Expo 2015: Milan-Charter ist Blendwerk. Menschenrechtsorganisation bewertet Aufruf zu Hungerbekämpfung als Imagekampagne
„Am morgigen Welternährungstag wird UN-Generalsekretär Ban Ki-moon von der italienischen Regierung die sogenannte Milan-Charter überreicht. Mit 1 Million Unterschriften von Besuchern der Expo soll die Charter Impulse zur globalen Hungerbekämpfung geben. Laut Menschenrechtsorganisation FIAN unterhöhlt der Aufruf das Recht auf Nahrung anstatt – wie suggeriert – es zu fördern. Beworben bei den Besuchern der Expo als ein innovativer Beitrag im Kampf gegen den Hunger, ruft die Charter der diesjährigen Weltausstellung dazu auf, das Recht auf Nahrung als grundlegendes Recht anzuerkennen. „Über die Anerkennung sind wir weit hinaus.“ so Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN. Das Recht auf Nahrung findet sich bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. 164 Staaten – darunter alle europäischen Länder – haben zudem den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ratifiziert und sich somit verpflichtet das dort verankerte Menschenrecht auf angemessene Ernährung zu verwirklichen. Einen Verweis auf das bestehende völkerrechtliche Abkommen und damit verbundene Rechenschaftsmechanismen sucht man in der Charta jedoch vergeblich…“ FIAN-Pressemitteilung vom 15. Oktober 2015 mit weiterführenden Informationen