Gewünschte Deregulierung. BDA fordert entgrenzte Arbeit der Zukunft. Gewerkschaftsvertreter kritisieren Ansatz zwar scharf, sehen aber durch Digitalisierung auch Chancen auf Komanagement

Digitalisierung zur Deregulierung nutzen – das scheint die Strategie der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) zu sein. Durch Technikeinsatz verändern sich Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen radikal. Im Positionspapier »Chancen der Digitalisierung nutzen« erhebt der BDA klare Forderungen. Die Mitbestimmung müsse sich dem Tempo der Digitalisierung anpassen, heißt es in dem Text, der bereits Anfang Juni veröffentlicht wurde: Hier müssten »Verzögerungspotentiale abgebaut, bestehende Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit hin überprüft werden«. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte vergangenen Donnerstag, der BDA habe »keinerlei eigene Ansätze«, um die »Chancen der Digitalisierung zu nutzen«. Statt dessen würden prophylaktisch politische Weichenstellungen schon einmal abgelehnt. Mit der Digitalisierung der Arbeit verbinden einige Gewerkschaftsvorstände die Vorstellung, über Komanagement die Interessen der Beschäftigten wahrzunehmen…“ Artikel von Marcus Schwarzbach in junge Welt vom 14.07.2015 externer Link

  • Aus dem Text: „… Die Hoffnung der Gewerkschaften, sich durch Qualifizierungstarifverträge speziell für digitale Arbeit profilieren zu können, wird von den Unternehmen zerstört. Beschäftigte durch Weiterbildung auf die neue Arbeitswelt vorbereiten zu können, sieht die BDA zwar als »Königsweg zur Anpassung an die Digitalisierung«. Dabei sollen die Kosten aber nicht zu hoch sein. Da die Mitarbeiter von Weiterbildung ebenso profitierten wie der Betrieb, will die BDA, »dass die Beschäftigten mehr Freizeit für die eigene Weiterbildung einbringen«. Durch Digitalisierung sollen Werk- und Dienstverträge »an Bedeutung« zunehmen, deshalb dürfe ihr »Einsatz nicht in Frage gestellt werden«, spitzt die BDA ihre Position zu. Während sie von den Angestellten volle Flexibilität fordert, die für diese auch immer eine Einschränkung etwa bei der Lebensplanung bedeutet, weist sie Regeln für sich selbst von sich: »Zeitarbeit und insbesondere die sachgrundlose Befristung müssen auch künftig für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen ohne neue Beschränkungen zur Verfügung stehen.«…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=83499
nach oben