Flink Workers‘ Collective: Auch die Berliner Kuriere von Flink wollen einen Betriebsrat

Dossier

Flink Workers' Collective… Die Berliner Kurierfahrer des Essenslieferdienstes Flink wollen einen Betriebsrat gründen. (…) Die Initiative Fairwork bewertete Flink in ihrem letzten Jahresbericht externer Link besonders bei der Repräsentation im Unternehmen schlecht. Insgesamt landete das Unternehmen mit 6 von 10 Punkten im oberen Mittelfeld. Flink wurde 2020 in Berlin gegründet und ist ein Einhorn-Unternehmen, also ein Start-up, das mit mehr als einer Milliarde bewertet wird…Beitrag von Daniel Ziegener vom 29. Juni 2022 bei golem.de externer Link („Flink-Fahrer wollen einen Betriebsrat“) – siehe Infos zum Flink Workers Collective und deren SolidFund für zu erwartende Repressionen und weiteres zu den Arbeitsbedingungen:

  • Sieg für die Meinungsfreiheit und RA Martin Bechert: Flink zieht wegen Aussichtslosigkeit vor Gericht die Klage zurück: „Ops Commitee“ bleibt ein „faschistoides Spitzelsystem“ New
    • Scheinbetriebsräte: Lieferdienst Flink knickt ein. Alternative Betriebsratsstrukturen dürfen als »faschistoides Spitzelsystem« bezeichnet werden
      „… Rechtsanwalt Bechert, der die Betriebsratswahl seinerzeit begleitete, hatte zunächst dem »Tagesspiegel« gesagt: »Ein Ops Committee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz.« Das Ops Committee ist der von Flink eingerichtete alternative Betriebsrat. Darüber hinaus hatte der Beklagte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter (heute X) veröffentlicht: »Flink will keinen Betriebsrat, sondern an seinen ›Ops Committees‹ festhalten. Für mich ist das ein faschistoides Spitzelsystem, eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es ist, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen!« Gegen beide Aussagen versuchte Flink eine Unterlassung zu erwirken. Nachdem das Gericht in seinen Ausführungen recht eindeutig zu erkennen gegeben hatte, dass es beide Aussagen für zulässig hält, nahm Flink von der Klage Abstand. Das Gericht stellte ein sogenanntes Verzichtsurteil in Aussicht. Danach muss der Beklagte die verhandelten Aussagen weder zurücknehmen noch künftig unterlassen. »Der Verzicht von Flink ist nur so zu verstehen, dass die Ausführungen des Gerichts nicht nochmal in einem niedergeschriebenen Urteil auftauchen sollen«, sagt Becherts Anwalt Stefan Söder zu »nd«. Das Verzichtsurteil ergehe nur formal und ohne weitere Begründung, erklärt einer der Richter. (…) Die Beklagtenseite hatte laut einer der Richter*innen zuvor mitgeteilt, dass den Ops Committees keine Mehrheitswahlentscheidungen zugrunde lägen, sie würden vielmehr einseitig vom Management bestimmt. Dafür gebe es aber keine festen Kriterien. Die Eigenschaften, die Beschäftigte mitbringen müssten, zum Beispiel, dass sie gut in der Belegschaft vernetzt sind, könne sich auch der Arbeitgeber zunutze machen. Ein auf Kolleg*innen angesetztes Ops Committee könne als Auge und Ohr des Managements fungieren, so die Beklagtenseite. Bechert habe in der Praxis mitbekommen, wie Beschäftigte, die sich im Vertrauen an das Ops Committee gewandt hatten, gekündigt worden seien.
