Vergessene Rentenkürzungen: „Riester“, „Clement“, „Müntefering“, „von der Leyen“
„… Eine im Herbst 2016 notwendige Erinnerung an „vier Kürzungsschritte“: Mit dem „vierten Schritt“ („von der Leyen“) wurde (!) „… die nach 1999 begonnene grundlegende Veränderung des Verhältnisses von gesetzlicher Rentenversicherung und (Langzeit-)Arbeitslosigkeit vollendet“ (…) Seit dem 1. Januar 2011 (Haushaltsbegleitgesetz 2011) ist der Bezug von „Arbeitslosengeld II“ (Hartz IV) vollkommen „rentenversicherungsfrei“. Die „Rentenversicherungsfreiheit“ gilt damit u.a. auch bei Teilnahme an Maßnahmen zur Weiterbildung oder bei Erwerbstätigkeit in Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“). Betroffen sind von diesen „vergessenen Rentenkürzungen“ weit überwiegend die Menschen, die eine nur sehr geringe Rente zu erwarten haben. Ob die Bundesministerin für Arbeit und Soziales in ihrem Rentenkonzept daran „erinnern“ und dies ändern will, ist dem BIAJ nicht bekannt…“ Mitteilung vom 6. Oktober 2016 beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) , siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung „Agenda 2010-2014: Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen“ von Paul M. Schröder vom 11. Juni 2016