[exklusive Tariföffnungsklauseln] Gesetzgeber hat großen Spielraum, um die Tarifautonomie zu stärken

Differenzierung und Flexibilisierung der TarifpolitikDer Gesetzgeber darf Anreize zur Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden setzen. Dazu gehören auch Öffnungsklauseln, die nur tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Diese würden künftig verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifbindung mögliche für sie vorteilhafte Aspekte von Tarifverträgen herauspicken, ohne die damit verbundenen Verpflichtungen einzugehen und ihren Beschäftigten die Vorteile der Tarifbindung zu gewähren. Das zeigt ein neues Gutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen für das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. (…)  Nach Analyse des Juraprofessors hat der Gesetzgeber großen Spielraum, wenn er das Ziel verfolgt, die Tarifautonomie zu stärken. In seinem Gutachten zeigt Kingreen das am Beispiel sogenannter Tariföffnungsklauseln. Mit diesen räumt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen den Tarifvertragsparteien das Recht ein, einzelne arbeitsrechtliche Vorgaben branchen- oder betriebsspezifisch zu modifizieren. Für die Tarifautonomie sei dies jedoch nur dann ein Gewinn, wenn diese Möglichkeit ein Privileg tarifgebundener Arbeitgeber ist, die ihren Beschäftigten alle Vorzüge der Tarifbindung gewähren, argumentiert der Rechtswissenschaftler. „Exklusive“ Öffnungsklauseln, von denen nur tarifgebundene Arbeitgeber Gebrauch machen können, würden verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifbindung die für sie vorteilhaften Aspekte von Tarifverträgen herauspicken, ohne die damit verbundenen Verpflichtungen einzugehen und ihren Beschäftigten die Vorteile der Tarifbindung zu gewähren. Kingreen schlägt vor, gesetzliche Tariföffnungsklauseln mit einer Regelung zu versehen, nach der die Tarifvertragsparteien das gesetzliche Niveau der Arbeitsbedingungen insgesamt nicht unterschreiten dürfen…“ HBS-Pressemitteilung vom 07.09.2020 externer Link zum Gutachten beim Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht externer Link – siehe dazu auch:

  • Gegenleistung gefordert: Gewerkschaftsnahes Institut schlägt exklusive Öffnungsklauseln zur Stabilisierung des Tarifsystems vor New
    „Die Tarifbindung nimmt in Deutschland seit Jahren ab, und diese Entwicklung bringt zunehmend die Tarifautonomie ins Wanken. In den »neuen Bundesländern« ist dieses System auch 30 Jahre nach der »Wiedervereinigung« relativ schwach ausgebildet. Woran das liegt und wie diese Entwicklung gestoppt werden kann, diskutieren Gewerkschafter seit geraumer Zeit. Auf ein grundlegendes Problem wies Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erneut Mitte September hin: Viele »Arbeitgeber« wollen sich nicht in einem Unternehmerverband organisieren. Zudem räumten viele Verbände Mitgliedschaften ohne Tarifbindung ein – mit anderen Worten: Unternehmen können Vorteile von Tarifverträgen nutzen, ohne dabei Verpflichtungen übernehmen zu müssen. Wenn die Kapitalseite das nicht von sich aus stoppe, »dann brauchen wir gesetzlichen Flankenschutz«, forderte Hoffmann. Der Gesetzgeber könne erleichtern, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden; er könne auch vorschreiben, dass nur noch Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zum Zuge kommen, die Tariflöhne zahlen. Ein anderer Vorschlag – der von der Kapitalseite regelmäßig abgelehnt wird – ist: Unternehmen, die sich in einem Verband organisieren, sollen exklusive Vorteile erhalten. Dabei geht es um die Tariföffnungsklauseln. Sie ermöglichen es den Tarifvertragsparteien, gesetzlich geregelte Arbeitsbedingungen an die Situation einer Firma oder einer ganzen Branche anzupassen. Die Gesetze sollen nun so verändert werden, dass Öffnungsklauseln nur noch für Unternehmen gelten, die tatsächlich tarifgebunden sind. n einem Gutachten für das gewerkschaftsnahe »Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht« hat sich der Staatsrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg mit dieser Thematik auseinandergesetzt und untersucht dabei die Argumente der Kapitalseite. Die Studie wurde am 7. September veröffentlicht. Öffnungsklauseln seien für die Tarifautonomie nur dann ein Gewinn, argumentiert Kingreen, wenn sie ein Privileg tarifgebundener »Arbeitgeber« sind, die ihren Beschäftigten alle Vorzüge der Tarifbindung gewähren. »Exklusive« Öffnungsklauseln würden verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifbindung in den Genuss der Vorteile von Tarifverträgen kommen, ohne die damit verbundenen Verpflichtungen einzugehen. Kingreen schlägt vor, gesetzliche Tariföffnungsklauseln mit einer Regelung zu versehen, nach der die Tarifvertragsparteien das gesetzliche Niveau der Arbeitsbedingungen insgesamt nicht unterschreiten dürfen…“ Artikel von Bernd Müller in der jungen Welt vom 29. September 2020 externer Link
  • Siehe auch unser Dossier: Tarifbindung nimmt weiter ab
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=178822
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