      Die andere Aussage, wonach ein Ops Committee keine Rechte und keinen Kündigungsschutz habe, stelle eine falsche Tatsachenbehauptung dar, erklärten die Anwält*innen von Flink. Schließlich hätten die im Ops Committee arbeitenden Beschäftigten ja Rechte, wie Freistellung von der Arbeitszeit und einen sechs Monate nachwirkenden Kündigungsschutz. Es sei vielmehr an Herrn Bechert zu belegen, dass derlei Recht nicht bestehe. Bechert und sein Verteidiger wollten vor allem aufzeigen, dass diese einseitig verbrieften Rechte nicht die gleiche Sicherheit wie das Betriebsverfassungsgesetz bieten. Auch hier folgte das Gericht der Argumentation von Flink nicht
      …“ Artikel von Christian Lelek vom 10.09.2024 in ND online externer Link – „Alternative Betriebsratsstrukturen“ sind in unseren Augen allerdings einfach gelbe – siehe auch:
    • Im Verfahren #Flink gegen @mbechert hat das Gericht ein Urteil im Sinne des Beklagten in Aussicht gestellt.  Flink ist daraufhin von der Klage  zurückgetreten. Keine der behandelten Aussagen muss zurückgenommen werden oder künftig unterbleiben. Mehr später in @ndaktuellTweet von Christian Lelek vom 10. Sep. 2024 externer Link
    • Wahnsinn!!! Anwalt von @schertzbergmann schwadroniert vor der Pressekammer darüber wie es wäre, wenn er das Landgericht mit dem Volksgerichtshof und die Vorsitzende der Kammer mit Nazirichter Freisler vergleichen würde. Wo sind wir hingekommen?Tweet von Martin Bechert vom 10. Sep. 2024 externer Link
  • Arbeitsrechtler Martin Bechert verdient am 10.09.2024 vor dem Landgericht Berlin unsere Solidarität: Von Flink verklagt nach Kritik am Pseudo-Betriebsrat
    • Wegen meiner Äusserung zur „alternativen Interessenvertretung“ verklagt mich #Flink – Stichwort: faschistoides Spitzelsystem. Termin morgen 10.09.2024 – 12 Uhr – Landgericht Berlin II, Tegeler Weg17-2. Prozessbegleitung würde mich freuen…“ Tweet von Martin Bechert vom 9. Sep. 2024 externer Link, siehe zum Hintergrund:
    • Den Tweet von Martin Bechert vom 14.11.22 externer Link: „#Flink will keinen #Betriebsrat, sondern an seinen „Ops Committees“ festhalten. Für mich ist das ein faschistoides #Spitzelsystem, eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es ist, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen!
    • Er meldete dazu am 20. Nov. 2022 externer Link : „Lieferdienst #Flink hat einen vom Management bestimmten Pseudo-#Betriebsrat „Ops Commitee“. Aus guten Gründen halte ich das für ein „faschistoides Spitzelsystem“. Prompt Post von Anwalt auf Unterlassung bekommen. Ich bleibe dabei, Das ist #Meinungsfreiheit, keine #HateSpeech!
  • Klage gegen die Aktion gegen Arbeitsunrecht vor dem Landgericht Köln wegen Flink-Berichterstattung: Erörterung stimmt optimistisch für das Urteil am 3.7.2024
    Am Mittwoch, den 12.06.2024 verhandelte die 28. Zivilkammer am Landgericht Köln über eine Klage der Kanzlei Pusch Wahlig gegen die Aktion gegen Arbeitsunrecht. Rund 20 Mitglieder und Unterstützer*innen der Initiative verfolgten die Verhandlung unter dem Vorsitzenden Richter Dirk Eßer da Silva. Die Kanzlei Pusch Wahlig ließ sich von dem Medienanwalt Ben M. Irle von der Berliner Medien-Kanzlei Irle Moser vertreten. Ben M. Irle war in Begleitung seiner Kollegin Cindy Schewe (Senior Associate bei Irle Moser) per Videokonferenz zugeschaltet. Das Mandat für die Aktion gegen Arbeitsunrecht hatte Eberhard Reinecke. Das Gericht wird das Urteil am 3.7. 2024 um 9.00 Uhr verkünden.
    Worum ging es?
