Gewerkschaftliche Solidarität und betriebliche Standortkonkurrenz
„Die Politik von Arbeitnehmervertretungen steht bei betriebsübergreifenden Auseinandersetzungen häufig in der Kritik. Ihnen wird dann vorgeworfen, sie würden nur betriebliches Co-Management betreiben und keine Solidarität für die Beschäftigten anderer Standorte zeigen. Das im Co-Management artikulierte Standortinteresse wird deswegen auch als Widerspruch zur Solidarität gesehen. Die Trennung von Gewerkschaft und Betrieb im deutschen Recht untermauert diese Argumentation, wenn die Gewerkschaften für Solidarität verantwortlich gemacht werden und der Betriebsrat auf das Unternehmen bezogen bleibt. Für die betriebliche Praxis stellen sich in diesem Kontext folgende Fragen: Warum macht es die betriebliche Realität so schwierig, der Standortkonkurrenz gewerkschaftliche Solidarität entgegenzusetzen? Was bedeutet es für Betriebsräte als Interessenvertreter ihrer Belegschaft, gewerkschaftliche Solidarität zu organisieren? Warum wählen Belegschaften und ihre Vertreter in einem Fall eine konkurrierende Handlungsstrategie, in einem anderen Fall eine solidarische?...“ Artikel von Nina Knirsch in der DGB-Gegenblende vom 13. November 2014