Geplante Änderungen in der Sozialhilfe / Etablierung von Sonderrecht auch im SGB XII geplant

Nicht nur das SGB II soll „rechtsvereinfacht“, genauer genommen in weiten Teilen erheblich verschärft werden, sondern auch das SGB XII. Ich möchte daher einen Arbeitsentwurf des Referentenentwurfes zu den geplanten SGB XII – Änderungen veröffentlichen. Dazu aber eine klare Mitteilung, es handelt sich um ein Entwurfspapier aus dem BMAS, es ist kein fertiger Referentenentwurf. Ersichtlich sind aus dem Referentenentwurf dass das BMAS plant, das Hartz IV-Sonderrecht, insbesondere im Bereich des Verfahrensrechts, auf das SGB XII zu übertragen. So eine Vielzahl von Abweichungsregelungen zum SGB I und SGB X. So deutlich verschärfte Aufrechnungen, vorläufige Zahlungseinstellungen, Sonderrecht bei der Aufhebung von Bescheiden und vieles mehr. Es wäre wünschenswert, wenn diese geplanten Änderungen umfassend kritisiert werden und versucht wird, das SGB XII- Sonderrechtsprojekt soweit es geht zum Stoppen zu bringen“ Aus dem Thomé Newsletter 11/2015 vom 22.04.2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Knute für Alte und Kranke. Arbeitsentwurf: Bundesregierung will geplante Hartz-IV-Verschärfungen teilweise auf die Sozialhilfe übertragen
    Man will das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Verwaltung »vereinfachen«, wird es aber, wie nach außen gedrungene Dokumente belegen, für »erwerbsfähige« Leistungsbezieher teils drastisch verschärfen. Nun wurde bekannt: Kranke, Behinderte und Rentner, die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, müssen mit ähnlichen Einschnitten rechnen. Das geht aus einem »Arbeitsentwurf« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein »Gesetz zur Änderung des SGB XII« vom Februar hervor, den der Sozialrechtler Harald Thomé jetzt zugespielt bekam und veröffentlicht hat…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 28.04.2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=79443
nach oben