Interessierte Selbstgefährdung. Öffnungsklauseln und »Transformationsgeld« sind trügerisch. Kämpferische Antworten aus den Gewerkschaften bleiben meist aus
„… Diese Metall-Tarifverträge beinhalten jedoch Öffnungsklauseln, deren Auswirkungen auf die Belegschaften noch unklar sind. Das tarifliche Konstrukt ist schwer verständlich. So werden die Tariferhöhungen mehrerer Monate zusammengerechnet und als »Transformationsgeld« bezeichnet. (…) »Dies sind nicht hinzunehmende Tabubrüche, wenn mühsam erkämpfte Errungenschaften vom Kapital kassiert werden können, wenn die Gewinne nicht stimmen. Das Geschäftsrisiko wird somit auf die Beschäftigten verlagert«, kritisieren die linken Gewerkschafter der VKG. Denn so finden in der Praxis Nachverhandlungen zu tariflichen Abschlüssen statt – in denen nicht die Gewerkschaft, sondern der Betriebsrat verhandelt und entscheidet. Betriebsrat und Management können regeln, dass die Arbeitszeit abgesenkt wird und somit das »Transformationsgeld« Ausgleich für die Unternehmen ist. Der Unterschied zwischen den Akteuren ist nicht nur rechtlich bedeutsam. Der gravierende Unterschied betrifft ihre Durchsetzungsmöglichkeiten. (…) So unterschiedlich die Regelungen zu Öffnungsklauseln teilweise von Branche zu Branche sind, weisen sie doch Gemeinsamkeiten auf. Erstens: Sie schaffen die Möglichkeit, von den einheitlichen und verbindlichen Standards des Tarifvertrags einer ganzen Branche abzuweichen. Zweitens: Gewerkschaften und Betriebsräte stehen so unter enormem Druck. Drittens: Die Folge dieser Differenzierung kann die Absenkung von Tarifstandards im Geltungsbereich des Tarifvertrages sein. Die Umsetzung bedeutet letztendlich für die Beschäftigten – unabhängig von der betrieblichen Ausgestaltung der Regelung – Verzicht auf Entgelt…“ Artikel von Marcus Schwarzbach in der jungen Welt vom 03.06.2021 zur fortgesetzten Aushöhlung von Tarifverträgen