    2022 wollten Angestellte des Lieferdienstes Flink in Berlin einen Betriebsrat gründen. Darunter auch der Pressesprecher des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht, Elmar Wigand, der als Fahrer bei Flink angeheuert hatte. Wir berichteten über das Vorgehen der Firma Flink und der beratenden Kanzlei Pusch Wahlig. Dabei ist uns tatsächlich ein Fehler passiert: In dem ganzen Wust von Verfahren und Schriftsätzen bezüglich der Verhinderung einer Betriebsratsgründung, aber auch des Kündigungsverfahrens gegen unseren Pressesprecher Elmar Wigand, haben wir ein Zitat aus einem Schriftsatz fälschlicherweise der Kanzlei Pusch Wahlig zugeordnet. Tatsächlich hatte jedoch die Flink-Justiziarin Sarah Erne beim Dämonisieren des (verhinderten) Betriebsratsgründers Elmar Wigand ziemlich über die Stränge geschlagen und aus Elmar als Betriebsratsgründer gleich einen Feind der Gesellschaft gemacht hatte (wörtlich: „seine feindliche Gesinnung gegenüber der Gesellschaft“). Dabei wollten er und weitere Kolleg*innen als Betriebsratsgründer lediglich ihr in §1 BetrVG verbrieftes Recht auf demokratische Mitbestimmung wahrnehmen. Aber sei es drum: die Zuordnung des Zitats war falsch und die Aktion gegen Arbeitsunrecht unterschrieb Anfang 2023 eine entsprechende Unterlassungserklärung.*
    Ben M. Irle will ein Urteil
    In der Verhandlung am Landgericht am 12.06.24 ging es nun ausschließlich um die Frage, ob es in der Radiosendung von arbeitsunrecht FM vom 15.03.2023 trotz Unterlassungserklärung zu einer Wiederholung der falschen Zuordnung des Zitats gekommen war. Der Vorsitzende Richter Eßer da Silva macht dem gegnerischen Anwalt Ben M. Irle schon zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass er keine großen Erfolgsaussichten für den entsprechenden Antrag sieht. Denn wichtig ist die Kerngleichheit der Aussage. Die Aussage wird in der Radiosendung arbeitsunrecht FM vom 15.03.2023 aber eben nicht präzise und ausdrücklich wiederholt.  Eine  Zuordnung der diskreditierenden Zitate zu Pusch Wahlig fand nicht statt. Der Vorsitzende Richter Eßer da Silva fragte Ben M. Irle denn auch, ob er wirklich auf eine Entscheidung bestehen wolle. Ein ehrenvoller Rückzug im Sinne von Sum Tzu (Autor von „Die Kunst des Krieges“) wäre also durchaus möglich gewesen.“ Bericht von Jessica Reisner vom 13. Juni 2024 externer Link bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht („Landgericht Köln verhandelt Klage der Union Busting Kanzlei Pusch Wahlig auf Strafzahlung – Erörterung stimmt optimistisch“), siehe zuvor:

    • SLAPP | Aufruf zur solidarischen Begleitung: LAG Köln: Pusch Wahlig ./. Aktion gegen Arbeitsunrecht
      Für Mittwoch den 12.06.2024 rufen wir zur solidarischen Begleitung eines Verhandlungstermins am Landgericht Köln auf. Das Gericht soll über eine angebliche Wiederholung einer strafbewehrten Aussage durch die Aktion gegen Arbeitsunrecht entscheiden. Für uns reiht sich dieses Verfahren in eine ganze Welle von Vorgängen, mit denen uns die Kanzlei Pusch Wahlig und die Medienkanzlei Irle Moser überziehen, seit wir über die verhinderte Betriebsratsgründung beim Lieferdienst Flink in Berlin berichteten.
      Datum: 12.06.2024, 12.10 Uhr
      Ort: Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Stock Raum 0227…“ Aufruf und Hintergründe bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht externer Link
  • Weiter kein Betriebsrat bei Flink. Enttäuschendes Urteil des LAG Berlin: Letzer Betriebsratsinitiator behördlich entsorgt. Revision nicht zugelassen.
    Arbeitsunrechtsparagraph: Gerichtsprozess offenbart dringenden Reformbedarf des Kündungsschutzgesetzes §9. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht und ihr Pressesprecher Elmar Wigand unterliegen vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gegen den Lieferdienst Flink (Az. 19 SA 509/23, LAG Berlin vom 20.12.2023).
    Die 19. Kammer des LAG unter dem Vorsitzenden Richter Hans-Georg Nielsen lehnte die Berufung von Elmar Wigand ab, der 2021 und 2022 für Flink als Rider gefahren war. Im Zuge einer versuchten Betriebsratsgründung wurde er — wie fast alle Initiatoren — gekündigt und klagte auf Wiedereinstellung. (…) In der Verhandlung gab das Gericht deutlich zu erkennen, dass es die Argumentation des Klägers für nicht abwegig sondern bedenkenswert hielt. „Immerhin existiert bis heute kein Betriebsrat bei Flink“, äußerte Richter Nielsen. Warum man sich letztendlich dagegen entschied, der Argumentation von Elmar Wigand und seinem Anwalt Jakob Heering zu folgen, bleibt unklar solange die Urteilsbegründung nicht vorliegt. Ein Präzedenz-Urteil für den verhinderten Betriebsratsgründer und gegen Flink und deren Union Busting-Kanzlei Pusch Wahlig wäre eine bundesweite Sensation gewesen und hätte die Bedingungen für Meinungsfreiheit und Demokratie am Arbeitsplatz verbessern können. Möglicherweise fehlte der 19. Kammer des LAG Berlin hier einfach der Mut. Enttäuschend und rätselhaft bleibt, warum eine Revision nicht zugelassen wurde — also der Weg zum Bundesarbeitsgericht durch das LAG Berlin versperrt wird. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht überlegt, dagegen Rechtsmittel einzulegen und das BAG anzurufen…“ Pressemitteilung vom 19. Dezember 2023 der Aktion gegen Arbeitsunrecht externer Link
  • Flink, Union Busting und die Grenzen der Meinungsfreiheit: Elmar Wigand klagt auf Wiedereinstellung am 19. Dezember 2023 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin 
    Präzedenzfall vor LAG Berlin: Vertragsverhältnis wegen kritischer Berichte über professionelle Betriebsratsbehinderung aufgelöst
    Betriebsratsinitiator klagt auf Wiedereinstellung
    Grenzen der Kritik: Die Firma als rechtliche Sonderzone? Wo endet die Meinungsfreiheit für Beschäftigte und Betriebsräte?
    Verhandlung Landesarbeitsgericht Berlin am Dienstag, 19.12.2023, 10.30 Uhr, Raum 341, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin. (…) Der Pressesprecher der Aktion gegen Arbeitsunrecht, Elmar Wigand, hat 2022/23 in Berlin-Rummelsburg als Rider für den Lieferdienst Flink Supermarktware ausgeliefert. Er war an einer versuchten Betriebsratsgründung in Berlin am 5. September 2022 beteiligt, die von Flink und der Union Busting-Kanzlei Pusch Wahlig systematisch sabotiert und am Ende erfolgreich verhindert wurde.
    Wigand erhielt drei Kündigungen, die vom Arbeitsgericht Berlin für nichtig erklärt wurden. Das Gericht entfernte ihn dennoch aus dem Job. Denn nach 9 § Kündigungsschutzgesetz sei eine „den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit“ nicht zu erwarten. Wir halten das für einen klassischen Fall von Arbeitsunrecht und sind in Berufung gegangen. (…) Grundlage für die Entscheidung des Arbeitsgerichts dem Kündigungswunsch von Flink zu entsprechen waren Veröffentlichungen von Elmar Wigand auf unserer Vereinswebseite „arbeitsunrecht in deutschland“ und in der Radio-Sendung arbeitsunrecht FM, in denen sich Elmar kritisch mit den Union Busting-Methoden von Flink und der beratenden Kanzlei Pusch Wahlig auseinander gesetzt hatte. Scharf im Ton zwar, doch dem Sachverhalt angemessen und nie beleidigend.
