Verfassungsbeschwerde möglich: Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz
„Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet…“ Artikel von Heribert Prantl in Süddeutsche online vom 16. November 2013