Ostrenten und Altersarmut: Die Pech-gehabt-Frauen
„In der DDR geschiedene Frauen leiden unter fehlender Gleichstellung bei der Rente. Der Bundestag handelt nicht – nun hat die AfD das Thema entdeckt. „An diesem Freitag ist es mal wieder so weit. Der Bundestag in Berlin diskutiert vier Anträge der Opposition zum Thema Ostrenten. Es geht darin um Altersarmut, Lebensleistungen, Alterssicherung für bestimmte Berufsgruppen sowie in der DDR geschiedene Frauen. Es geht um gutes Leben im Alter, um das mühsame Ringen um Gerechtigkeit einer mittlerweile hochbetagten Bevölkerungsgruppe aus dem Osten. Reden werden gehalten, warme Worte wie Katzengold verteilt – doch am Ende werden die Abgeordneten der Großen Koalition mehrheitlich dem Vorschlag des Haushaltsausschusses folgen und alle Anträge ablehnen. Keine rentenrechtliche Entlastung des Ostens, keine Gleichstellung der in der DDR geschiedenen Frauen mit ihren männlichen Altersgenossen. Wenn es gut läuft, könnte es demnächst einen Härtefallfonds geben für jene Rentnerinnen, die am Existenzminimum leben, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. So steht es jedenfalls auf Seite 93 im Koalitionsvertrag. (…) Doch für die betroffenen Frauen ändert es nichts, die Opposition auf ihrer Seite zu haben. Sowohl der Haushaltsausschuss als auch der Wirtschaftsausschuss und der Familienausschuss empfehlen die Ablehnung des Linke-Antrags , die Forderung der Vereinten Nationen sofort umzusetzen…“ Artikel von Anja Maier vom 10.5.2019 bei der taz online
- Interessant darin: „… DDR-Frauen, die wegen der Kindererziehung zeitweise weniger arbeiteten, konnten mit einem symbolischen Betrag von monatlich drei Mark ihre spätere volle Rente absichern. Der Betrag war deshalb so niedrig, weil für die Höhe der später auszuzahlenden Rente ohnehin nur die letzten 20 Arbeitsjahre berücksichtigt wurden, in denen die Löhne und Gehälter am höchsten waren. Jüngere Frauen sollten sich also keine Sorgen machen müssen, wie sie Familie, Beruf und Weiterbildung unter einen Hut kriegen – am Geld für die Rente sollte es nicht scheitern. Auch Ausbildungsjahre oder Teilzeitphasen wurden als volle Rentenjahre angerechnet. Einen Versorgungsausgleich jedoch, wie ihn das westdeutsche Scheidungsrecht vorsah, kannte die DDR nicht. Man ließ sich scheiden und ging fortan als ökonomisch unabhängige, ihr Einkommen selbst erarbeitende Person durchs Leben. Es herrschte ja Vollbeschäftigung. 1989, im letzten Jahr der DDR, lag die Frauenerwerbsquote bei neunzig Prozent. Mit der Wiedervereinigung änderte sich das. Der eilig von den Regierungen Helmut Kohl und Lothar de Maizière ausgehandelte Einigungsvertrag sah vor, dass für Frauen aus dem Osten das West-Rentenrecht erst ab dem 1. Januar 1997 gelten soll. Bis dahin sollte ein Gesetz erarbeitet und beschlossen werden, das die Anwartschaften der in der DDR-geschiedenen Frauen regelt. Ein solches Gesetz fehlt bis heute…“