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Über die Sisyphosarbeit zum Aufbau gewerkschaftlicher Strukturen in kirchlichen Unternehmen
„… Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der Sozialstaat mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die zwei christlichen Kirchen übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge in ihren vormals gemeinnützigen Unternehmungen und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“. (…) Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und umgesetzt werden. Das garantierte einen handfesten Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrenart“ gefällt werden können. In ihren Unternehmen nutzen sie die möglichen prekären Arbeitsverhältnisse mit den unmenschlichen Bedingungen für ihre Beschäftigten aus, um ihren Profit zu sichern. Gleichzeitig unterbinden sie jegliche Gegenwehr, Selbstorganisation oder gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten in ihren Reihen…“ Beitrag vom 8. Januar 2024 vom und beim gewerkschaftsforum.de und mehr daraus:
- Weiter aus dem Beitrag vom 8. Januar 2024 vom und beim gewerkschaftsforum.de : „… Immer wieder kommt es zu Skandalen, denn dort, wo es keine Kontrollmöglichkeiten und Aufsicht gibt, werden auch große, kostenintensive Projekte, an denen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen hängen, in den Sand gesetzt. Nur ganz selten werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, die Vorgänge strafrechtlich geahndet und über den Verbleib öffentlicher Mittel Rechenschaft abgelegt. Solche Strukturen können aber auch beim Aufbau einer konfliktorientierten, betrieblichen Gewerkschaftsarbeit genutzt werden. (…) Als ein guter Beginn der Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Unternehmen hat sich auf Basis der ehrenamtlichen Arbeit der Aufbau einer ver.di-Betriebsgruppe/Vertrauensleutegruppe erwiesen. Die gewerkschaftlichen Aktivitäten beschränkten sich zunächst auf die Betriebe Diakonisches Werk und Vereinigte Kirchenkreise. Einige Zeit später wurden auch die ver.di-Mitglieder der katholischen Einrichtungen gezielt angesprochen und einbezogen. Die Betriebsgruppe wurde dann in die Fachgruppe Kirche und später satzungsgemäß in Fachkommission Kirche umbenannt. Die Gruppe als Herzstück der gewerkschaftlichen Arbeit hat über die Jahre hin kontinuierlich und selbständig auf ehrenamtlicher Basis sehr erfolgreich gearbeitet. Durch die Aktivitäten insbesondere der letzten Jahre konnte erreicht werden, dass die besondere Situation der kirchlichen Beschäftigten in ver.di, in die DGB- Einzelgewerkschaften und auch in die breite Öffentlichkeit getragen wurde. Die angespannte personelle Situation der hauptamtlichen ver.di – Beschäftigten im damaligen ver.di – Fachbereich 3 trug mit dazu bei, dass ein Teil der Arbeit, besonders die „Mitgliederpflege“ mehr und mehr durch ehrenamtliche Mitglieder abgedeckt wurde. Auch das monatlich stattfindende Treffen entwickelte sich schnell zu einem Forum, in dem Problemanzeigen gemacht werden konnten, mit der Aussicht, dass ver.di diese aufnimmt, Partei für die Mitglieder ergreift und versucht, die Bedingungen in den Betrieben zu ändern. (…) Der zeitintensivste und konfliktträchtigste Arbeitsbereich der ver.di Betriebsgruppe/Vertrauensleutegruppe war aber der Kampf um das Zutrittsrecht der Gewerkschaft ver.di in den evangelischen und katholischen Einrichtungen, der von den kirchlichen Unternehmen erbittert, unfair und teilweise mit unlauteren Mitteln geführt wurde. Den Zutritt der Gewerkschaften in ihre Einrichtungen fürchten die Kirchen so, wie der Teufel das Weihwasser und bekämpfen die Aktivitäten für ein Werbe-, Informations- und Aushangrecht unglaublich hart, weil die Gewerkschaften dann einen „Fuß in der Kirchentür“ haben. (…) Der Beginn der Auseinandersetzung um das Info-Brett (genauer gesagt um das Zutrittsrecht/Duldung von gewerkschaftlichen Aktivitäten beim Diakonischen Werk) war auch der Beginn der konfliktorientierten und konfrontativen praktischen Gewerkschaftsarbeit. (…) Ähnlich wie bei der Evangelischen Kirche wurde bei der Katholischen Kirche vorgegangen und auch dort wurde die Anbringung des Info-Bretts, in Wirklichkeit aber das Zugangsrecht der Gewerkschaft, heftig bekämpft. (…) Schließlich wurde vor dem Arbeitsgericht für Recht erkannt: „Die Beklagte wird verurteilt, das Anbringen eines sogenannten „Schwarzen Bretts“ für gewerkschaftliche Informationen im St. Josefs-Hospital an einer Stelle, die für alle Beschäftigten gut sichtbar und regelmäßig von allen Beschäftigten frequentiert wird… zu dulden“. Die Niederlage der Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund vor dem Arbeitsgericht steckte der Krankenhausgesellschaft noch lange in den Knochen. (…) So konnte das Werbe-, Informations- und Aushangrecht ausgeübt und mit Inhalten gefüllt werden – die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte einen großen Fuß in der katholischen Kirchentür!…“