Zwangsläufig, weil systembedingt: Geringverdiener und viele Frauen bleiben im deutschen Rentensystem auf der Strecke
„… »In ihrer Studie Pensions at a Glance 2017 weist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hin, dass Deutschland in Sachen Mindestrente eine Ausnahme ist. In den meisten Mitgliedsländern gibt es diese Variante, um Geringverdiener im Alter nicht auf Sozialhilfeniveau absinken zu lassen. In Deutschland droht ihnen dagegen Armut im Alter. (…) Die beklagenswerte Situation ist systembedingt, sie resultiert aus der Konstruktionslogik des (früheren) Erfolgsmodells der Gesetzlichen Rentenversicherung. (…) Könnte man – unabhängig von notwendigen Debatten über eine grundlegenden Umbau oder gar einem Systemwechsel in der Alterssicherung – innerhalb des bestehenden Systems etwas machen für die Niedrigverdiener, deren rentenpolitisches Schicksal heute anlässlich des OECD-Berichts allseits beklagt wird, vor allem auch angesichts der Tatsache, dass es in anderen Ländern für diese Gruppe deutlich besser aussieht? Ja, das könnte man. Und man müsste dafür nichts neu erfinden oder gar eine Kommission einsetzen, sondern sich an ein Instrumentarium erinnern, das es bis 1992 schon einmal gegeben hat, bevor es dann aus Spargründen gestrichen wurde – gemeint ist hier die „Rente nach Mindesteinkommen“. Dabei werden unterdurchschnittliche versicherungspflichtige Einkommen im Nachhinein, also nach Vollendung der Erwerbsbiografie, mit dem Faktor 1,5 (d. h. um die Hälfte) auf maximal 75 Prozent der Durchschnittsentgelts hoch gewertet…“ Beitrag von Stefan Sell vom 5. Dezember 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik