H&M (Trier) will einen Betriebsrat loswerden, mal wieder. Solidarität mit Damiano Quinto!

Dossier

1 Jahr lang in völliger Ungewissheit: fristlose Kündigungsabsichten eines Betriebsrates beim schwedischen Modekonzern "H&M"Der erfahrene Betriebsratsvorsitzende Damiano Quinto arbeitet seit 14 Jahren beim Modekonzern H&M in Trier. Nun liegt ihm der vierte Antrag zur fristlosen Kündigung vor. In dem Kündigungsschreiben heißt es, er habe als Beisitzer der Einigungsstelle nicht die wirtschaftlichen Interessen der Firma H&M vertreten. Damiano setzt sich offenkundig für das H&M-Personal ein und bezieht sich in seiner Argumentation ausschließlich auf den festgelegten Manteltarifvertrag. H&M möchte tarifvertragswidrig total flexible Arbeitnehmer, die auf Abruf sofort in den Betrieb eilen. Dies möchte Damiano Quinto nicht akzeptieren und setzt sich mit Hilfe von ver.di für ein Arbeitszeitmodell entsprechend den tariflichen Möglichkeiten ein…“ Aus dem Video bei ver.di-TV  vom Juni 2013 (s.u.). Siehe dazu hier die Chronologie der Kündigungsabsichten und des Widerstands:

  • Urteilsbegründung der BAG-Entscheidung vom 13.5.2015
    Wir dokumentieren die Urteilsbegründung der BAG-Entscheidung vom 13.5.2015  und danken (sowie gratulieren) Damiano Quinto und seinem Anwalt! Siehe dazu:

    • ver.di begrüßt Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Stärkung der Rechte von Betriebsratsmitgliedern und Beschäftigten
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in der Auseinandersetzung um die Kündigung eines langjährigen Betriebsratsvorsitzenden des Textilunternehmens Hennes & Mauritz (H&M) (2 ABR 38/14). Das BAG hatte am 13. Mai die Forderung von H&M nach außerordentlicher Kündigung des Betriebsratsmitglieds zurück gewiesen und nun die ausführliche Begründung veröffentlicht. Vorausgegangen war seit 2012 ein Streit um die Frage, ob das Betriebsratsmitglied bei betrieblichen Konflikten als Einigungsstellenbeisitzer für andere H&M-Filialen hätte tätig werden dürfen. H&M hatte vorgebracht, diese Arbeit verletzte die Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und sei zudem eine nicht genehmigte Nebentätigkeit. Das BAG stellte fest, dass die Tätigkeit als Einigungsstellenbeisitzer in anderen Betrieben des Arbeitgebers keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung liefere. Durch die Beisitzertätigkeit an sich würden keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 03.12.2015 externer Link
  • Urteil: H&M wird seinen Betriebsrat nicht los
    Damiano Quinto hat gewonnen: „ Am 13. Mai hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über das Kündigungsbegehren seines Arbeitgebers entschieden. Damiano Quinto, der seit seit 16 Jahren für die große schwedische Modekette arbeitet, habe sich nichts vorzuwerfen. In allen Fällen habe er als Betriebsratvorsitzender korrekt gehandelt, so das Urteil des höchsten Arbeitsgerichts…ver.di-Meldung vom 13. Mai 2015 externer Link  – wir gratulieren!!!
  • H&M will einen Betriebsrat loswerden, mal wieder
    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann siegst du.“ Diese Worte von Mahatma Gandhi postete der H&M-Betriebsratsvorsitzende Damiano Quinto in den frühen Stunden des 11. Mai’s auf seiner Facebook-Seite. In zwei Tagen wird das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über das Kündigungsbegehren seines Arbeitgebers entscheiden…“ ver.di-Beitrag samt einem Videoportrait über und mit Damiano Quinto externer Link. Wir drücken Damiano die Daumen und werden natürlich berichten!
  • Wie wird das Bundesarbeitsgericht die betriebsrats-feindlichen Intensionen von H&M beurteilen?
