Deutsche Krankenhäuser: Ahnungslos ? Neue Bedrohungen durch EU-Fiskalpakt, Berliner Schuldenbremse und TISA

Medizin und ÖkonomieDie Akademie und Institut für Sozialforschung Verona hat im November und im Dezember 2014 sämtlichen deutschen Akutkrankenhäusern Informationen über die drohenden weiteren Finanzierungsdefizite und Privatisierungstendenzen angeboten. Es ging um die Auswirkungen des EU-Fiskalpakts, der Berliner Schuldenbremse und des Länderfinanzausgleichs. Ergebnis wie erwartet: Kein Interesse am Thema auf der ganzen Linie. Kommentar des Projektleiters Prof. Goeschel: „Genau das hatte ich erwartet. In der ehemals gesundheitspolitisch aktiven und innovativen Krankenhauslandschaft ist Friedhofsruhe eingekehrt. Die Akutkrankenhäuser sind durch den Ökonomisierungsterror von Bundes-regierungen, „Volksparteien“, Kassenverbänden und Privatinvestoren in einen gnadenlosen Existenzkampf getrieben worden, der jeden gesundheitspoliti-schen Gestaltungsgedanken unterdrückt und jeden gesundheitspolitischen Gestaltungswillen vernichtet hat.“...“ Pressemitteilung der Studiengruppe für Sozialforschung Marquartstein vom März 2015 . Siehe dazu:

  • Bruch der Verfassung in der Gesundheitspolitik der BRD!
    Nachfolgend verweisen wir auf das Urteil des BVG vom 22. 11. 2002 – 1 BvR1586/02 zur Frage der ärztlichen Therapie, mit dem Inhalt: „Es steht fest, dass es sich bei der Frage des sozialrechtlich verankerten Wirtschaftslich- keitsgebotes und dem zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab im Hinblick auf die bestmögliche Therapie um eine Konkurrenz zwischen Einzel- und Gemeinschaftsinteressen handelt. Dabei steht der Arzt zuerst im Dienste des konkreten Patienten in dessen Not und darf sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht über anerkanntes Fachwissen und feste Standards der Medizin zum Nachteil des Patienten hinwegsetzen. Hierfür sprechen mit Blick auf die in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes geschützten Rechtsgüter „Leben“ und „Gesundheit“ auch verfassungsrechtliche Aspekte. Diesen Rechtsgütern mit verfassungsrechtlichem Höchstrang muss in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Insbesondere darf der Mensch nicht zum Rechnungsposten ökonomischen Kalküls degradiert werden.“...“ Pressemitteilung der Bürger Initiative Gesundheit e.V. vom 24.03.2015 externer Link und der Anhang zur PM 05/2015 externer Link
    Das ist u.E. eine zutreffende Beschreibung der kapitalistischen „Landnahme“ im Inneren einer berufsethisch-freiberuflichen und wohltätigen
    Gesundheitsversorgung, eine zutreffende Beschreibung der „Transformation“ von „Gesundheitswesen“ in „Gesundheitswirtschaft“, der Kombination von „Spardiktat“ und „Wettbewerb“. Das Paradoxe ist, dass das Sozialbudget und darin des Gesundheitsbudgetwachsen und in diesem „Gesundheitsbudget“ diktatkapitalistisch zugunstender Großkapitalien (Klinikkonzerne, Pharmakonzerne etc.) und des Staatshaushaltes (Versicherungsfremde Leistungen etc.) umgeschichtet wir und dadurch die individuellen Gesundheitsleistungen qualitativ und quantitativ schrumpfen…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=77704
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