[DGB u.a.] Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen
Dossier
„Weil die Kosten steigen, drohen den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bald Zusatzbeiträge. Dies „allein den Arbeitnehmern aufzubürden, war und ist ein großer Fehler“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Arbeitgeber müssen in der paritätischen Verantwortung bleiben. Zwar gibt es sie derzeit, die Parität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung – den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Aber die Kosten steigen und die Krankenkassen können nun von den Arbeitnehmern einen Zusatzbeitrag verlangen. Der Arbeitgeberanteil bliebe dagegen unverändert – so steht es im Gesetz. Der DGB verlangt Korrekturen und will die Arbeitgeber auch künftig paritätisch beteiligen…“ DGB-Pressemitteilung vom 07.09.2015 : „Krankenversicherung: Arbeitgeber auch künftig paritätisch beteiligen“ – ein stärkerer Widerstand gegen den ursprünglichen Ausstieg aus der Parität wäre sicherlich einfacher gewesen, doch damals war der DGB dazu nicht zu bewegen… (Siehe im LabourNet-Archiv die Rubrik Gesundheitsreform 2006 – weiterer Ausstieg aus der Parität) Siehe auch das Dossier: Die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen es alleine stemmen. Die Lastenverschiebung in der Sozialversicherung hin zu den Arbeitnehmern bekommt ein Update und hier zur Parität:
- Trotz Wiedereinführung der paritätischen Krankenversicherung müssen Arbeitnehmer vieles selbst zahlen: Nicht ganz halbe-halbe
„… In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, seit dem 1. Januar werden die Beiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Die Änderung kommt auch vielen Selbstständigen zugute, denn ihr Mindestbeitragssatz wird auf rund 171 Euro im Monat halbiert. Bislang mussten sich viele Selbstständige privat versichern, da die gesetzliche Krankenversicherung zu teuer war. (…) Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung sieht auch Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, positiv: »Der Schritt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Rückkehr zur Parität ist ein längst überfälliger Schritt. Das eigentliche Problem sehen wir aber in der Mehrklassengesellschaft im Bereich der Krankenversicherung.« Über 100 gesetzliche Krankenversicherungen buhlen zurzeit um Kunden, in der Regel um junge und gesunde Kundschaft. Und daneben existieren unverändert die privaten Krankenversicherungen, die sich um die Gunst der Besserverdiener bemühen, mit deutlich besseren Leistungen und kürzeren Wartezeiten beim Arzt. Doch der Bundesregierung geht es mit der Änderung nicht darum, die Einteilung der Versicherten in unterschiedliche Klassen aufzuheben. (…) Derart grundlegende Änderungen bringt das neue Jahr ohnehin nicht. Und auch die Freude über die Wiederherstellung der Parität ist nicht ungetrübt. Arbeitnehmer müssen nämlich weiterhin Zuzahlungen hinnehmen. Von der Schuheinlage über den Zahnersatz bis zum Eigenanteil bei verordneten Medikamenten – die Kranken müssen weiterhin zahlen. »Hierbei handelte es sich im Jahr 2017 um ein Volumen von rund vier Milliarden Euro«, sagt Ehlscheid…“ Beitrag von Guido Sprügel vom 3. Januar 2019 aus Jungle world 2019/01
- Bundestag beschließt Parität: Krankenkassenbeitrag wieder gerecht – neue Ziele warten
„Ab 1. Januar 2019 zahlen die Arbeitgeber wieder die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Für die gesetzlich Versicherten bedeutet das: mehr Geld in der Tasche. Die IG Metall will nun weitere Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem beseitigen. (…) Wie dringend die Reform war, zeigt der angerichtete Schaden: Die Gesundheitsversorgung ist seit 2005 deutlich teurer geworden. Diese Mehrausgaben wurden allein von den Versicherten bezahlt – durch Sonder- und Zusatzbeiträge. Sie summieren sich auf mittlerweile 145 Milliarden Euro. Für Urban hat die Beteiligung der Arbeitgeber an den Zusatzbeiträgen einen weiteren Vorteil: „Wenn ihr Beitrag nicht mehr eingefroren ist, haben die Arbeitgeber wieder Interesse an einer Kostenbegrenzung, zum Beispiel bei den Arzneimittelpreisen.“ (…) Zu tun bleibt in der Gesundheitspolitik trotzdem noch genug. Die Abkehr von der Beitragsparität war nicht die einzige Ungerechtigkeit im Gesundheitssystem. Eine weitere sind die hohen Zuzahlungen, die Kassenpatienten seit Jahren leisten müssen: für Medikamente, für Rollatoren oder orthopädische Schuheinlagen. Allein diese Zuzahlungen beliefen sich 2017 auf rund vier Milliarden Euro. Sogenannte Eigenanteile, zum Beispiel für Zahnersatz, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Die Arbeitgeber sind bei all diesen Zahlungen außen vor. Die IG Metall setzt sich dafür ein, die Zuzahlungen abzuschaffen und Brillen oder Zahnersatz wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen.“ Stellungnahme der IG Metall vom 18. Oktober 2018
