und dem explosionsartigen Anstieg von Kurzarbeit sind besonders diese Menschen in existenziellen Schwierigkeiten« externer Link, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Zimmermann, der Deutschen Presse-Agentur. Wie eine Auswertung von Daten des Europäischen Statistikamts Eurostat durch die Linken-Abgeordnete zeigt, waren 2018 17,8 Prozent der Arbeitnehmer mit einer befristeten Arbeitsstelle von Armut bedroht. Die Quote sei damit mehr als doppelt so hoch gewesen wie bei Arbeitnehmern mit einer unbefristeten Arbeitsstelle (7,1 Prozent). Bei Teilzeitbeschäftigten lag sie bei 14,3 Prozent im Gegensatz zu 6,3 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten. Das staatliche Kurzarbeitergeld müsste nach Ansicht der Linken von derzeit maximal 67 Prozent auf 90 Prozent des Nettogehalts und für Beschäftigte, die nur Mindestlohn verdienen, auf 100 Prozent angehoben werden. »Die Bundesregierung muss verhindern, dass Millionen Beschäftigte in dieser Krise zum Sozialfall werden«, sagte Zimmermann. Über einen Antrag der Linksfraktion zum Kurzarbeitergeld wird an diesem Mittwoch im Bundestag debattiert...“ Agenturmeldung vom 22.04.2020 beim ND online externer Link – dass die Arbeitgeberseite und ihre Presse dagegen schießen, muss an dieser Stelle nicht dokumentiert werden…
  • [Zielgruppe der IGM betroffen] Kurzarbeit trifft auch Facharbeiter mit Tarif – IG Metall macht Druck für mehr Kurzarbeitergeld
    Kurzarbeit bedeutet bis zu 40 Prozent weniger Geld, heißt es. Doch tatsächlich sind typische Metall-Beschäftigte, nämlich Facharbeiter in Schichtarbeit, noch stärker betroffen: Ihre Schichtzulagen werden beim Kurzarbeitergeld nicht eingerechnet. Die IG Metall macht Druck für mehr Kurzarbeitergeld. (…) In vielen weiteren Unternehmen haben IG Metall und Betriebsräte mehr Geld in der Kurzarbeit durchgesetzt – in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Einige Tarifverträge, etwa in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg oder im Kfz-Handwerk Niedersachsen und Bayern, sichern 90 Prozent und mehr vom Netto. Gut 60 Prozent der Betriebe im Organisationsbereich der IG Metall haben eine Regelung zur Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld. In 40 Prozent der Betriebe jedoch gibt es nichts. In anderen Branchen außerhalb des Organisationsbereichs der IG Metall sieht es noch schlechter aus. Daher fordert die IG Metall mehr Kurzarbeitergeld von Arbeitgebern und Politik – und führt dazu seit Wochen Gespräche in Berlin. Immerhin: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat jetzt den Vorschlag der Gewerkschaften aufgenommen und will das gesetzliche Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent des normalen Nettos erhöhen. Die Debatten laufen.“ IGM-Meldung vom 21.4.2020 externer Link
  • [HBS] Drei Monate durchhalten – Pandemie vergrößert Ungleichheiten 
    Die Corona-Krise in Deutschland macht sehr deutlich, wie unterschiedlich Beschäftigte in beruflich und wirtschaftlich schwierigen Situationen abgesichert sind oder auf unterstützende Regeln vertrauen können. Das gilt beispielsweise bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes oder der Organisation von mobiler Arbeit und Homeoffice. Durch die Pandemie können sich bestehende Ungleichheiten am deutschen Arbeitsmarkt verschärfen – etwa zwischen höher und niedriger bezahlten Beschäftigtengruppen, aber auch zwischen den Geschlechtern. Generell sind Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat sowie Frauen derzeit überproportional belastet. Das zeigen erste Ergebnisse einer neuen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7.677 Erwerbstätige interviewt wurden. Die von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. 