Eine Berufsgruppe, zwei Tarifverträge – na und?

Die Bahn wehrt sich dagegen, mit zwei Gewerkschaften über dieselben Angestellten zu verhandeln. Doch private Verkehrsbetriebe haben wenig Probleme damit…“   Artikel von Sabine Hockling auf Zeit-Online vom 8. November 2014 externer Link  

  • Aus dem Text: „…Bei privaten Wettbewerbern der Deutschen Bahn seien parallele Tarifverträge von EVG und GDL eher die Regel als die Ausnahme, sagt Engelbert Recker, Chef von Mofair, dem Verband privater Nahverkehrsunternehmen. „Man kann alles regeln – wenn man kein Prinzip aus seiner Haltung macht.“ Schwierigkeiten, etwa durch abweichende Arbeitszeiten oder Pausenregelungen, gibt es laut Recker in der Praxis nicht. „Das ist nur eine Frage der betrieblichen Organisation.“ (…) Überschneiden sich zwei Tarifverträge, kann es zu rechtlichen Konflikten kommen. Trotz derzeit noch fehlender gesetzlicher Regelung lassen sich diese nach der Erfahrung von Anwalt Weigelt relativ einfach lösen: „Die Rechtsprechung handelt hier nach dem Mehrheitsprinzip. Das heißt, es ist der Tarifvertrag entscheidend, an den die meisten Arbeitnehmer des Unternehmens gebunden sind.“ Denkbar sei aber auch das Prioritätsprinzip, wonach der ältere den jüngeren Tarifvertrag verdrängt…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=68837
nach oben