DGB-Eckpunkte für eine Bundesregelung zur Tariftreue: „Öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben“

Dossier

Tariftreue „Jedes Jahr geben Bund, Länder und Kommunen 400 bis 450 Milliarden Euro für die Anschaffung von Waren und Dienstleistungen aus – und oft bekommen Firmen den Zuschlag, die keinen Tarifvertrag haben. Das muss sich ändern (…) Der (niedrigste) Preis darf kein alleiniges Zuschlagskriterium sein. Berücksichtigt werden müssen ebenso – soziale Aspekte, wie z.B. Ausbildungsquoten, Systeme zur betrieblichen Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – ein Vergabemindestlohn, der dynamisch an die Höhe der untersten Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst gekoppelt wird – eine gesetzliche Begrenzung der Subunternehmerschaft auf maximal drei – bei einem Personalübergang (Betreiberwechsel, bzw. Wechsel des Unternehmens, das eine Dienstleistung in öffentlichem Auftrag erbringt) müssen für alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bisherigen Ansprüche auch beim neuen Betreiber als Mindestbedingungen dauerhaft garantiert werden…“ DGB-Pressemitteilung vom 10. Juli 2020 externer Link zum Eckpunktepapier – siehe dieses und die weitere Entwicklung:

  • Der Gesetzesentwurf zur Tariftreue ändert nichts an Niedriglohn-Tarifverträgen und doch legt die FDP ihr Veto ein New
    • Erst woanders Bürokratie abbauen: FDP legt Veto gegen Tariftreuegesetz ein
      Arbeitsminister Heil ärgert sich derzeit über die FDP. Finanzminister Lindner blockiert das bereits ans Kabinett verschickte Tariftreuegesetz mit dem Hinweis: Bevor Firmen neue bürokratische Lasten auferlegt werden, müssten anderswo welche wegfallen. Bei Verdi ist man empört. Die Ampel-Koalition kommt einem Bericht zufolge mit den Arbeiten am geplanten Tariftreuegesetz nicht weiter. Das Bundesfinanzministerium blockiere die Anhörung von Verbänden zu dem Gesetzesvorhaben, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das Finanzministerium hat sein Veto eingelegt“, hieß es dem Bericht zufolge in Regierungskreisen. (…) Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, kritisierte die Verzögerung beim Tariftreuegesetz. „Die Verhinderung von Lohndumping durch eine nachhaltige Verbesserung der Tarifbindung ist das zentrale politische Projekt der Ampel-Koalition zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Wenn die FDP nach einem längst verkündeten Kompromiss nun das Tariftreuegesetz wieder infrage stellt, droht der Ampel-Koalition weiterer schwerer Schaden an ihrer politischen Glaubwürdigkeit.““ Agenturmeldung vom 18.09.2024 in n-tv.de externer Link
    • [DGB] „Bei der Tariftreue geht es um Fairness“
      Zum geplanten Bundestariftreuegesetz sagt Stefan Körzell, DGB-Vorstandmitglied:  „Das Tariftreuegesetz jetzt zu torpedieren ist ein unwürdiges Schauspiel: Christian Lindner als zuständiger Minister für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss ein großes Interesse daran haben, dass zukünftig nur noch Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die anständig nach Tarif bezahlen. Die Regierungskoalition hat sich erst kürzlich bei der Haushaltseinigung erneut darauf verständigt, das Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. Wer jetzt wie die BDA fordert, das Gesetzesvorhaben zu stoppen, hat das wohl nicht mitbekommen. Die Bundesregierung steht im Wort. Der jetzt vorliegende Entwurf ist bürokratiearm. Zudem sind in der ausstehenden Reform des Vergabegesetzes weitere Entlastungen für die Wirtschaft enthalten. Bei der Tariftreue geht es um Fairness: Den Beschäftigten gegenüber und den Firmen, die nach Tarif zahlen und ohne Tariftreuegesetz weiter Wettbewerbsnachteile erleiden. Und den Steuerzahlern gegenüber – sie sind es leid, dass der Staat mit ihrem Geld Lohndumping bezahlt. Christian Lindner scheint zu vergessen, dass er bloß der Kassenwart ist.„“ DGB-Pressemitteilung vom 19.09.2024 externer Link