94 Prozent der Befragten unterstützen die Forderung nach besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in „systemrelevanten“ Berufen wie Pflege oder Einzelhandel. „Bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind vor den Auswirkungen der Krise schlechter geschützt als andere. Das kann langfristig negative Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft haben“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die Soziologin an der Universität Paderborn und designierte Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat die neue Befragung ausgewertet. 74 Prozent der Befragten äußern Sorgen um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland, 70 Prozent sorgen sich um ihre eigene wirtschaftliche Situation. Diese Sorgen sind in den unteren Einkommensgruppen stärker ausgeprägt. (…) 14 Prozent der zwischen dem 3. und dem 14. April Befragten in abhängiger Beschäftigung gaben an, momentan in Kurzarbeit zu sein. Rechnet man diese Zahl auf die Gesamtzahl der Beschäftigten hoch, entspräche dies ca. 4 Millionen Beschäftigter, die momentan in Kurzarbeit sind. Beschäftigte in niedrigeren Einkommensgruppen sind häufiger in Kurzarbeit als Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, zeigt die Auswertung der Befragungsdaten durch Bettina Kohlrausch. Von den Befragten in Kurzarbeit erklärt rund ein Drittel (32 Prozent), dass ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocke, gut die Hälfte (52 Prozent) berichtet hingegen, es gebe in ihrem Betrieb keine Aufstockung, der Rest konnte das (noch) nicht sagen. Personen, die in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeiten, erhalten nach der Umfrage mehr als doppelt so häufig (45 Prozent) eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wie Personen, die nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden (19 Prozent). Eine aktuelle Übersicht des WSI zeigt, dass die DGB-Gewerkschaften derzeit in knapp zwei Dutzend Branchen und Großbetrieben tarifvertraglich Aufstockungszahlungen vereinbart haben…“ HBS-Pressemitteilung vom 21.04.2020 externer Link
  • Corona-Krise: Millionen in Kurzarbeit
    „„Rettungspakete schnüren“ ist eine beliebte Phrase der Corona-Berichterstattung geworden. Man hat den Eindruck, dass jetzt alle gerettet werden: große Firmen und KleinunternehmerInnen, Scheinselbstständige und auch die Beschäftigten. Wer wird da wie gerettet und wer bezahlt das genau? Hat das was mit Corona zu tun oder mit Klassenkampf? Wer zahlt die Kurzarbeit? Das KurzarbeiterInnengeld stammt nicht aus Steuern – im Unterschied zu den Milliarden, die jetzt direkt an Unternehmen aller Art fließen –, sondern aus der Arbeitslosenversicherung. Es wurde von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen eingezahlt. Die Corona-Kurzarbeitswelle wird definitiv ein Riesenloch in diese Kasse reißen. Schon Ende März haben fast eine halbe Million Firmen Anträge auf Kurzarbeit gestellt – viel mehr als bei der großen Krise 2009, als auf deren Höhepunkt 1,4 Millionen Menschen in Kurzarbeit standen.Die aktuelle Entwicklung stellt diese Zahlen längst in den Schatten. Laut Agentur für Arbeit hat mittlerweile jedes dritte dazu berechtigte Unternehmen Antrag auf Kurzarbeit gestellt. Einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge dürfte die Zahl der KurzarbeiterInnen mittlerweile mehr als 4 Millionen betragen (…)Später könnte es zwar einen Ausgleich aus Steuermitteln geben, den gab es bisher auch schon öfters. Es gab aber auch das Umgekehrte, nämlich dass Gelder aus der Arbeitslosenversicherung an den Bundeshaushalt gingen. Aber es gibt bisher keine Aussagen, wie das Loch finanziert werden soll. Da können Beitragserhöhungen für die Beschäftigten kommen oder Kürzungen von Leistungen. Die Beschäftigten finanzieren ihre Kurzarbeit in jedem Falle überwiegend selbst. Formal zahlen auch die Unternehmen. Der gleiche Betrag, der den Beschäftigten auf der Lohnabrechnung abgezogen wird, wird auch vom Unternehmen noch einmal überwiesen. Aber in der Gewinn- und Verlustrechnung der KapitalistInnen