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DGB: Für eine zügige und gerechte Reform der Grundsteuer
„… Weil die Erhebung der Grundsteuer auf Werten basiert, die im Osten 1935 und im Westen Deutschlands letztmalig 1964 ermittelt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht vergangenes Jahr das Grundsteuergesetz in seiner derzeitigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Bis Ende dieses Jahres hat es dem Gesetzgeber Zeit für eine Neuregelung gegeben, die spätestens bis Ende 2024 in Kraft getreten sein muss. (…) Daher ist erfreulich, dass die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf beschließen will, der neben einer realistischen Wertermittlung auch die Größe der Immobilie sowie die Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage vorsehen soll. Eigentümer, die günstiger als im Durchschnitt vermieten, sollen zudem einen leichten Steuernachlass erhalten. Es bleibt aber abzuwarten, ob die geplante Senkung der Steuermesszahl das kommunale Steueraufkommen ausreichend sichert oder ob die Kommunen letztlich doch zu drastischen Erhöhungen ihres Hebesatzes gezwungen sind, um Verlusten vorzubeugen. (…) Als Steuer, die an das Vermögen ihres Eigentümers anknüpft und nicht zu den üblichen Nebenkosten gehört, sollte die Grundsteuer künftig aber auch nicht mehr auf die Mieter überwälzt werden dürfen. Deshalb wird es in den nächsten Monaten darauf ankommen, dass die Politik zügig eine Lösung schafft, bei der die Interessen von Steuerpflichtigen, Mietern und Kommunen vernünftig austariert sind. Ein erneutes unsägliches Gezerre, wie zuletzt bei der Novellierung der Erbschaftsteuer, muss in jedem Fall vermieden werden!“ DGB-Klartext 13/2019 vom 4. April 2019
, siehe dazu auch: Wieder eine verpasste Chance: Grundsteuer-Reform. Muss die GroKo weiter auf Seiten der Spekulanten stehen – und gegen die Mieter?