SoVD, DGB und DAV lehnen die Einführung einer Verfahrensgebühr für sogenannte „Vielkläger“ vor Sozialgerichten ab
„… Im Bundesrat wird am morgigen Freitag über die Initiative Hessens zu einem Gesetz zur Einführung einer Verfahrensgebühr für sogenannte Vielkläger vor Sozialgerichten abgestimmt. Für Kläger*innen, die innerhalb von drei Jahren mehr als neun Klagen einreichen, soll eine Gebührenpflicht für jedes weitere Verfahren in Höhe von 30,00 € erhoben werden. Die Gesetzesinitiative wird damit begründet, dass sich angeblich Fälle häuften, in denen einzelne Kläger*innen mit einer Vielzahl von Verfahren die Gerichte beschäftigten. (…) Dieser Entwurf ist aus unserer Sicht nicht zielführend sondern gefährdet vielmehr das verfassungsrechtlich verankerte Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Gerade in Zeiten einer Pandemie, die bei vielen Bürger*innen zu existenziellen Notlagen führt, ist die Einführung einer solchen Gebühr in sozialrechtlichen Verfahren das falsche Signal. Eine solche von den Betroffenen und der Öffentlichkeit als weiterer Abbau des Sozialstaates empfundene Regelung könnte die bereits bestehenden gesellschaftlichen Spannungen verschärfen.“ Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Vizepräsident des DAV, kritisiert die Vermutung eines Rechtsmissbrauchs, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt. (…) Nach Ansicht des DAV gäbe es einen sinnvolleren Weg, die Justiz zu entlasten: Würde der Gesetzgeber handwerklich bessere Gesetze verfassen, könnten diese leichter angewendet werden. Es wären dann gar nicht erst so viele Gerichtsverfahren notwendig…“ DGB-Pressemitteilung vom 4. März 2021