    Nach dem zunächst das Arbeitsgericht Trier und dann auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz keine Probleme mit den Angriffen der H&M-Geschäftsleitung auf die Rechte von Betriebsräten hatte, ist nun am 13. Mai das BAG in Erfurt dran, sich im Rechtsstreit zwischen der H&M-Geschäftsleitung und der Arbeitnehmerseite zu positionieren. Dabei geht es um nichts geringeres als um die Frage, in wieweit künftig die Arbeitgeberseite eine für die abhängig Beschäftigten effektive Betriebsratsarbeit eklatant behindern darf und – wie im Falle des langjährigen Betriebsratsvorsitzenden der H&M-Filiale Trier Damiano Quinto – durch Verbote in die Betriebsratsarbeit eingreifen und besonders aktive Betriebsräte fristlos kündigen darf. Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass eine für H&M günstige Entscheidung des BAG fatalen Einfluss sowohl auf die künftige Betriebsrats- als auch Gewerkschaftsarbeit, speziell bezüglich der Funktion der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle, haben würde…“ Kommentar von Alfons Kilad vom 20.04.2015

    • Der Gerichtstermin zur mündlichen Anhörung vor dem Zweiten Senat des BAG: Mittwoch, 13. Mai 2015, 10:30 Uhr, Sitzungssaal II/III, Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt
    • Damiano Quinto wird vorgeworfen, er würde sich am „eigenen“ Unternehmen „bereichern“ – dass es die Inhaberfamilie tatsächlich tut, ist älteren Meldungen in unserer neuen Rubrik „H&M-Konzern“ zu entnehmen, so z.B. „H&M-Inhaberfamilie Persson setzt auf Immobilien“
  • Rechtsprechung oder einseitige Interessenvertretung? Kommentar zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zur Kündigung des H&M-Betriebsratsvorsitzenden Damiano Quinto
    Seit Ende 2012 versuchen die Verantwortlichen des schwedischen Modekonzerns Hennes & Mauritz (H&M) den Betriebsratsvorsitzenden der Filiale Trier, Damiano Quinto, los zu werden. Er ist ihnen zu aktiv und setzt sich nicht nur in Trier, sondern auch als Beisitzer nach § 76 (1) BetrVG bei Einigungsstellen anderer H&M-Filialen erfolgreich für die bei H&M abhängig Beschäftigten ein. Am 18.06.2013 folgte das Arbeitsgericht Trier dem Kündigungsbegehren von H&M und ersetzte die fehlende Zustimmung des Betriebsrates durch Gerichtsbeschluss. Damiano ging deshalb eine Instanz höher. Doch auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kam den betriebsratsfeindlichen Interessen von H&M entgegen und bestätigte ebenfalls am 20.03.2014 die Kündigung (2). Wird auch das Bundesarbeitsgericht, bei dem Damiano nun notgedrungen Rechtsbeschwerde eingelegt hat, den betriebsratsfeindlichen Interessen von H&M seinen höchstrichterlichen Segen geben? Oder wird sich das BAG – anders als die Vorinstanzen – darauf besinnen, dass es nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 2) nicht nur um die arbeitgeberseitigen Interessen, sondern auch um das „Wohl der  Arbeitnehmer“ gehen soll? Eine kritische Zwischenbilanz…“ Kommentar von Alfons Kilad vom 15.11.2014 . Siehe dazu:

    • Der Beschluss LAG Rheinland-Pfalz 2 TaBV 18/13 vom 20.03.2014 externer Link
    • Solidaritätsadresse von Günther Wallraff vom 30. 10. 2014
    • Hennes & Mauritz: Geschäftsleitung des Saales verwiesen! Betriebsräteversammlung in Hannover
      Anlässlich der jährlichen Betriebsräteversammlung von H&M trafen sich mehr als 250 Betriebsräte aus ganz Deutschland zum Gespräch mit der Geschäftsleitung. Dabei kritisierten die Betriebsräte vor allem den Umgang des Unternehmens mit seinen Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen. (…) Aufgrund der andauernden Verweigerungshaltung der Geschäftsleitung, die realen Probleme der Beschäftigten zu lösen, beendeten die Interessenvertretungen das Gespräch vorzeitig und verwiesen die Mitglieder der Geschäftsleitung des Saales. Zum Abschied forderten die Betriebsräte erneut von der Geschäftsleitung die Rücknahme der Kündigungsbegehren gegen den Betriebsratsvorsitzenden Cosimo-Damiano Quinto der Filiale in Trier…“ Bericht (ohne Datum) bei ver.di externer Link
