Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre. Abschläge und Rentenniveausenkung bleiben unangetastet

Unter der Lupe: RentenarmutDie Erwerbsminderungsrenten befinden sich im Sinkflug. Ihr durchschnittlicher Zahlbetrag liegt schon länger deutlich unterhalb des Grundsicherungsbedarfs. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht Abhilfe: »Wir werden die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben«, heißt es dort. Und weiter: »Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung.« Die Verlängerung der Zurechnungszeit und die Günstigerprüfung bei deren Bewertung sind richtige und wichtige Schritte. Unter Beibehaltung der Rentenabschläge und der weiteren Rentenniveausenkung bleibt das Koalitionsvorhaben aber deutlich hinter den sozialpolitischen Erfordernissen zurück…“ Info-Grafik von Johannes Steffen vom 5.12.2013 im Portal Sozialpolitik externer Link

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