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Modekette H&M versucht erneut 3 aktive Betriebsräte loszuwerden – Ein Betriebsrat siegt erstinstanzlich
„Die Textilkette H&M versucht in gleich drei Fällen, aktive Betriebsräte unter fadenscheinigen Begründungen zu kündigen, kritisiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Einer der Betriebsräte, aus Tübingen, bekam gestern (20. Juni 2017) in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Reutlingen Recht (…) „Alle drei Fälle legen den Verdacht nahe, dass H&M besonders aktive Betriebsräte, die sich wirkungsvoll für die Interessen der Beschäftigten einsetzen, loswerden will und dass System hinter diesem Vorgehen steckt. Das ist ein Skandal, der zeigt, wie wenig H&M die Mitbestimmungsrechte achtet. Wir fordern das Unternehmen auf, von den Kündigungen sofort Abstand zu nehmen und Betriebsräte nicht mehr zu bekämpfen. (…) Es ist nicht das erste Mal, dass H&M in dieser Form gegen aktive Betriebsräte vorgeht. 2011 versuchte das Unternehmen vergeblich, ein komplettes Betriebsratsgremium seines Amtes zu entheben, das sich engagiert für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesetzt hatte. 2015 scheiterte das Unternehmen endgültig vor dem Bundesarbeitsgericht mit dem Versuch, ein verdientes Betriebsratsmitglied loszuwerden. Vorangegangen waren fünf versuchte Kündigungen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 21. Juni 2017 , siehe dazu weitere Informationen:
- 26.9.2017: Nächste Runde im Kündigungsverfahren gegen den H&M-Betriebsrat aus Leverkusen
Die Fortsetzung des Kündigungsverfahren gegen den H&M Betriebsrat aus Leverkusen, findet am 26.9. um 10 Uhr vor dem Landesarbeitsgereicht Düsseldorf, Raum 110, statt: LAG Düsseldorf lehnt Kündigung von Lukasz C. ab
Am 26.9. „wurden in dem Kündigungsverfahren von H&M Leverkusen, wegen der beabsichtigten Kündigung des Betriebsrates Lukasz C., die Store Managerin, 2 Betriebsratsmitglieder und eine weitere Beschäftigte als Zeugen vernommen. Dabei verwickelten sich die Store Managerin und die von ihrem Anwalt benannte Zeugin sich in starke Widersprüche, so das ihre Aussagen als wenig vertrauenswürdig angesehen werden konnten. Der Richter erklärte zum Schluss der 3 1/2 stündigen Sitzung, dass für eine Kündigung von Betriebsräten die Unternehmensseite schon sehr überzeugend darlegen müsse, welche schwerwiegenden Verfehlungen des Betriebsrates eine Kündigung rechtferigen könne. Dies ist der Unternehmensleitung offensichtlich nicht gelungen. Lukasz hat den Prozess gewonnen und kann jetzt wieder ohne Auflagen seiner Arbeit als Betriebsrat nachgehen.“ Info von Helmut Born, Mitglied im Landesbezirksvorstand ver.di NRW – Wir gratulieren!
- H&M: Neue Offensive gegen BR-Mitglieder
„Die bekannte Modekette Hennes & Mauritz hat in den vergangenen Monaten mit fadenscheinigen Begründungen Verfahren gegen engagierte Betriebsräte in mehreren Filialen eingleitet: Leverkusen, Bonn, Tübingen. (…) Der aktuelle Fall in Leverkusen: Seit November 2016 ist ein amtierender Betriebsrat von seiner Arbeit „frei gestellt“ und befindet sich in einem Kündigungsverfahren. Dem BR wirft H&M vor, seinen Urlaub im letzten Jahr eigenmächtig verlängert zu haben. Der wahre Grund ist offensichtlich seine engagierte Arbeit. (…) Das erstinstanzuliche Urteil des zuständigen Solinger Arbeitsgericht fiel zu Gunsten des Leverkusener Betriebsrates aus, aber H&M ist in Berufung gegangen. Nun findet das Berufungsverfahren am 28.7. um 10 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf in Ludwig – Erhard Allee statt. Unterstützerinnen und Unterstützer sind willkommen. In den beiden anderen Fällen sind jeweils Gesamtbetriebsratsmitglieder betroffen, mit ähnlichen Vorwürfen der „Selbstbeurlaubung“. In Tübingen hat das Arbeitsgereicht ebenfalls dem Betriebsrat Recht gegeben, in Bonn ist der erste Kammertermin auf den 12.9.2017 datiert...“ Meldung vom 26. Juni 2017 von und bei work watch
- Streit vor dem Reutlinger Arbeitsgericht: Richter lassen Kündigung von Tübinger H&M-Betriebsrat nicht zu
„Der Bekleidungskonzern scheitert in Reutlingen. Mitarbeiterinnen klagen über „schreckliches Betriebsklima“ in Tübinger Filiale. (…) Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Reutlingen wird deutlich, dass die Interessensvertretungen einen besonderen Kündigungsschutz haben und benötigen“, so der Reutlinger Verdi-Sekretär Jan Bleckert nach dem Urteil: „Das Gericht hat in unseren Augen richtig entschieden, um der Willkür mancher Arbeitgeber nicht Tür und Tor zu öffnen.“ H&M führe aktuell drei Verfahren gegen Betriebsräte – in Tübingen, Bonn und Kaiserslautern. Insgesamt zehn Verfahren mit dem Ziel einer Kündigung gegen gewerkschaftlich organisierte Betriebsräte habe das Unternehmen bereits angestrengt – und alle verloren. Zuvor hatten H&M-Mitarbeiterinnen am Rande des Gerichtstermins in Reutlingen von einem „schrecklichen Klima“ in der Tübinger H&M-Filiale erzählt. Sie waren als Zuhörerinnen ins Gericht und zu einer Gewerkschaftskundgebung gekommen. Die Filialleitung genehmige „ihren Lieblingen“ viel eher Urlaubs- oder Arbeitstauschwünsche, als jenen Kolleginnen, die dem Betriebsrat nahe stehen. Zudem gebe es ständig neue Filialleiterinnen. Allein im vergangenen Jahr habe es mehrere Wechsel gegeben. Eine andere Tübinger H&M-Mitarbeiterin klagte: „Man kriegt keine Vollzeitverträge.“ Die meisten Stellen würden nur in Teilzeit bis 50 Prozent angeboten. Auf einer 50-Prozent-Stelle verdiene eine Beschäftigte laut Tarif rund 1200 Euro brutto, so Gewerkschaftssekretär Bleckert. Noch schlimmer seien Verträge mit einem „Basisstundensatz“ von 10 oder 15 Stunden. Nur auf Abruf könnten die Kolleginnen manchmal mehr arbeiten, wenn es Engpässe im Laden gebe. Wenn nicht, bleibe es bei dem Mini-Job, von dem keine der meist weiblichen Beschäftigten leben könne…“ Artikel von Volker Rekittke vom 21.06.2017 beim Schwäbischen Tagblatt online