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Speditionsunternehmen DACHSER in Memmingen kündigt 2 Betriebsräte fristlos
“Das Speditionsunternehmen DACHSER in Memmingen beabsichtigt, zwei Mitglieder des Betriebsrats fristlos zu entlassen. DACHSER behauptet, dass T. Radu und T. Fischer (aktuell auch Vorsitzender des Betriebsrats) die Geschäftsleitung nicht über Gerüchte aus dem Betrieb informiert haben, wodurch dem Unternehmen ein Schaden entstanden sei. Der zuständige Gewerkschaftssekretär Robin Faber sieht in dem Vorgehen des Arbeitgebers den Versuch, aktive Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit in der Niederlassung Memmingen zu unterbinden. (…) Gerichtstermine vor dem Arbeitsgericht Memmingen und Kempten haben bereits stattgefunden. Der Arbeitgeber wurde von den beiden Richtern darauf hingewiesen, dass die beabsichtigten fristlosen Kündigungen absolut nicht gerechtfertigt sind. Dennoch will der Arbeitgeber an den Kündigungen festhalten und hat, zumindest bei T. Radu, bereits Revision zum Landesarbeitsgericht München eingelegt. „Die beiden Kollegen sind nicht nur aktive Betriebsräte, die sich immer schützend vor Ihre Kollegen stellen, sondern auch aktive Gewerkschafter, die immer daran arbeiten, die tariflichen Leistungen vom Arbeitgeber einzufordern“, berichtete Faber. (…) Die Spedition DACHSER ist mit ihren ca. 900 Beschäftigten in dieser Niederlassung einer der großen Arbeitgeber im Kreis Memmingen. Nach außen gibt sich der Konzern DACHSER als fürsorgliches Familienunternehmen und gehört gleichzeitig mit seinen fast 17.000 Beschäftigten in Deutschland zu einem der Big Player im Speditionsbereich…“ Pressemitteilung vom 28.02.2020 von und bei ver.di Bayern
, siehe dazu:
- Kündigungsversuch gescheitert
“… In den Verfahren gegen die beiden Betriebsratsmitglieder vor dem Arbeitsgericht Kempten am 06.11.2019 unter Leitung von Richter Schauer und am 18.02.2020 unter der Leitung von Richter Waldenfels (Aktenzeichen 3 BV 10/19 und 5 BV 9/19) wiesen die Richter daraufhin, dass die beabsichtigten fristlosen Kündigungen absolut nicht gerechtfertigt seien und lehnten diese ab. Richter Waldenfels mahnte das Vorgehen der Geschäftsführung als Methode mit der man Menschen zerstöre ab. Eine Beschwerde gegen die Beschlüsse beim Landesarbeitsgericht München zog Dachser selber wieder zurück, da diese keine Aussicht auf Erfolg hatte. Damit ist zumindest dieser Union Busting-Versuch vorerst gescheitert…“ Artikel von Kevin Hoffmann vom 08.06.2020 bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht: „Dachser: Union Busting beim Logistikkonzern“