  • 1 Jahr lang in völliger Ungewissheit: fristlose Kündigungsabsichten eines Betriebsrates beim schwedischen Modekonzern „H&M“
    Genau 4 Tage vor Weihnachten 2012 erhielt der H&M Betriebsrat in Trier ein fast unglaubliches, aber wahres Weihnachtsgeschenk seines Filialleiters Florian Müller, nämlich den Antrag auf fristlose Kündigung seines Vorsitzenden Damiano Quinto. Der fünfköpfige Betriebsrat musste, so sieht es das Gesetz vor, innerhalb von 3 Tagen reagieren. Und dies tat er dann kurz vor Heiligabend am 24.12.2012. Er lehnte den Antrag des Filialleiters ab. Es folgten 4 weitere Anträge, denen der Betriebsrat natürlich ebenfalls nicht zustimmte. Genau ein Jahr später lebt Damiano Quinto aus der H&M-Filiale in Trier immer noch in Ungewissheit, ob sein Arbeitsverhältnis bei H&M fristlos beendet wird oder ob dies alles nur ein schlechter Traumwar. Vor einem Jahr, kurz vor Weihnachten, wenn üblicherweise positive und liebevolle Botschaften versendet werden, begann die Berg- und Talfahrt der beruflichen Existenz unseres Kollegen. „Als ehemaliger Betriebsrat, zudem fristlos gekündigt, brauchst Du Dich doch nirgends zu bewerben, wer nimmt Dich denn da noch, was soll ich denn machen?“, so die regelmäßigen Gedanken von Damiano Quinto. So beschenkt H&M seine Betriebsräte kurz vor Weihnachten!…“ Eine bebilderte Zusammenfassung des letzten Jahres im Arbeitsleben von Damiano Quinto, ViSdPG: Jürgen Rinke-Oster
  • Wie das Arbeitsgericht Trier für die betriebsratsfeindlichen Interessen von H&M neue Gesetze erfindet
    Nach dem Betriebsverfassungsgesetz dürfen die „Vertretungen der Arbeitnehmer, der Eini-gungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (…) in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden“ (BetrVG § 78). Die Frage ist jedoch: Gilt dies auch für den schwedischen Modekonzern Hennes & Mauritz (H&M) mit seinen ca. 400 Filialen in Deutschland? Scheinbar nicht. Denn am 18.06.2013 beschloss das ArbG Trier, dass der langjährige Betriebsratsvorsitzende der Fiale Trier, Damiano Quinto, wegen seiner Tätigkeit als Beisitzer bei Einigungsstellen in anderen H&M-Filialen fristlos gekündigt werden darf und ersetzte somit die fehlende Zustimmung des Betriebsrats. Ich hatte bereits 02.07.2013 diesen seltsamen Vorgang kritisiert – allerdings nur nach dem Hörensagen. Mittlerweile liegt die schriftliche Begründung für diesen Beschluss vor. Sowohl bezüglich der entscheidenden Rechtfrage nach der Legalität der Beisitzertätigkeit, als auch bei den Kündigungsgründen, legt sich das ArbG Trier für H&M in punkto kreative Rechtsgestaltung richtig ins Zeug. Von Unparteilichkeit keine Spur…“ Ein Kommentar von Alfons Kilad vom 24.10.2013 .  Siehe dazu:
  • Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 18.06.2013 im Wortlaut
    Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 18.06.2013 , in dem auf Antrag von H&M die Ablehnung des Betriebsrates von mittlerweile fünf Begehren auf fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden in Trier, Damiano Quinto, gerichtlich ersetzt wurde
  • Unterstützt das Arbeitsgericht Trier H&M im Kampf gegen Arbeitsrechte? Kommentar zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier zur fristlosen Kündigung des H&M-Betriebsratsvorsitzenden Damiano Quinto
