Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen
Es begann mit einer grundsätzlichen Sache: 36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an Bundestagsabgeordnete: „Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich gegen ein Gesetzesvorhaben gewandt, das dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Sie forderten die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das morgen in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern. Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO)…“ (Presseerklärung vom 27.6.2012) Leider kamen schnell konkrete Fälle hinzu: dem Frauenverband Courage e.V. und später auch attac sowie weitere wurde durch die jeweiligen Finanzämte die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Wir dokumentieren alle Aspekte der Problematik. Dazu NEU: Endspurt im Bundestag: Gemeinnützigkeitsrecht am 17.10.2024 im Plenum
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