steht immer beides unter „Lohnkosten“ – das Brutto, von dem die Sozialversicherung gezahlt wird, und die sogenannten Arbeit„geber“Innenbeiträge. Eine reine Verschleierung also, mit der immer begründet werden kann, wenn Beiträge der Arbeitenden wieder den UnternehmerInnen zugeschanzt werden sollen, was zum Beispiel auch als „Lohnkostenzuschuss“ bei Langzeitarbeitslosen geschieht. Das KurzarbeiterInnengeld wird nicht direkt von der Bundesagentur ausbezahlt, sondern an die Unternehmen, die es wiederum an die Beschäftigten weitergeben. Was der Bundestag jetzt wirklich anderes beschlossen hat, ist, dass die Unternehmen nicht nur das KurzarbeiterInnengeld erstattet bekommen, sondern auch noch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, die sie nach der bisherigen Rechtslage weiter zahlen mussten. Diese zusätzlichen Kosten werden jetzt also auch aus dem Topf der Gelder genommen, die die Beschäftigten bezahlt haben. Also ein weiterer Transfer in Richtung Kapital. (…) Neben der staatlich regulierten Kurzarbeit gibt es auch tariflich oder betrieblich geregelte Formen. Auch zu Beginn der Corona-Krise waren viele Beschäftigte offiziell ja gar nicht in Kurzarbeit, sondern mussten Stunden aus Zeitkonten („Plus-Stunden“, „Gut-Stunden“, manchmal auch „Überstunden“ genannt, was zu Verwechslung mit Mehrarbeit führen kann, die ausbezahlt wird) abbauen oder sogar ins Minus gehen. Das bedeutete dann, dass sie keinen Lohnverlust erlitten, sondern erzwungene Freizeit nehmen mussten. Auch Urlaubsnahme auf Druck der Firma gab es. (…)  Dabei darf man aber all diejenigen nicht aus den Augen verlieren, die aus solchen Regelungen ganz herausfallen. Das sind heute geschätzt 30 bis 40 % der Beschäftigten: LeiharbeiterInnen, die nach wie vor einfach von den Entleihfirmen „abgemeldet“ und von den Verleihfirmen entlassen werden. Leute im Niedriglohnbereich, die zwar auch Sozialbeiträge bezahlen, deren KurzarbeiterInnengeld, wenn sie es kriegen, aber meist weit unter Hartz IV liegen würde. Scheinselbstständige und Solo-UnternehmerInnen, die niemand ausbeuten und durch so gut wie nichts gesichert sind. Der ganze graue und schwarze Arbeitsmarkt: Es wird viel über die armen Bauern/Bäuerinnen geredet, die keine SaisonarbeiterInnen holen dürfen. Wer redet von den SaisonarbeiterInnen, deren Einkommen entfällt, die davon das ganze Jahr leben müssen? Oder den illegalen Pflegekräften in Familien, von denen 90 % „illegale“ EU-AusländerInnen sind? In diesem Bereich arbeiten geschätzt 3–4 Millionen Menschen. Auch wenn in vielen dieser Arbeitsverhältnisse (Leiharbeit, Niedriglohn, Saisonarbeit) auch Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt werden, fallen die meisten Betroffenen durch alle Rettungsringe durch, außer vielleicht in Einzelfällen die Selbstständigen. Wem nützt die Kurzarbeit? Natürlich den Unternehmen. Die können durch Kurzarbeit und die flexiblen Arbeitszeitmodelle ihre Personaldecke ganz wunderbar an die Auftragslage anpassen. Kündigungsschutz und lange Kündigungsfristen verhindern zwar, dass es in Deutschland so wie in den USA läuft, dass die Leute einfach von jetzt auf nun entlassen werden, aber durch die Kurzarbeitregelung zahlen sie es zum ganz großen Teil selbst. Die Rettungspakete helfen also sehr eindeutig vor allem der „Wirtschaft“ oder genauer dem Kapital. (…) Für alle vom Kapital und seiner Konkurrenz verursachten Probleme – verfehlte Produkte, Klimakatastrophe, Handelskriege und digitale Modernisierung – sollen also die Beschäftigten zahlen. Das alles galt bereits, bevor Corona zur Pandemie geriet. Seitdem hat sich die Lage für die Beschäftigten verschärft. (…)Wenn eine Firma z. B. 20 % Kosten sparen will, also Leute abbauen und Werke oder Abteilungen dichtmachen, wie geht sie jetzt vor? Sie beantragt in dem Werk, das sie dichtmachen will, 100 % Kurzarbeit, verlagert die Arbeit, und macht das Werk