    Bis auf Elmar Wigand, der für seine Wiedereinstellung und das Recht auf Meinungsfreiheit streitet, sind alle Betriebsratsinitiatoren bei Flink inzwischen zermürbt und entnervt ausgeschieden. Hier haben die Methoden von Flink und Pusch Wahlig gewirkt. Doch wir bleiben am Ball…“ Meldung vom 14. Dezember 2023 der Aktion gegen Arbeitsunrecht externer Link
  • Lieferdienst Flink spart weiter, entlässt weitere 100 KollegInnen in Berliner Zentrale – und behindert erneut die Betriebsratsgründung
    • Verkauf an Getir gescheitert: Lieferdienst Flink entlässt 100 Beschäftigte in Berliner Zentrale
      Offenbar scheiterten Verhandlungen über einen Verkauf des Start-ups an den türkischen Rivalen Getir. Jetzt muss Flink-Chef Oliver Merkel sparen. Nach Tagesspiegel-Informationen wird der Lieferdienst Flink 100 Beschäftigte in der Berliner Zentrale entlassen. Die Geschäftsführung informierte heute die Belegschaft intern über diese Sparmaßnahme. Die Entlassungen stehen offenbar im Zusammenhang mit einer Notfinanzierung: Flink erhält demnach insgesamt 150 Millionen Euro von Bestandsinvestoren…“ Artikel von Christoph M. Kluge vom 24.05.2023 im Tagesspiegel online externer Link
    • Flink bekommt 150 Millionen Euro von Rewe und anderen Investoren – kein Verkauf an Getir
      Der Berliner Express-Lieferdienst wird nicht an Getir verkauft. Stattdessen stecken Rewe und andere Investoren frisches Kapital in das Unternehmen – zu einer massiv niedrigeren Bewertung. Und in der Zentrale gibt es Entlassungen…“ Artikel von Jonas Rest vom 24.05.2023 im manager magazin online externer Link – ab da kostenpflichtig, ist aber die Meldung, auf die sich alle beziehen
    • „#Flink versucht erneut den Gründungsprozess vom #Betriebsrat in #Berlin mittels Einstweiliger Verfügung zu stören und vorgesehener Veranstaltungsort wird nicht bezahlt … für mich klares #UnionBusting…“  Tweet von Martin Bechert vom 24. Mai 2023 externer Link
  • Arbeitsgericht Berlin weist die Klage eines Flink-Fahrers ab: Öffentliche „Schmähkritik“ rechtertige Kündigung
    • Klage gegen Kündigung: Arbeitsgericht lässt Flink-Fahrer abblitzen
      Das Arbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch die Klage eines Fahrers des Lebensmittel-Lieferdienstes Flink abgewiesen. Der Beschäftigte hatte gegen seine Kündigung geklagt und dem Unternehmen vorgeworfen, ihn entlassen zu haben, weil er sich für einen Betriebsrat eingesetzt habe. Doch die Kammer störte sich an öffentlichen Auftritten des Klägers.
      In einem Online-Video hatte der Mann schwere Vorwürfe gegen seine Vorgesetzten bei Flink erhoben: „Sie haben bewiesen, dass sie sehr viel lügen“, sagte er dort. „Du musst sehr vorsichtig sein und darfst nicht glauben, was sie sagen.“ (…) Mit dieser Aussage ging der Beschäftigte nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Michael Ernst viel zu weit. Es sei ein Unterschied, ob man sich „in der Kneipe“ unter Kollegen über den Arbeitgeber äußere oder ob man eine öffentliche Plattform dazu wähle. (…) Erschwerend hinzu kam aus Sicht des Richters, dass der Fahrer in einem Zeitungsinterview behauptet hatte, Flink zwinge die Angestellten, mit defekten Fahrrädern zu fahren und ihre Gesundheit zu riskieren. Doch auch für diesen Vorwurf habe die Klageseite in der Verhandlung keine Beweise vorgelegt.