- IG Metall zur Parität: Kassenbeitrag wieder gerecht – aber ein Haken bleibt
„Die Bundesregierung setzt eine Forderung der IG Metall um: Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassen. Doch die Pläne haben eine Schattenseite. Ab Januar 2019 könnte Deutschland ein Stück gerechter werden. Ab dann sollen die Arbeitgeber wieder die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Bislang ist ihr Anteil gedeckelt. Höhere Kosten für die Gesundheitsversorgung müssen die Versicherten alleine schultern – über ihre Zusatzbeiträge. Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt. Dass die Beiträge künftig wieder „fifty-fifty“ gezahlt werden sollen, ist ein Erfolg der Gewerkschaften. Sie haben lange dafür gekämpft: mit einer Öffentlichkeitskampagne, mit Umfragen, mit Unterschriftenaktionen und vielen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern. Noch ist das Gesetz aber nicht verabschiedet – es muss noch durch den Bundestag. Noch immer laufen die Arbeitgeber Sturm gegen die Rückkehr zur sogenannten Parität. (…) Aber der Gesetzentwurf , über den derzeit Verhandelt wird, hat auch Schattenseiten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die gesetzlichen Krankenkassen zwingen, ab 2020 Reserven abzubauen, indem sie ihre Zusatzbeiträge senken. Was sich nach einer Entlastung anhört, könnte für die Versicherten schnell zum Bumerang werden. Es sind nämlich einige neue Gesundheitsleistungen vorgesehen, zum Beispiel 13.000 zusätzliche Pflegekräfte. Auf die gesetzlichen Krankenkassen kommen also schon bald weitere Kosten zu. Sind dann keine Reserven vorhanden, bleibt nur: Beiträge erneut anheben. Außerdem würde der Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen weiter angeheizt wenn sie zu Beitragssenkungen gezwungen werden…“ Mitteilung der IG Metall vom 06.06.2018 , siehe dazu ebd. das Dossier zur Parität
- Kabinett beschließt Entlastungen für gesetzlich Krankenversicherte
„Für die Krankenversicherung zahlen die Arbeitgeber nach mehr als zehn Jahren bald wieder gleich viel. Die Wirtschaft ist empört über die Entscheidung. (…) Damit sollen ab 1. Januar 2019 auch die jetzt von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Arbeitgeber protestierten scharf gegen zusätzliche Belastungen. (…)Profitieren sollen auch Selbstständige mit geringen Einnahmen. Für sie soll der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden. Dies ermögliche, bis zu 180 Euro weniger Beitrag zu zahlen…“ Meldung vom 06.06.2018 beim Handelsblatt online
- IG Metall: Starkes Votum für Parität bei den Krankenkassenbeiträgen
„Die IG Metall sieht sich in ihrer Forderung nach Abschaffung der Zusatzbeiträge und einer Rückkehr zur Parität bei den Krankenkassenbeiträgen bestätigt. Das zeigten die breite Beteiligung an einer Unterschriftensammlung und eine repräsentative Befragung: „Die Bürger wollen zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge. Dafür haben bisher mehr als 100.000 Beschäftigte in den Betrieben mit ihrer Unterschrift votiert. (…) Nach der repräsentativen Umfrage im August 2016 von TNS Infratest Politikforschung im Auftrag der IG Metall halten es drei Viertel (75%) der befragten wahlberechtigten Bundesbürger für nicht gerechtfertigt, dass Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen als ihre Arbeitgeber. Fast neun von zehn Befragten (87%) plädierten zudem dafür, zum ‚Prinzip der paritätischen Finanzierung‘ zurückzukehren…“ Pressemitteilung vom 04.10.2016 , siehe dazu die TNS Infratest-Befragung
- DGB-Studie: Gesundheitskosten sind extrem ungleich verteilt. DGB fordert Rückkehr zur paritätischen Finanzierung
„Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbands werden die Kosten im Gesundheitswesen in den nächsten Jahren um 19 Milliarden Euro steigen. Wenn sich an der aktuellen Gesetzeslage nichts ändert, müssen dafür ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommen. Auf Durchschnittverdiener kommen allein durch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen Mehrkosten von bis zu 855 Euro im Jahr zu. Das hat eine neue DGB-Studie ergeben…“ DGB-Pressemitteilung vom 24. August 2016 (mit Download-Möglichkeit der Studie)
- [ver.di] Bsirske unterstützt Forderung zur paritätischen Finanzierung des Krankenversicherungsbeitrags: „Fifty-fifty – das ist gerecht“