gar nicht erst wieder auf. Bei den Angestellten und FacharbeiterInnen, bei denen sie einen Teilabbau will, wird sie einen Teil der Leute arbeiten lassen und die „low performer“, wie Manager sie nennen, so lange wie möglich in 100 % Kurzarbeit lassen. Richtig mürbe machen, richtig die Belegschaft spalten. „Alle gemeinsam durch die Krise“? Von wegen! Sie wollen die Beschäftigten zahlen lassen und ihre Taktik ist dabei immer zu spalten. Das haben sie vorher getan, das tun sie jetzt wieder. Das geht auch international: Es gibt schon jetzt Konzerne, die haben in Europa dicht – aber produzieren in China und Japan, Brasilien oder Mexiko. Da können Betriebsräte übrigens etwas tun: Kurzarbeit findet nur statt, wenn die Betriebsräte mitmachen. (…) Kurzarbeit, haben wir gesehen, ist eine Regelung, die komplett von Sozialpartnerschaft geprägt ist. Es wird so getan, als sei sie genauso im Interesse der AusbeuterInnen wie der Ausgebeuteten. Teil eines „Schutzschirms für die Betriebe und die Beschäftigten“, wie Hofmann sagt. Es wird geradezu verschleiert, wer eigentlich zahlt, und wem sie eigentlich nützt, wird nicht diskutiert. Für Betriebsräte und Gewerkschaften ist es ein Regelungsinstrument, für die Unternehmen die Fortsetzung der Ausbeutung mit anderen Mitteln. Natürlich soll damit – wie mit allen partnerschaftlichen Regelungen – Widerstand verhindert werden. Lieber Kurzarbeit statt Entlassung. Lieber Abfindung als gar nichts. Natürlich wird damit viel Eigeninitiative erstickt. „Mal schauen, was die wieder für uns geregelt haben“, sagte im Fernsehen ein VW-ler vorm Tor. Maximal schimpft man drüber, tut aber nichts. Kurzarbeit ist ein Beispiel, wie scheinbar im Interesse der Arbeitenden vorgegangen wird und tatsächliche Errungenschaften der ArbeiterInnenklasse durch die Sozialpartnerschaft und die Einbindung in den bürgerlichen Staat deformiert werden, ihren Sinn verlieren und sich gegen die Klasse richten. (…) Es wichtig zu verstehen, was hier abläuft: wie die ArbeiterInnenklasse betrogen wird und das nicht nur bei der Sozialversicherung; wie Betriebsräte und Gewerkschaften dabei mitmachen – oftmals mit dem kurzsichtigen, beschränkten Blick darauf, was „realistisch“ erscheint und was mit möglichst wenig Kampf gegen das Kapital „erreicht“ werden kann. Wie dadurch gerade die gewerkschaftlich besser organisierten und meist auch besser bezahlten Teile der Klasse teilweise befriedigt werden, meist auf Kosten von anderen Teilen. Wie erstere durch dieses „Uns geht es ja doch noch ein bisschen besser“ geradezu erzogen werden, ihre Privilegien zu verteidigen und unsolidarisch zu handeln. Was letztlich zu diesem bekannten Bild der ArbeiterInnenklasse in Deutschland als passiv und unsolidarisch führt. Mit diesem Verständnis ist es möglich, eine Strategie zu entwickeln, die die Errungenschaften der Klasse von dem Kleister der SozialpartnerInnenschaft befreit, zum Beispiel die Kurzarbeit nicht hinnimmt, sondern einerseits für die alleinige Kontrolle über die Arbeitslosenversicherung durch die Gewerkschaften eintritt und anderseits für eine Umverteilung der Arbeit auf alle bei vollem Lohn- und Personalausgleich, was Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit im Kern bekämpft…“ Artikel von Mattis Molde vom 21. April 2020 bei der Arbeiterinnenmacht externer Link
  • [WSI] Vorschläge zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise
