» »
Proteste und Aktionen 2017
- Perspektiven der Erwerbslosenproteste
- Proteste und Aktionen 2012
- Proteste und Aktionen 2013
- Proteste und Aktionen 2014
- Proteste und Aktionen 2015
- Proteste und Aktionen 2016
- Proteste und Aktionen 2018
- Proteste und Aktionen 2019
- Proteste und Aktionen 2020
- Proteste und Aktionen 2021
- Proteste und Aktionen 2022
- Proteste und Aktionen 2023
- Proteste und Aktionen 2024
- zahltag! Schluss mit den ARGE(n)-Schikanen!
» »
Proteste und Aktionen 2018
- Perspektiven der Erwerbslosenproteste
- Proteste und Aktionen 2012
- Proteste und Aktionen 2013
- Proteste und Aktionen 2014
- Proteste und Aktionen 2015
- Proteste und Aktionen 2016
- Proteste und Aktionen 2017
- Proteste und Aktionen 2019
- Proteste und Aktionen 2020
- Proteste und Aktionen 2021
- Proteste und Aktionen 2022
- Proteste und Aktionen 2023
- Proteste und Aktionen 2024
- zahltag! Schluss mit den ARGE(n)-Schikanen!
[Kampagne] Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 Euro
Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 409 Euro! / Gesetzlicher Mindestlohn: Mindestens 11 Euro brutto die Stunde, lohnsteuerfrei! Dies sind die neuen Forderungen einer neuen Bündnisplattform seit 1. Januar 2017 für 600 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz und 11 Euro steuerfreien Mindestlohn (der auch das LabourNet Germany angehört) auf deren neuen Homepage . Siehe dort, neben der Broschüre „Was ist eigentlich das Existenzminimum?“, die Bündnisplattform 600-11 (steuerfrei) – ist der Kern dieser Kampagne und kann durch Einzelpersonen und Organisationen unterstützt werden. Siehe dazu:
- Neues Flugblatt: „Mindestens 600 Euro statt 416 Euro! Mindestens 11 Euro brutto die Stunde lohnsteuerfrei!“
Für die Kampagne gibt es ein 2018 aktualisiertes Flugblatt . Das Flugblatt kann auch über info@klartext-info.de kostenlos bestellt werden. Das Flugblatt ist auch ein Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Äußerung von Gesundheitsminister Spahn, dass mit Hartz-IV die Armut bekämpft sei. Es nimmt auch Stellung zum Verhältnis von Hartz-IV und Löhnen.
- Gewerkschaftliche Steuerkonzepte (DGB und GEW) und ihre Bewertung
„Aus dem Beitrag von Reinhard Frankl über gewerkschaftliche Steuerkonzepte (DGB und GEW) beim KLARtext-Wochenende am 12.-14. Mai 2017ging hervor, dass die Modelle zwar einges an zusätzlichen Mitteln in die öffentlichen Kassen spülen würden (GEW: 99 Mrd), ohne die unteren Einkommen zusätzlich zu belasten bzw. sie sogar etwas zu entlasten. Unsere Forderung nach einem steuerlichen Grundfreitrag, der ein Existenzminimum (Mindestlohn, Mindestrente) steuerfrei stellen würde, wird aber nicht erfüllt. Während die GEW den Grundfreibetrag gerade mal um wenige hundert Euro auf 9000 erhöht sehen will, sehen die Eckpunkte des DGB eine Erhöhung auf 11.000 Euro pro Jahr bzw 917 Euro pro Monat vor. Der gegenwärtige Mindestlohn ergibt bei einer 38,5 Stundenwoche mtl. 1.476 Euro und jährlich 17.712 €. Die Sozialversicherungs-Abzüge betragen 306,65 €, so dass sich vor Steuern ein Betrag von 1.169 Euro ergibt. Der DGB tritt also derzeit dafür ein, den gegenwärtigen Mindestlohn mit einem von ihm vorgeschlagenen Eingangssteuersatz von 22% (!!) zu besteuern.“ Aus dem KLARtext-Newsletter vom Mai 2017 – wir danken für die Freigabe! Siehe dazu:
- Es handelt sich dabei um eine Aktualisierung der [Kampagne] Mindestlohn: Statt 8,50-Euro-Mogelpackung zehn Euro brutto lohnsteuerfrei ohne Ausnahmen!