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DRK ruft Schlichtung an – ver.di kritisiert Deutsches Rotes Kreuz: Corona-Sonderzahlung darf Beschäftigten nicht vorenthalten werden
“In drei Tarifverhandlungsrunden sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Tarifgemeinschaft Deutsches Rotes Kreuz in einigen wesentlichen Punkten vorangekommen; vor allem beim den Themen Entlastung und bei der Aufwertung des noch jungen Berufsbildes Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin liegen die Positionen jedoch noch weit auseinander. Zu einer weiteren Verhandlungsrunde war das DRK nicht bereit. Stattdessen hat die Arbeitgeberseite am heutigen Freitag (27.11.2020) mitgeteilt, die Schlichtung anzurufen. „Damit wird es aller Voraussicht nach für die Beschäftigten beim DRK keine Corona-Sonderzahlung geben, wie wir sie auch im öffentlichen Dienst mit dem Bund und den Kommunalen Arbeitgebern vereinbart haben“, kritisiert Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Das DRK habe es abgelehnt, hier vorab einen Tarifvertrag zu vereinbaren, um die Auszahlung dieser Sonderzahlung noch in diesem Jahr zu ermöglichen und die strittigen Punkte danach in weiteren Verhandlungsrunden zu einigen. (…) Nach der Ankündigung von ver.di, nun die Beschäftigten des Deutschen Roten Kreuzes in den Streik zu rufen, hat das DRK die Schlichtung angerufen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 27.11.2020 – siehe zum Hintergrund die Sonderseite zur DRK-Reformtarifvertrag Tarifrunde 2020