    • FAQ: Warum das Tariftreuegesetz nicht vorankommt
      Die SPD will das geplante Tariftreuegesetz so schnell wie möglich einführen, die FDP hat das Gesetzgebungsverfahren aber erst einmal angehalten. Worum geht es? Ein Überblick…“ FAQ von Lothar Lenz, ARD-Hauptstadtstudio, vom 19.09.2024 in tagesschau.de externer Link
    • Zum Tariftreuegesetz: Luftnummer
      Der DGB reagierte äußerst positiv auf den Gesetzesentwurf zur Tariftreue. In einer Pressemitteilung vom 9. September übernahm der Gewerkschaftsbund einfach die Phrase des SPD-Arbeitsministers, damit werde der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten eingedämmt. Das ist gelogen. Der Gesetzentwurf ist im Wesentlichen eine Luftnummer. Neben dem äußerst traurigen Fakt, dass der DGB diese Regierung der Kriegstreiber und des Sozialabbaus als seine Regierung sieht, steht dahinter die richtige Erkenntnis im DGB, dass die bundesdeutsche Gewerkschaftsbewegung in der Krise, in der Defensive steckt (…) Aber wie reagiert die Arbeiterbewegung auf diesen massiven Angriff der Kapitalseite, der vom Staat so massiv unterstützt wurde – sei es durch Hartz-Gesetze, fehlende Kontrolle an den Arbeitsplätzen, Duldung von Betriebsrats- und Union-Busting? Die Antwort des DGB heißt, sich auf den Staat zu verlassen und mittels Lobbypolitik die rechtlichen Bedingungen zu verbessern. Beispiel gesetzlicher Mindestlohn: Für die Erhöhung wird nicht gestreikt und gekämpft, sondern es wird darüber verhandelt. Dabei entsteht weder Tarifbindung noch Organisation und auch kein Klassenbewusstsein…“ Kommentar von Tim Laumann vom 20. September 2024 in der UZ externer Link
    • Siehe das DGB-Dossier: Guter Lohn mit Tarifbindung externer Link
  • Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen ab 25 000 Euro auf Bundesebene soll auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen gelten
    • Neuer Gesetzentwurf : Nur wer Tariflohn zahlt, bekommt Aufträge vom Bund
      Öffentliche Aufträge auf Bundesebene sollen künftig nur noch an Betriebe gehen, die sich an die Tarifverträge ihrer Branche halten. So will Arbeitsminister Heil Nachteile ausgleichen.
      Um die sinkende Tarifbindung zu stoppen, legt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Referentenentwurf zum lange angekündigten Tariftreuegesetz vor. Zugleich will er den Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu den Betrieben gewähren und die Möglichkeiten zur Tarifflucht einschränken. An diesem Montag hat Heil den entsprechenden Entwurf eines »Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen« in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien gegeben. Der Entwurf liegt dem SPIEGEL vor. Künftig sollen demnach nur noch Unternehmen Aufträge und Konzessionen vom Bund erhalten, die sich verbindlich an die Bedingungen des in der Branche gültigen Tarifvertrags halten. Diese Pflicht soll auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen gelten, die der Auftragnehmer gegebenenfalls bei der Ausführung einschaltet. Die Tariftreue beinhaltet nicht nur den gültigen Tariflohn, sondern auch bezahlten Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenzeiten. Die Bundesauftraggeber sollen die Einhaltung der Tarifvertragsbedingungen kontrollieren, künftig sollen sie dabei durch eine »neu einzurichtende Prüfstelle Bundestariftreue unterstützt« werden. (…) Festgestellte Verstöße sollen vom Bundesauftraggeber »zivilrechtlich durch Vertragsstrafen sowie die außerordentliche Kündigung der Auftragsbeziehung sanktioniert werden« können, wie es im Entwurf heißt. Zugleich sollen Verstöße gegen die Tariftreueregelung zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen…“ Artikel von Markus Dettmer vom 09.09.2024 im Spiegel online externer Link
