Gesetzliche Krankenkassen unter Kartellrecht

  • Gesetzreform ab 1. Januar gültig: Krankenkassen stehen künftig unter Kartell-Kontrolle
    Das Kartellrecht gilt künftig auch für gesetzliche Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen…“ RPO-Meldung vom 18.10.2012 externer Link
  • Bundesregierung will gesetzliche Krankenversicherung weitgehend privatisieren
    Heute wird es im Bundestag um eine Novelle zum 8. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gehen. In der Novelle wird das Kartellrecht, das in erster Linie Regelungen für private Unternehmen beinhaltet, auch auf die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ausgeweitet. Damit will die Regierungskoalition die gesetzliche Krankenversicherung weitgehend privatisieren…“ ver.di-Pressemitteilung vom 18. Oktober 2012 externer Link
  • Weg mit der Räterepublik – Über gesetzliche Krankenkassen unter Kartellrecht
    Ende August gab der erweiterte Bewertungsausschuss, ein Gremium aus Krankenkassen- und Ärztevertretern mit einem unabhängigen Wissenschaftler als Vorsitzendem, die Ergebnisse der Verhandlungen über die Honorare der Kassenärzte bekannt: Vorgesehen sind statt der von den Ärzten geforderten elf Prozent Honorarsteigerung nur 0,9 Prozent Steigerung. Als die Kassenärzte von dem Ergebnis erfuhren, schäumten viele vor Zorn. Der unabhängige Vorsitzende des erweiterten Bewertungsausschusses, der Duisburger Gesundheitsökonom Jürgen Wasem, hatte die Berechnungen der Krankenkassen bestätigt und wurde anschließend, so die Süddeutsche Zeitung vom 12. September, für seine Entscheidung von Ärzten massiv beschimpft und beleidigt – und »von einem Mediziner sogar vor den Volksgerichtshof gewünscht«…“ Artikel von Nadja Rakowitz, erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 9/12. Aus dem Text: „…»Wenn der EuGH die Krankenkassen als Unternehmen einstuft, wäre es Deutschland gelungen, die Verantwortung für die Auflösung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Europa zu verlagern und dann wieder mit Rückenwind aus Brüssel den begonnenen Weg der Privatisierung der öffentlichen Daseinsversorgung weiter zu treiben.« Dieses Ziel steht auch im FDP-Parteiprogramm, aber da man weiß, dass die Mehrheit der Bevölkerung auf die Gesetzliche Krankenversicherung nicht verzichten will und man deshalb damit keine Wählerstimmen bekommt, ist dieser Umweg sicher die elegantere Lösung. Man hört und sieht sie schon, die populistischen deutschen Politiker, die dann auf »Brüssel« schimpfen werden, das uns jetzt auch noch unsere Krankenkassen kaputt macht… (…) Wenn die Gesetzlichen Krankenkassen erst einmal privatisiert sind, werden das deutsche Wirtschaftsministerium, der EuGH und die Europäische Kommission sie zu Recht so behandeln wie Opel, H&M und Lidl. Wenn eine Regierung dies wieder rückgängig machen wollte, müsste sie tief ins Eigentumsrecht eingreifen, die Kassen wieder entprivatisieren (also die neuen Eigentümer irgendwie enteignen) und solidarischen Prinzipien unterwerfen, um so die EU-Institutionen zu zwingen, sie wieder als »Nicht-Wirtschaftliche Unternehmungen« anzusehen. Eine ungleich schwierigere und größere Aufgabe, als z.B. das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags wieder rückgängig zu machen. Dazu braucht es nur ein Gesetz…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=10311
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