    „… Für viele Beschäftigte in Kurzarbeit werden die Einkommensverluste so einschneidend sein, dass sie ohne ergänzende Sozialleistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV) nicht über die Runden kommen. (…) Um einen durch die Kurzarbeit bedingten Anstieg von Hartz IV-Aufstocker*innen zu verhindern, wird mittlerweile als Alternative von verschiedenen politischen Akteuren eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vorgeschlagen. (…) Um die Reichweite und Wirksamkeit der verschiedenen Vorschläge zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes abschätzen zu können, hat das WSI eine Modellrechnung durchgeführt, die zum einen unterschiedliche Erhöhungsstufen (70, 80 und 90 Prozent) berücksichtigt und innerhalb der Erhöhungsstufen zusätzlich noch den CDA-Vorschlag eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro berücksichtigt. (…) Die WSI-Modellrechnung zeigt, dass viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor von der Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes überdurchschnittlich stark profitieren würden. Bei Beschäftigten ohne Kinder gilt dies bei dem aktuell gültigen Kurzarbeitergeld von 60 Prozent bis zu einem Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro. Würde man das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent erhöhen, läge der Schwellenwert noch bei 2.500 Euro und bei einer Erhöhung auf 80 Prozent noch bei etwa 2.000 Euro. Erst bei einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent würden lediglich diejenigen Beschäftigten von einem Mindest-Kurzarbeitergeld profitieren, die den gesetzlichen Mindestlohn oder knapp darüber erhalten. Bei Beschäftigten mit Kindern würde der Effekt des Mindest-Kurzarbeitergeldes etwas geringer ausfallen, wäre jedoch insgesamt ähnlich. Insgesamt zeigt die WSI-Modellrechnung jedoch deutlich, dass eine alleinige Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 oder 80 Prozent des Nettoentgeltes für viele Beschäftigte im unteren Lohnsegment nicht ausreicht, um auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung verzichten zu können. Soll eine deutliche Zunahme der Zahl der Hartz IV-Aufstocker vermieden werden, so müssten entweder das Kurzarbeitergeld für alle Beschäftigten auf 90 Prozent angehoben werden, wie dies Die Linke vorschlägt, oder es müssten wie im Vorschlag von ver.di zumindest die unteren Einkommensgruppen bis zu einem Monatseinkommen von 2.500 Euro eine höheres Kurzarbeitergeld von 90 Prozent erhalten. Alternativ könnte in Ergänzung zu einer allgemeinen Erhöhung auch ein Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt werden, wie es von der CDA vorgeschlagen wird…“ WSI-Berechnungen von Reinhard Bispinck und Thorsten Schulten vom 14. April 2020 externer Link
  • Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern
    „Von Mitte März bis in die erste April-Woche haben 650.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – mehr als zehn Mal so viel wie auf dem Höhepunkt der Finanz- und Weltwirtschaftskrise 2009. Das waren fast doppelt so viele Unternehmen wie im gesamten Zeitraum der Jahre von 2008 bis Februar 2020. (…) Mit Sicherheit werden wir eine weitaus höhere Zahl an Kurzarbeitern sehen als bei der bisherigen Rekord-Inanspruchnahme dieses Instruments im Krisenjahr 2009, da waren es in der Spitze 1,4 Millionen Menschen, im Jahresdurchschnitt gut 1,1 Million Kurzarbeiter. Die meisten davon aus den „klassischen“ Industrieunternehmen wie der Metall- und Elektroindustrie oder dem Maschinenbau. Das ist 2020 fundamental anders – und das erklärt auch die bis vor kurzem nicht vorstellbare Zahl an Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, denn nun sind durch den Shutdown vor allem die Dienstleistungsbranchen betroffen, die 2009 weiterhin ihren Geschäften nachgehen konnten und relativ ungeschoren davon gekommen sind, nun aber durch die Zwangsstilllegung von 100 auf Null ausgebremst wurden. Das trifft jetzt die besonders beschäftigungsintensiven Branchen unserer Volkswirtschaft. Beispielsweise Hotels und Gaststätten. Bei denen geht es um die Existenz und es ist derzeit angesichts der Unsicherheiten die Dauer des Shutdowns noch nicht annähernd absehbar, wie viele trotz aller Überbrückungshilfen am Ende vom Markt verschwinden werden müssen. Nun gab und gibt es sofort die Empfehlung, die arbeitsmarktpolitische Wunderwaffe der