    • Tariftreuegesetz: Lebenszeichen aus der Ampel
      „… Unter dem Stichwort Tariftreue kündigt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gleich ein ganzes Paket zur Stärkung der Gewerkschaften an, die damit viele Punkte von ihrer Wunschliste streichen könnten, wenn es denn so umgesetzt wird: Lohndumping bei Auftragsvergaben durch die Bundesregierung soll bekämpft werden; zudem will Heil den Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben verschaffen. Damit würde der Kontakt zu Beschäftigten deutlich erleichtert, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, die schwer zu erschließen sind. Aber auch die anvisierte Stärkung des Tarifvertragsrechts ist positiv hervorzuheben. Doch in einigen Punkten zeigt sich, dass Heil einen vorauseilenden Kompromiss mit der FDP eingegangen ist: So sollen Aufträge von weniger als 25 000 Euro nicht unter die neue Regelung fallen. Auch verpasst der Entwurf die Chance, Strafen für die Behinderung der Wahlen von Betriebsräten und ihrer späteren Arbeit zu verschärfen. Ob diese Zugeständnisse ausreichen, um eine weitere Verwässerung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu verhindern, darf jedoch bezweifelt werden…“ Kommentar von Felix Sassmannshausen vom 09.09.2024 in ND online externer Link
    • DGB-Chefin Fahimi: Arbeitsminister setzt klare Signale für faire Löhne
      Der Bundesarbeitsminister hat heute die Ressortabstimmung für das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz eingeleitet. Damit bekennt der Staat sich klar zu seiner Verantwortung, für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland zu sorgen. Außerdem ruft Minister Heil die Mindestlohnkommission auf, einen armutsfesten Mindestlohn zu beschließen. (…) Tarifflucht ist nicht weniger als die Abkehr von den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Wer die Tarifautonomie will, muss auch an den Verhandlungstisch, und hat ein Interesse an einem sauberen Wettbewerb. Mit einem Tariftreuegesetz greift der Staat nicht in diese – auch von uns geforderte – Tarifautonomie ein, sondern bekennt sich umgekehrt eben zu seiner Verantwortung, die Aufgaben der Tarifvertragspartner zu respektieren, einzufordern und zu stärken. Unabhängig davon brauchen wir einen armutsfesten Mindestlohn, wie ihn die europäische Mindestlohnrichtlinie vorsieht…“ DGB-Pressemitteilung vom  09.09.2024 externer Link
    • Bundesaufträge dürfen nicht länger an Billigheimer gehen
      Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, zum Tariftreuegesetz: Zum Start des Gesetzgebungsprozesses zu einem Bundestariftreuegesetz durch Arbeitsminister Hubertus Heil sagt Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Arbeit mit Tarifvertrag bedeutet bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Eine hohe Tarifbindung ist ein entscheidendes Instrument, um der zunehmenden Ungleichheit der Einkommens- und in der Folge auch der Vermögensverteilung entgegenzuwirken. Tariftreue bedeutet ein Stück mehr Gerechtigkeit und Perspektiven. Bundesaufträge dürfen nicht länger an Billigheimer gehen. Gerade jetzt in der aufgewühlten Zeit darf der Staat bei seiner Auftragsvergabe kein weiteres Lohndumping fördern. Die Politik steht in der Verantwortung, mit Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen. Tarifverträge sind das Qualitätssiegel für gute Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsminister hat beim Bundestariftreuegesetz unsere volle Unterstützung.““ Pressemitteilung der IG Metall vom 9. September 2024 externer Link
  • DGB: Gute Arbeit gibt es nur mit guten Tarifverträgen! Arbeitgeber: Tariftreuegesetz ist verfassungswidrig! Wir: „Gute Arbeit“ gibt es nur ohne Kapitalisten!
