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Proteste und Aktionen 2016
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[Kampagne] Mindestlohn: Statt 8,50-Euro-Mogelpackung zehn Euro brutto lohnsteuerfrei ohne Ausnahmen!
Dossier
Flugblatt der Kampagne „Für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei!“ vom April 2014 von Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), attac Aschaffenburg-Miltenberg, Erwerbslosen Forum Deutschland, Klartext.e.V, LabourNet Germany, Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB), Soziale Bewegung Land Brandenburg und Tacheles e.V. Siehe dazu:
- Neu und statt dessen: [Kampagne] Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 Euro
- Kampagne 500-10 (steuerfrei) – Aktionsmonat Mai 2016
Zum Aktionsmonat Mai haben bisher Initiativen in 13 Städten Aktivitäten angekündigt. Siehe Ankündigungen für eine Beteiligung am Aktionsmonat Mai in vielen Städten auf der Aktionsseite
- Wie viel kostet die Würde des Menschen?
„Zum 1.1.2016 wurde der Hartz-IV-Satz für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro mtl. „erhöht“. Die Bundesregierung hält diese Summe für das Existenzminimum, das der Würde des Menschen entspricht. (..) Die Menschenwürde besteht für den Bundestag aus Mangelernährung und Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben! (…) Zum 1.1.2017 soll der ges. Mindestlohn von 8,50 Euro erhöht werden. (…) Weg mit der Besteuerung des Existenzminimums! (…) Unterstützt die Kampagne für 500 Euro Eckregelsatz und 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn (steuerfrei)!...“ Flugblatt vom Februar 2016 bei Klartext vom Bündnis für die Erhöhung des Hartz-IV-Eckregelsatzes und für mindestens 10 Euro steuerfreien gesetzlichen Mindestlohn – rechtzeitig zum Aktionstag „AufRecht bestehen“ am 10. März. Unterzeichnende: Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), attac Aschaffenburg-Miltenberg, Erwerbslosen Forum Deutschland, Klartext e.V., Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB), Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB), Tacheles e.V. und LabourNet Germany
- Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verteidigt die Besteuerung des Existenzminimums. Zu Unrecht.
„Seit dem Bundesparteitag in Bielefeld von 2015 ist in der Linkspartei Beschlusslage, darauf hinzuwirken, den gesetzlichen Mindestlohn von der Lohnsteuer freizustellen. Das Existenzminimum dürfe nicht mehr besteuert werden. Auf der Führungsebene der Linkspartei gibt es jedoch starke Kräfte, die sich weigern für den Beschluss einzutreten. Den Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer auf ca 13.500 Euro anzuheben, scheint ihnen nicht machbar zu sein, müsste damit doch auch das steuerpolitische Programm der Linken gründlich überarbeitet werden. Ein prominenter Gegner des Beschlusses ist der steuerpolitische Sprecher der Fraktion der Linken im Bundestag, Richard Pitterle. Er hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt zu untersuchen, ob die Besteuerung des Mindestlohns gegen das steuerliche Existenmimimum verstößt…“ Stellungnahme des Rhein-Main-Bündnisses gegen Sozialabbau und Billiglöhne vom 17.02.2016
- Warum fordern wir 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn und nicht 12 Euro?
„Die Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG) stellt in ihrem Netzwerk-Info vom Ende April 2014 die Höhe des Mindestlohns in den Mittelpunkt der Kritik an den von der Bundesregierung beschlossenen 8,50 Euro. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto (…) Warum sind wir nach wie vor für zehn Euro Mindestlohn, obwohl die Forderung schon ab Ende 2004 Verbreitung fand?...“ Stellungnahme des Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne vom Juni 2014 zu den von der IVG geforderten zwölf Euro Mindestlohn. Die Stellungnahme bezieht sich auf das Netzwerk-Info der Gewerkschaftslinken Extra vom April 2014: Statt 8,50 für Wenige – 12 Euro für Alle – sofort!
- Aktionsmonat Mai 2014: Gegen die 8,50-Euro-Mindestlohn-Mogelpackung. Für mindestens 10 Euro lohnsteuerfrei ohne Ausnahmen!
„Die Bundesregierung will zwar einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Der soll aber mit vielen Einschränkungen versehen sein und ist außerdem mit 8,50 Euro viel zu niedrig. Es gibt viele gute Gründe, gerade jetzt nicht die Hände in den Schoß zu legen, sich nicht um die Früchte der Arbeit bringen zu lassen…“ Siehe Ankündigungen für eine Beteiligung am Aktionsmonat Mai in vielen Städten auf der Aktionsseite
- „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist ein „deutlicher Sieg“ der Kritiker der Agenda 2010, jammert die FAZ (17.3.2014). Da ist was dran. Jahrelange Anstrengungen waren nötig, diesen Fortschritt gegen alle die Parteien zu erkämpfen, die noch gestern oder wie die SPD noch vorgestern entschiedene Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns waren. Millionen werden davon profitieren. Wir sind stolz darauf, dazu beigetragen zu haben. Diesen Fortschritt möglichst gering zu halten, ist jetzt das Ziel des Kapitals und der Großen Koalition. Die Kaufkraft des Mindestlohns wird auf Jahre eingefroren. Sie kann sogar sinken.…“ Flugblatt vom April 2014 von Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), attac Aschaffenburg-Miltenberg, Erwerbslosen Forum Deutschland, Klartext.e.V, LabourNet Germany, Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB), Soziale Bewegung Land Brandenburg und Tacheles e.V. bei der Kampagne „Für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei!“
Aus dem Text: „… Wir fordern also: Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn brutto! Der gesetzliche Mindestlohn muss über dem Hartz-IV-Niveau auf der Basis eines Eckregelsatzes von mindestens 500 Euro liegen.
Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns wie in Frankreich! Das offizielle Existenzminimum eines Lohnabhängigen darf nicht mit Lohnsteuer belegt werden (www.ambafrance-de.org/Steuern-auf-Einkommen-in).
Keinerlei Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn! Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn bedeuten Lohndumping.
Erhöhungen von Mindestlöhnen mindestens mit Inflationsausgleich!“