Renten in Zeiten von Inflation: Auswirkungen von Inflationsprämien auf die Rente
„… Die Rentenerhöhung richtet sich, einfach gesprochen, nach der Zunahme der Löhne im Vorjahr insgesamt. (…) Aber Arbeitnehmer*innen bekommen doch eine Inflationsprämie von 3.000 Euro, wieso nicht auch Rentner*innen? (…) Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der Inflation bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Der Hintergedanke dabei: Die Tarifvertragsparteien sollen motiviert werden, sich auf die Auszahlung einer einmaligen Sonderzahlung zu einigen, um zu verhindern, dass die Löhne dauerhaft steigen. (…) Da die Arbeitnehmer*innen, die eine solche Sonderzahlung erhalten, und ihre Arbeitgeber für diesen Teil des Lohns keine Beiträge an die Rentenkasse abführen müssen, erhöht diese Sonderzahlung auch ihre spätere Rente nicht. (…) Heutzutage gibt es bei der Mehrzahl der Betriebsrenten keinen automatischen Inflationsausgleich. Das liegt in der Natur der kapitalgedeckten Altersvorsorge…“ GEW-Beitrag vom 29. Juni 2023 – kann nicht oft genug daran erinnert werden!
Siehe zum Thema auch:
- Wo werden Tarifverträge gemacht? (2) – eine Antwort auf Ralf Krämer
Beitrag von Tobias Weissert vom 25. Juni 2023 bei isw - und zu Inflationsprämien v.a. unser Dossier: Für wen Inflation ein Problem ist – und was es für die (Tarif)Politik bedeutet