DAK kritisiert: Für privatversicherte BürgergeldempfängerInnen zahlt der Staat der Krankenversicherung dreieinhalbfache Kosten gegenüber gesetzlich Versicherten
„„Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert: Die seit Jahren anhaltende finanzielle Benachteiligung von mehr als 73 Millionen gesetzlich Versicherten muss endlich beendet werden! So sind insbesondere die fortbestehenden Ungerechtigkeiten in der GKV-Finanzierung zu beseitigen: Die Ungleichbehandlung der Finanzierung der Kosten für die Bürgergeldbeziehenden ist ein sozialpolitischer Skandal, der nicht länger zu akzeptieren ist. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten für diese Personen monatlich jeweils rund 120 Euro aus Steuermitteln. Das ist nachweislich nicht kostendeckend. Wird dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeldempfänger, zahlt der Staat der Versicherung dafür 420 Euro monatlich im Basistarif. Das ist dreieinhalb Mal so viel. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen sind hierdurch mit neun Milliarden Euro belastet…“ DAK-Pressemitteilung vom 21. Juni 2024 („Für eine gerechte Finanzierung der GKV: Benachteiligung gesetzlich Versicherter beenden!“) mit dem Wortlaut der Resolution, siehe mehr Infos:
- DAK Gesundheit kritisiert Bevorzugung von privaten Krankenversicherungen
„… Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine finanzielle Benachteiligung von gesetzlich Versicherten zu beenden. Dabei geht es um die Kosten für die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern. „Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten für diese Personen monatlich jeweils rund 120 Euro aus Steuermitteln. Das ist nachweislich nicht kostendeckend. Wird dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeldempfänger, zahlt der Staat der Versicherung dafür 420 Euro monatlich im Basistarif. Das ist dreieinhalb Mal so viel“, kritisiert die Krankenkasse. Diese Regelung belaste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen jährlich mit rund neun Milliarden Euro. Ein zweiter Kritikpunkt der Kasse ist die Finanzierung des geplanten Transformationsfonds im Zuge der Krankenhausreform. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung angesichts der Schuldenbremse vorschlägt, den Umbau der Krankenhäuser zur Hälfte über Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren. Auch hier ist laut der DAK „völlig unverständlich“, dass ausschließlich gesetzlich Versicherte belastet werden sollten, während die private Krankenversicherung keinen Finanzierungsbeitrag leisten solle…“ Meldung vom 24. Juni 2024 in aerzteblatt.de