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Vorstoß des SPD-Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel, die Arbeitgeber wieder voll in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen. „Das ist überfällig“, so Frank Bsirske, ver.di-Bundesvorsitzender zum SPD-Vorstoß. „Wir brauchen die Rückkehr in eine solidarische Finanzierung unserer gesetzlichen Krankenkassen. Es ist einfach sozial ungerecht, dass die Fortschritte in der Medizin einseitig durch Zusatzbeiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden. Schließlich profitieren alle vom medizinischen Fortschritt.“…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17.08.2016
- Lesenwert dazu auch der Beitrag „Krankenkassenbeiträge: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wer zahlt mehr für Gesundheit?“ von Florian Diekmann vom 25. August 2016 bei Spiegel online . Diekmann nimmt dort unwidersprochen hin, dass die Arbeitgeber bei ihrer angeblichen Beteiligung an den Gesundheitskosten einfach die 6 Wochen Entgeltfortzahlung ansetzen, obwohl richtig wäre, dass sie NUR 6 Wochen den Lohn fortzahlen müssen und was darüberliegt, zu Lasten der überwiegend von den Arbeitnehmern finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung geht. Diekmann macht sich mit dieser kritiklosen Akzeptanz zum eindeutigen Fürsprecher der Flucht der Arbeitgeberverbände vor jeder sozialen Verantwortung und kommt so zu einer völlig falschen und gewerkschaftsfeindlichen Berechnung. Es ist Schade, dass der DGB sich mit dieser Kapitallogik bisher leider nicht auseinandersetzt; so hat SPON natürlich die Chance für neoliberale Propaganda…
- Stellungnahme zu Vorschlägen zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Dr. Florian Blank (WSI) und Dr. Rudolf Zwiener (IMK) unterstützen die Kritik an der gegenwärtigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ist geboten, da nicht nur die Versicherten, sondern auch Arbeitgeber von den Leistungen der GKV profitieren und die gegenwärtige Finanzierung nicht dem Stellenwert des Interessenausgleichs in der Sozialversicherung entspricht. Eine paritätische Finanzierung würde Arbeitgeber auch bei steigenden Gesundheitssausgaben nicht übermäßig belasten. Und selbst bei einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müssten die Versicherten zusätzliche Ausgaben, etwa für Zuzahlungen, schultern. Stellungnahme von Florian Blank und Rudolf Zwiener in WSI Policy Brief Nr. 1/2016
- Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen
„Der Gesetzgeber muss endlich die Arbeitnehmer-Zusatzbeiträge abschaffen und die Parität in der GKV wieder einführen“, fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach anlässlich der aktuellen Prognose zur Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat für die kommenden Jahre einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge vorhergesagt…“ Pressemeldung vom 14. Juli 2016 bei DGB Sozialpolitik
- Gesundheit: Experten für Rückkehr zur Parität
„Sozial- und Gesundheitsexperten befürworten eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mehrere Sachverständige machten anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktionen Die Linke (18/7237) und Bündnis 90/Die Grünen (18/7241) am Mittwoch im Bundestag sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen deutlich, dass die Zusatzbeiträge, die von den Versicherten alleine zu zahlen sind, in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Insofern sollten die Beiträge wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, um einseitige Belastungen zu verhindern. Die Arbeitgeberverbände lehnen einen Verzicht auf ihre bei 7,3 Prozent gedeckelten Beiträge hingegen strikt ab. Bei steigenden Lohnzusatzkosten wären Arbeitsplätze gefährdet, lautet ihr Argument…“ Pressemeldung zur Expertenanhörung im Deutschen Bundestag vom 24. Februar 2016
- IG Metall zu den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen: Zurück zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung
„Die IG Metall fordert, dass die Arbeitgeber sich an den Gesundheitskosten wieder zur Hälfte beteiligen. Auch beim betrieblichen Gesundheitsschutz sollten Arbeitgeber sich stärker engagieren…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 22. Februar 2016
- DAK hebt Beitrag für Versicherte drastisch an [und fordert die Parität zurück]
„Jede Erhöhung der Krankenkassenbeiträge haben Beschäftigte allein zu tragen – der Anteil der Unternehmen ist eingefroren. Selbst die Krankenkassen sehen, dass dies nicht so weitergehen kann – die CDU beeindruckt das nicht.