    „Dass der schwedische Modekonzern Hennes & Mauritz (H&M) mit seinen ca. 400 Fialen in Deutschland nicht viel mit den Rechten seiner abhängig Beschäftigten am Hut hat, überrascht mich wenig. Auch dass fast 7000 Solidaritäts-Unterschriften gegen den Kündigungsversuch eines engagierten Arbeitnehmervertreters die Damen und Herren in den oberen Etagen von H&M kalt lassen, ist keine Überraschung. Dies besonders dann nicht, wenn Justitia so entscheidet wie das Arbeitsgericht Trier am 18.06.2013, wo auf Antrag von H&M die Ablehnung des Betriebsrates von mittlerweile fünf Begehren auf fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden in Trier, Damiano Quinto, gerichtlich ersetzt wurde. Auch wenn ich diesen Fall zwangsläufig nur aus der Ferne und auf Grund einiger Presse- und Medienmitteilungen (1, 2, 3, 4, 5) beurteilen kann, handelt es sich für mich um ein Urteil, was ich selbst bei aller Toleranz gegenüber der Unabhängigkeit der Rechtsprechung, nicht unkommentiert lassen kann. Denn selbst bei der heutigen Gesetzes- und Rechtslage, bei der sicherlich streitbar ist, in wieweit sie den Interessen der abhängig Beschäftigten wirklich immer entspricht, kann ich nichts entdecken, was diese Kündigung rechtfertigen könnte. Ein Blick auf die Rechtslage ergibt für mich eher, dass H&M sowohl die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich geregelte Betriebratsarbeit rechtswidrig zu behindern versucht als auch mit seiner Regelung zur Nebentätigkeit für die bei H&M abhängig Beschäftigten nicht nach Recht und Gesetz verfährt…Der Kommentar von Alfons Kilad vom 02.07.2013 
  • H&M Geschäftsführung Hamburg: Rücknahme der beabsichtigten fristlosen Kündigungen
    Wir die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern hiermit die H&M Geschäftsführung in Hamburg auf, die Meinungen und Ideen von Betriebsräten und Einigungsstellenbeisitzern zu akzeptieren, anstatt sie als wirtschaftliche Hemmnisse zu sehen. Insbesondere erwarten wir die Rücknahme der Kündigungsanträge gegen den Trierer Betriebsratsvorsitzenden Damiano Quinto! Die Online-Petition bei change.org externer Link
  • Niederlage für gekündigten H&M-Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
    “Schlappe für die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und den Trierer H&M-Betriebsratsvorsitzenden Damiano Quinto. Der Modekonzern darf den Mitarbeitervertreter vor die Tür setzen, entschied am Dienstag das Arbeitsgericht Trier. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig…” Artikel von Heribert Waschbüsch auf volksfreund.de vom 18.06.2012 externer Link Aus dem Text: “(…)  Michael Rheinbay (Reutlingen), Anwalt von Damiano Quinto, glaubt, dass die Urteile vor der nächsten Instanz keinen Bestand haben: „Das bleibt nicht so stehen.“ Man werde mit dem Fall vors Landesarbeitsgericht ziehen. Für Gewerkschaftssekretär Jürgen Rinke-Oster hat das Urteil verheerende Wirkung. „Wenn das Bestand hat, würden die Einigungsstellen geschwächt. Arbeitgeber können Arbeitnehmern die Teilnahme an Einigungsstellen untersagen. Dann wird dort nicht mehr mit gleichen Waffen gekämpft. Wenn die Arbeitnehmerseite keine Beisitzer einsetzen kann, die in dem Bereich fit sind, weil das ein möglicher Interessenkonflikt ist, dann verstehe ich das nicht.“....”
  • H&M will einen Betriebsrat loswerden, mal wieder
    Der erfahrene Betriebsratsvorsitzende Damiano Quinto arbeitet seit 14 Jahren beim Modekonzern H&M in Trier. Nun liegt ihm der vierte Antrag zur fristlosen Kündigung vor. In dem Kündigungsschreiben heißt es, er habe als Beisitzer der Einigungsstelle nicht die wirtschaftlichen Interessen der Firma H&M vertreten. Damiano setzt sich offenkundig für das H&M-Personal ein und bezieht sich in seiner Argumentation ausschließlich auf den festgelegten Manteltarifvertrag. H&M möchte tarifvertragswidrig total flexible Arbeitnehmer, die auf Abruf sofort in den Betrieb eilen. Dies möchte Damiano Quinto nicht akzeptieren und setzt sich mit Hilfe von ver.di für ein Arbeitszeitmodell entsprechend den tariflichen Möglichkeiten ein.“ Das Video bei ver.di-TV  vom Juni 2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=37891
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