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H&M: Gesetzliche Mitbestimmung = „Geschäftsschädigung“? Versuch der Amtsenthebung des Betriebsratsgremiums in Düren
„Ein Betriebsrat soll seines Amtes enthoben werden, weil er seine Mitbestimmung wahrnehmen wollte? Shame on you, H&M! (…) Betriebsräte müssen sich immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, sie würden, wenn sie ihre Mitbestimmung wahrnehmen, Kosten verursachen und Jobs gefährden. Erst heute, in dem Bericht des Arbeitgebers zur Betriebsräteversammlung 2020, wurde auch dem Gesamtbetriebsrat gegenüber zum wiederholten Male dieser „Vorwurf“ gemacht (…) Aktuell findet diese einen weiteren traurigen Höhepunkt: Den Versuch der Amtsenthebung des Betriebsratsgremiums 293 Düren. Was hat der Betriebsrat „verbrochen“, dass unser Arbeitgeber meint, es lege ihm gegenüber eine „grobe Pflichtverletzung“ vor, die eine Auflösung des Gremiums rechtfertigt? Er hat genau das gemacht, was das Gesetz vorsieht: Seine Mitbestimmung wahrgenommen! In diesem Fall im Rahmen der Verhandlungen zur „Betriebsvereinbarung Kurzarbeitergeld“. Er hat sich geweigert, seinen gesetzlichen Auftrag einfach abzugeben und wollte eigenständige Verhandlungen führen!…“ Flugblatt vom 5. November 2020 im Info-Blog ver.di bei H&M