    • [DGB] Tarifbindung stärken!  Gute Arbeit gibt es nur mit guten Tarifverträgen
      844 Euro brutto mehr, jeden Monat: Das bekommen Beschäftigte im Schnitt, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Doch davon gibt es immer weniger. Das muss sich ändern: Der DGB kämpft für eine stärkere Tarifbindung – damit wieder deutlich mehr Arbeitnehmer*innen unter den Schutz von Tarifverträgen fallen und mehr Geld auf dem Konto haben. (…)  Die DGB-Forderungen zur Tarifbindung auf einen Blick:  
      –    die für Tarifverträge und die Anwendung regional allgemeinverbindlicher Tarife auf Entsendefirmen erleichtern
      –    sogenannte „Ohne-Tarif“-Mitgliedschaften (OT-Mitgliedschaften) in Arbeitgeberverbänden abschaffen
      –    flankierende gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um die Attraktivität von Tarifverträgen zu steigern, zum Beispiel durch Steuerbefreiungen für tarifvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen und Aufstockungen oder Anreize für Unternehmen und Beschäftigte für einen Verbands- bzw. Gewerkschaftsbeitritt
      –    Tarifverträge auch in ausgegliederten Unternehmenseinheiten verbindlich anwenden (…)  Aufträge von staatlichen Stellen nur noch an Unternehmen vergeben, die Tarifverträge anwenden: Das fordert der DGB schon lange. Jetzt steht es auch im Koalitionsvertrag, und das Ministerium für Arbeit und Soziales arbeitet zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einem Gesetz, das die Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Bundesebene verbindlich regeln soll. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat der DGB im Dezember 2022 eine Stellungnahme dazu abgegeben. Es wird damit gerechnet, dass das Gestetz spätestens zum zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt wird, ein erster Entwurf liegt bereits vor
      …“ Am 03.08.2023 aktualisierte Sonderseite des DGB externer Link
    • Arbeitgeber halten Tariftreuegesetz für verfassungswidrig
      Aufträge des Bundes sollen künftig nur Unternehmen bekommen, die in Tarifverträgen festgelegte Arbeitsbedingungen akzeptieren. Doch die Arbeitgeber melden nun rechtliche Zweifel an. Das von der Ampelkoalition geplante Bundestariftreuegesetz verstößt aus Sicht des Arbeitgeberverbands (BDA) gegen die Verfassung und gegen EU-Recht. Dabei beruft sich der Verband auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Felix Hartmann von der FU Berlin. „Tarifzwangsregelungen greifen in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ein“, sagte BDA-Präsident Rainer Dulger. Betriebe würden gezwungen, bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen Regelungen aus Tarifverträgen anzuwenden, die nicht ihre seien…“ Artikel von Frank Specht vom 02.08.2023 im Handelsblatt online externer Link –  Rest hinter paywall, aber es reicht
    • Siehe auch unsere Rubrik Gute Arbeit – Decent Work – im Kapitalismus?
  • Tariftreuegesetz geplant: Aufträge des Bundes ab 10.000 Euro nur an Unternehmen, die nach Tarif zahlen 
    Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die nach Tarif bezahlen. Laut einem Entwurf, der dem RND vorliegt, soll dies bei Aufträgen ab 10.000 Euro gelten. Zudem sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeitsbedingungen zu dokumentieren. (…) Das geht aus einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie bei der Vergabe öffentlicher Bundesaufträge hervor. (…) Laut Entwurf will das Bundesarbeitsministerium auf Antrag der Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen Rechtsverordnungen aufsetzen, die die „verbindlichen Arbeitsbedingungen“ regeln. In dem Papier werden Entlohnung, bezahlter Mindestjahresurlaub sowie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten genannt. (…)Die Regelungen sollen ebenfalls für Nachunternehmer und beauftragte Verleiher von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten…“ Artikel von Alisha Mendgen vom 08.05.2023 in RND externer Link, siehe dazu weitere erste Informationen:

    • Wem das neue Tariftreuegesetz helfen könnte
      Jedes Jahr gibt der Bund viele Milliarden für öffentliche Aufträge aus. Künftig sollen nur noch Unternehmen zum Zuge kommen, die sich an Tarifverträge halten. Allerdings soll es keinen Automatismus geben.