Kurzarbeit, die im Krisenjahr 2009 so gut funktioniert hat und einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern konnte, eben auch jetzt einzusetzen und auf einen gleichen Effekt wie 2009 zu hoffen, dass also nach einem tiefen, aber kurzen Sturz in einer zweiten Phase dann ein rasanter Nachhol- und damit verbunden Wachstumsprozess einsetzt, der die Verluste der Gegenwart in mehr oder weniger kurzer Frist wieder kompensieren wird. Das ist offensichtlich sowohl die Hoffnung der Wirtschaftsforscher, die das Frühjahrsgutachten 2020 erstellt haben wie auch der sogenannten „Wirtschaftsweisen“ in ihrem Sondergutachten 2020. Das kann so kommen und dann wäre das sicher die „beste“ Variante unter den schlechten Szenarien. Aber möglicherweise kommt es diesmal anders, eben weil sich der Shutdown durch die Bereiche der Volkswirtschaft gefressen hat und dort vor sich hin wütet, die bislang immer außen vor geblieben sind bei den letzten Krisen und denen anderes als Großunternehmen der Industrie in deutlich kürzerer Zeit das Licht abgedreht werden muss, weil ihnen zum einen bereits vor der Corona-Krise oftmals das Wasser bis zum Hals oder darüber hinaus stand und zum anderen: selbst wenn die Wirtschaft in absehbarer Zeit wieder (wahrscheinlich relativ sicher) schrittweise hochgefahren wird, dann werden viele dieser Dienstleister eben nicht das nachholen können, was in den vergangenen Wochen oder am Ende Monate unter Normalbedingungen bei ihnen konsumiert worden wäre. Anders gesprochen: Die Menschen werden bestimmt im Sommer (oder Herbst?) nicht all die ausgefallenen Restaurantbesuche der Corona-Zeit nachholen und ein Mehrfaches als existenzrettende Bestellung an die gebeutelten Gastronomen weiterreichen…“ Beitrag von Stefan Sell vom 14. April 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Kurzarbeit zwischen arbeitsmarktpolitischer Wunderwaffe und der bangen Frage, ob es diesmal auch so läuft wie 2009
    „Die Corona-Pandemie wütet derzeit besonders heftig in den USA und die dort verhängten Maßnahmen schlagen ungebremst auf den Arbeitsmarkt durch, der noch vor wenigen Wochen in den allerhöchsten Tönen hinsichtlich der offiziellen Quantitäten gelobt wurde: So hatte die Zahl der Arbeitskräfte noch im Februar 2020 einen Höchststand von 164,6 Millionen Personen erreicht. Die offizielle Arbeitslosenquote wurde gleichzeitig mit sensationell niedrigen 3,5 Prozent ausgewiesen. Und wenige Wochen später muss man zur Kenntnis, dass nun fast jeder Zehnte in den USA ohne eine Erwerbsarbeit dasteht und dass der Arbeitsausfall bei den Unternehmen ohne irgendeine Abbremsung in die offene Arbeitslosigkeit geführt hat und diese weiter anschwellen lässt: So haben allein in den letzten drei Wochen mindestens 16 Millionen Menschen in den USA Arbeitslosenhilfe beantragt. (…) Nun wird mit Blick auf die USA immer wieder darauf hingewiesen, dass man dort neben anderen Besonderheiten eben auch nicht über so ein schlagkräftiges arbeitsmarktpolitisches Instrument wie die Kurzarbeit in Deutschland verfügen würde, so dass man einen Arbeitsausfall in den Unternehmen nicht entsprechend abfedern kann, so dass den Betrieben nur das schnelle Entlassen bleibt. In Deutschland hingegen würde das ganz anders aussehen. Allerdings, das sei hier gleich vorweggenommen, haben die USA und Deutschland eines gemeinsam: Dort wie hier gibt es eine erschreckende Grafik, die auf wirklich einmalige Vorgänge hindeuten. In den USA sind es die Millionen bisherigen Arbeitnehmer, die in die offene Arbeitslosigkeit gestoßen werden – bei uns in Deutschland ist es die Zahl an Unternehmen, die sich unter das Dach der Kurzarbeit zu retten versuchen. (…) Und ein überaus gewichtiger Unterschied zu den Erfahrungen, die wir 2009 mit dem Instrument der Kurzarbeit gesammelt haben, sei hier hervorgehoben: Damals befanden sich vor allem die großen, exportorientierten Industrieunternehmen