Die Krankenkasse DAK hebt den Beitragssatz für ihre rund sechs Millionen Versicherten ab Januar deutlich auf insgesamt 16,1 Prozent an. Das Plus von 0,6 Prozentpunkten habe der Verwaltungsrat am Freitag in Berlin beschlossen, wie die DAK mitteilte. (…) Der Verwaltungsrat beschloss zudem eine Resolution, in der die Rückkehr zu paritätisch von Beschäftigen und Unternehmen finanzierten Beiträgen gefordert wird. Die Entscheidung zur Abkehr von diesem Prinzip durch die Zusatzbeiträge erweise sich »mehr und mehr als falsch«, hieß es. Prognosen zufolge müssten die Versicherten im kommenden Jahr bereits mehr als 14 Milliarden Euro über Zusatzbeiträge allein tragen…“ Artikel vom 18.12.2015 in Neues Deutschland online , siehe dazu entsprechende Forderungen von DGB, ver.di und IG Metall:- Krankenkassen Zusatzbeiträge: Versicherte müssen die Lücken stopfen
„Seit heute ist klar: Bei vielen Krankenkassen werden Zusatzbeiträge erhoben. Und: Laut Schätzung gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Jahren Deckungslücken in Milliardenhöhe – bezahlen werden das vor allem die Versicherten mit Zusatzbeiträge, während die Arbeitgeber mit ihren gedeckelten Beiträgen fein raus sind. (…) [Buntenbach] Die Arbeitgeber müssen endlich wieder in die Pflicht genommen werden und einen gerechten Teil der Kosten übernehmen. Die Rückkehr zur Parität ist überfällig.“ DGB-Pressemitteilung vom 18.12.2015 - Gesetzliche Krankenversicherung: Kosten für medizinischen Fortschritt und besserer Versorgung können nicht allein von Versicherten aufgebracht werden
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, die Arbeitgeber wieder voll in die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen. „Die Kosten des medizinischen Fortschritts oder verbesserter Versorgung können nicht über Zusatzbeiträge allein von den Versicherten aufgebracht werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Freitag in Berlin…“ ver.di-Pressemitteilung vom 18.12.2015 - Mehrkosten für Gesundheit wieder gerecht verteilen
„Steigende Kosten im Gesundheitssystem müssen allein die Versicherten zahlen. Die IG Metall fordert, Arbeitgeber an den Kostensteigerungen zu beteiligen…“ IG Metall-Pressemitteilung vom 18.12.2015
- Krankenkassen Zusatzbeiträge: Versicherte müssen die Lücken stopfen
- Geteiltes Leid ist halbes Leid
„Im nächsten Jahr steigen die Beiträge zur Krankenversicherung – aber nicht für die Arbeitgeber. Deren Beitragssatz wurde nämlich auf 7,3 Prozent festgeschrieben. ver.di fordert, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird und die steigenden Gesundheitskosten wieder paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert wird…“ ver.di-Wirtschaftspolitik aktuell Nr. 17/2015