      Wer staatliche Aufträge vom Bund bekommen will, der soll sich künftig an Tarifverträge halten müssen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur „Tariftreue“ vor. Der Bund will damit seine Macht als milliardenschwerer Kunde dafür einsetzen, um Einfluss zu nehmen auf die Arbeitsbedingungen. Dies dürfte sich für viele Beschäftigte bemerkbar machen. Die wichtigsten Aspekte im Überblick. (…)
      Nutznießer einer solchen Regelung wären vor allem Beschäftigte in Unternehmen, die sich nicht an einen Tarifvertrag halten und damit meist geringere Löhne zahlen oder ungünstigere Urlaubsregelungen haben als Konkurrenten, die den Tarifvereinbarungen verpflichtet sind. Bisher kann der Bund Waren oder Dienstleistungen auch bei diesen, oft günstigeren Betrieben bestellen. Mit dem neuen Gesetz wäre das nur noch möglich, wenn sich das Unternehmen und mögliche Subunternehmen an Tarifregeln halten, also etwa an Vorgaben zum Lohn, zum bezahlten Jahresurlaub oder zur maximalen Arbeitszeit. (…)
      Dem Gesetz zufolge dürfen Hubertus Heil und sein Ministerium nicht einfach vorschreiben, welcher Betrieb sich nun an welchen Tarifvertrag halten muss. Hierzu muss erst eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband einen Antrag stellen. Dieser muss geprüft werden, unter anderem, ob der im Antrag genannte Tarifvertrag „repräsentativ“ ist, also der maßgebliche für eine Branche. Erst dann darf das Arbeitsministerium den Plänen zufolge Arbeitsbedingungen verbindlich vorschreiben. (…)
      Es soll stichprobenartige Kontrollen geben, ob ein Unternehmen tatsächlich sein „Tariftreueversprechen“, wie es im Juristendeutsch heißt, hält. Ihre Gesetzestreue müssen die beauftragten Unternehmen und mögliche Subunternehmen dokumentieren können. Wer bei Verstößen erwischt wird, soll eine Vertragsstrafe zahlen müssen. Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Recht zur „außerordentlichen fristlosen Kündigung“ des Auftrags vor…“ Artikel von Roland Preuß vom 9. Mai 2023 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Bundesaufträge nur noch an tariftreue Unternehmen: DGB fordert breite Anwendung
      Der Bund will Aufträge künftig nur noch an Unternehmen mit Tariftreue vergeben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das, fordert aber eine umfassende Anwendung – etwa auch auf die Vergabe von Geldern an Kulturbetriebe.
      Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine breite Anwendung des neuen Bundestariftreuegesetzes unter anderem auf Unternehmen mit Bundesmehrheitsbeteiligungen sowie auf Kulturförderprogramme verlangt. „Zum Anwendungsbereich müssen ausdrücklich auch Unternehmen gehören, an denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält beziehungsweise diese finanziell fördert“, heißt es unter anderem in einem Positionspapier, das diese Woche vom DGB beschlossen wurde und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Die Regelungen müssen branchenübergreifend, also auch für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie für die Konzessionsvergabe, gelten“, betonte die Gewerkschaft. „Ebenso müssen sie Anwendung finden auf die Vergabe von Wirtschafts- und Kulturförderung sowie die Vergabe von Forschungs- und Weiterbildungsgeldern.“…“ Artikel von Alisha Mendgen vom 10.05.2023 in RND externer Link
  • Das Eckpunktepapier – Bundesregelung zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=175537
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