in einer ausgeprägten Schieflage und durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeit konnte deren Beschäftigtenzahl stabilisiert werden. Das war ideal, weil der zu überbrückende Zeitraum überschaubar blieb. Aber das „normale“ Leben lief weiter. Wir konnten einkaufen, Restaurants besuchen, die vielen personenbezogenen Dienstleister vom Friseur bis zum Musiklehrer gingen auch in der Krise 2009 ihren Geschäften nach und insgesamt wurde der Absturz der Wirtschaftsleistung durch den Konsum und die vielen nicht unmittelbare betroffenen Dienstleister erheblich abgebremst. Das ist der entscheidende Unterscheid zwischen 2020 und 2009: Durch den Shutdown des öffentlichen und geschäftlichen Lebens werden heute vor allem die beschäftigungsintensiven Dienstleister getroffen und die Paralyse weiter Teile der Binnenwirtschaft ist eine ganz neue und fundamental andere Dimension der Krise in der Gegenwart. Das schlägt sich auch in einer veränderten Zusammensetzung der Kurzarbeit anmeldenden Betriebe nieder…“ Beitrag von Stefan Sell vom 12. April 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Betriebsräte schreiben 2500 Briefe an Abgeordnete: Arbeitgeber sollen Kurzarbeitergeld aufstocken
    Bei Kurzarbeit sollen die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten durch eine Aufzahlung aufstocken. Die Bundesregierung soll dies festschreiben. Das forderten in den vergangenen Tagen in der IG Metall organisierte Betriebsräte in 2500 Briefen an Bundestagsabgeordnete. Wegen der Corona-Krise schnürt die Bundesregierung ein Milliardenpaket für die Arbeitgeber und erstattet ihnen bei Kurzarbeit die kompletten Sozialabgaben, auch den Arbeitnehmeranteil. Doch ihren Beschäftigten müssen die Arbeitgeber davon nichts abgeben. Die Beschäftigten rutschen dadurch in der Kurzarbeit ab auf 60 Prozent ihres Nettoentgelts, wenn sie Kinder haben 67 Prozent. Das reicht für Viele nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. „Das ist ungerecht“, kritisiert der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann. „Die Politik muss handeln. Die IG Metall fordert, dass bei Kurzarbeit der Arbeitnehmeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen den Beschäftigten weitergegeben wird.“…“ Meldung der IG Metall vom 9. April 2020 externer Link
  • Kurzarbeit in der Corona-Krise
    Beim Kurzarbeitergeld ist Deutschland Schlusslicht in Europa – den meisten Kurzarbeiter*innen bleiben hierzulande derzeit nur 60 Prozent vom Netto. In immer mehr Branchen wird der Betrag aber per Tarifvertrag aufgestockt…“ WSI Policy Brief 38 vom April 2020 externer Link
  • Kurzarbeitergeld: TARIFVERTRAGLICHE VEREINBARUNGEN im Überblick
    Sammlung der (einzelbetrieblichen) Tarifvereinbarungen beim WSI externer Link nach Branchen und samt Grafiken
  • Immer mehr Tarifverträge stocken Kurzarbeitergeld auf – bei der gesetzlichen Höhe ist Deutschland Schlusslicht in Europa 
    „… Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten, und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde. (…) Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor…“ Pressemitteilung zum WSI-Update zum Kurzarbeitergeld vom 1. April 2020 bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link zur Untersuchung ‚Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise‘ von Thorsten Schulten und Torsten Müller externer Link als WSI Policy Brief Nr. 38 vom April 2020
  • Kurzarbeit: Was Beschäftigte aus Tschechien und Polen, die in Deutschland arbeiten, wissen sollten (mehrsprachig)!
    Für Beschäftigte aus Tschechien und Polen, die bei einem Arbeitgeber in Sachsen arbeiten, haben wir einige wichtige Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit in Deutschland zusammengestellt…“ Mehrsprachige FAQ vom 23.03.2020 beim DGB Bezirk Sachsen externer Link
  • [ver.di-Petition] Miete zahlen trotz Corona! – 90% Kurzarbeit (KuG) jetzt!
