Gesundheitspolitik: Demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)?
„Auf der Grundlage einer uns vorliegenden profunden Analyse des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.11.2015 zu den Grundrechtseingriffen des G-BA ergibt sich ein wichtiger Aspekt für die Zukunft: Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sollten bei den Entscheidungen des G-BA über verfassungsunmittelbare Leistungsansprüche einbezogen werden. Dies bestätigt uns in der seit vielen Jahren gefassten Überzeugung und unseren nachhaltigen Zweifeln an der demokratischen Legitimation des G-BA, da die Versicherten bei den Entscheidungen nur ein Anhörungsrecht, aber kein Stimmrecht besitzen…“ Pressemitteilung der Bürgerinitiative Gesundheit e.V. vom 7. April 2016 und ebd. die komplette Analyse „Götterdämmerung des Gemeinsamen Bundesausschusses?“ von Prof. Dr. Ulrich Gassner bei NZS 2016, 121