    Die Corona-Krise hat das öffentliche Leben fest im Griff. In der Politik fallen gerade sehr wichtige Entscheidungen. Aus der Corona Krise wird für viele nun eine Wirtschaftskrise. Millionen Arbeitnehmer sind nun auf Kurzarbeitgeld (KuG) angewiesen. Wir haben nicht viel Zeit! Am Montag (23.03.2020) entscheidet die Bundesregierung, inklusive Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und dem Parlament voraussichtlich darüber, ob das Kurzarbeitergeld (KuG) auf 90 Prozent der letzten Nettoverdienste aufgestockt wird oder nicht! 90 Prozent KuG würde Familien und Alleinstehende entlasten! Wir brauchen diesen Schutz! Tausende Menschen sehen gerade, als Folge der Corona-Krise, ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Mietzahlungen, Kreditzahlungen oder auch die normalen laufenden Kosten sind für viele Menschen mit dem aktuellen Kurzarbeitergeld (KuG) nicht oder nur schwer zu leisten! 60 bzw. 67 Prozent KuG reichen nicht!...“ ver.di-Petition an Bundesregierung bei change.org externer Link
  • Kurzarbeitergeldverordnung: DGB und Gewerkschaften fordern deutliche Verbesserungen
    „Der Referentenentwurf zur Kurzarbeitergeldverordnung während der Corona-Krise liegt vor. Der DGB kritisiert den Entwurf in einer Stellungnahme als „sozial nicht gerecht“. DGB und Gewerkschaften fordern „noch deutliche Verbesserungen“ „Während die Arbeitgeber die ansonsten von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet bekommen, bleibt es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 60 Prozent des Nettolohnes. Diese soziale Schieflage ist für die Gewerkschaften nicht akzeptabel“, heißt es unter anderem in der Stellungnahme. „Durch die Krise kommen auf die Beschäftigten harte Zeiten zu. Für sie bedeutet Kurzarbeit bei komplettem Stillstand Lohneinbußen bis zu 40 Prozent. Von einem Gehalt auf dem Niveau von 60 Prozent des letzten Einkommens können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für Mieten und Lebenshaltung nicht decken. Das muss vermieden werden.“ DGB-Mitteilung vom 20. März 2020 externer Link zur Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 19. März 2020 externer Link , siehe auch:

    • Kurzarbeitergeld wird nicht erhöht – DGB beklagt soziale Ungerechtigkeit
      „Die Lohnlücke bleibt: Kurzarbeiter bekommen nur 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Sozialpartner und Bundesregierung haben sich nicht auf ein höheres Kurzarbeitergeld verständigen können. (…) Die Arbeitgeber weigerten sich, das Arbeitslosengeld aufzustocken, und in der CDU gab es Widerstand gegen ein höheres Kurzarbeitergeld aus dem Beitragstopf der Bundesagentur für Arbeit (BA). In der Konsequenz werden nun viele Kurzarbeiter Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen, was Mehraufwand für die Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter bedeutet…“ Artikel von Alfons Frese vom 19. März 2020 beim Tagesspiegel online externer Link
  • [DGB] Neue Regelungen zur Kurzarbeit in der Corona-Krise
    Der DGB informiert mit dieser Publikation über die neuen Regelungen zur Kurzarbeit zur Unterstützung von Betrieben und ihren Beschäftigten in Folge der Corona-Krise – Ratgeber für Betriebsräte, Personalräte und Beschäftigte…“ DGB-Info vom 18.03.2020 externer Link
  • IG Metall-Ratgeber für Beschäftigte: So funktioniert Kurzarbeit
    Mit Kurzarbeit können Betriebe Krisenzeiten wie die Corona-Pandemie wirtschaftlich überbrücken. Beschäftigte erhalten dann Kurzarbeitergeld. Wir erklären, wie das funktioniert und was die IG Metall bei der Kurzarbeit erreichen will…“ Info der IG Metall vom 17. März 2020 externer Link. Siehe auch:

    • Corona: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld – Was Beschäftigte wissen müssen
      Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr durch das neue Corona-Virus (SARS-CoV-2) für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland inzwischen als „hoch“ ein. Die Gefährdung variiert laut RKI von Region zu Region (Stand: 17.03.2020). Es handelt sich um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer…“ Ständig aktualisierte FAQ des DGB externer Link
  • Reaktion auf Coronavirus: Große Koalition weitet Kurzarbeitergeld aus
    Die Bundesregierung will Firmen unterstützen, die wegen des Coronavirus weniger Arbeit haben. Dazu soll Kurzarbeit schneller möglich sein und die Unternehmen weniger kosten. (…) Betriebe sollen zudem Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher muss es ein Drittel sein. Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld bekommen können…“ Meldung vom 09.03.2020 beim Spiegel online externer Link
  • „Kurzarbeit und Corona“ – Sonderseite beim Bund-Verlag externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=164052
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