      Der Anwalt des Beschäftigten, Martin Bechert, hielt dagegen: Der Beschäftigte habe seine Kritik im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl geäußert. Er habe damit zum Ausdruck bringen wollen, dass es viele Missstände gebe. Aus diesem Grund sei ein Betriebsrat bei Flink dringend notwendig; unternehmensinterne Strukturen reichten nicht aus, meinte Bechert...“ Artikel von Christoph M. Kluge vom 17.05.2023 im Tagesspiegel online externer Link
    • Tagesspiegel: Arbeitsgericht Berlin kündigt Flink-Rider wegen Veröffentlichung der aktion ./. arbeitsunrecht
      Der Wirtschaftsredakteuer des Berliner Tagesspiegel, Christoph M. Kluge, berichtet über den gescheiterten Versuch des Flink-Riders und Betriebsratsgründers Raul, bei Flink wieder eingestellt zu werden. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Michael Ernst macht ihm eine Veröffentlichung im Youtube-Kanal der Aktion gegen Arbeitsunrecht zum Vorwurf…“ Redaktioneller Beitrag vom 22. Mai 2023 der Aktion gegen Arbeitsunrecht externer Link samt dem angesprochenen Video
  • Union Busting bei Flink: 3 Kündigungen unwirksam, Job trotzdem futsch? Öffentliche Kritik behindert laut Arbeitsgericht Berlin „gedeihliche Zusammenarbeit“ 
    Die sich selbst erfüllende böse Tat: Vergiftete Arbeitsbeziehungen und orchestriertes Chaos bei Flink. Arbeitsgericht Berlin erklärt Kündigungsversuche gegen Betriebsratsgründer für nichtig, hebt aber das Arbeitsverhältnis wegen dessen publizistischer Tätigkeiten auf.
    Kritik des Pressesprechers der aktion ./. arbeitsunrecht an Union Busting und schmutzigen Methoden durch Flink SE und deren Dienstleister macht „gedeihliche Zusammenarbeit“ als Rider bei einer Flink-Tochter angeblich unmöglich — sagt das Arbeitsgericht Berlin. Die Union Busting-Strategie von Flink ist in erster Instanz leider aufgegangen. Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleistern: Schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren & bespitzeln — und wenn die Betroffenen sich wehren, wenn jemand in gebotener Schärfe öffentlich Kritik übt, dann ist laut Arbeitsgericht „keine gedeihliche Zusammenarbeit“ mehr möglich. (…) Wenn wir uns fragen, warum es in der deutschen Arbeitswelt so viele Duckmäuser, Ja-Sager, Angsthasen und Lakaien gibt, warum es so schwer fällt den aufrechten Gang zu üben, dann haben wir genau hier eine Tradition vor der Brust, die bis ins Kaiserreich und den preußischen Obrigkeitsstaat zurück reicht.
    Am vorliegenden Fall lässt sich die Methode Union Busting perfekt nachvollziehen: Ein Unternehmen überzieht einen aktiven Beschäftigten, gegen den keinerlei Beschwerden vorliegen, mit Schikanen, Abmahnungen, Kündigungen oder Schlimmerem und reißt anschließend vor Gericht mit großer Unschuldsgeste die Arme hoch und plädiert auf: „Das Verhältnis ist zerrüttet.“ Dabei hat das Unternehmen selbst  genau darauf hingearbeitet. Und erreicht am Ende sogar das eigentliche Ziel, die unliebsame Person aus dem Betrieb zu entfernen. Dafür nehmen aggressive  Unternehmen gerne Abertausende Euro Anwaltskosten in Kauf. (…) Das derzeitige Management ist das Problem, vor dem die Firma beschützt werden müsste. Die Aufgabe eines Gerichts und einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft wäre es, hier für Recht und Ordnung zu sorgen, ordentliche dazwischen zu hauen, kriminelle Verabredungen aufzudecken, anstatt den Überbringer der schlechten Nachrichten galant aus der Tür zu geleiten. Die 34. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Claus-Peter Morof, war in der Verhandlung am 14. März 2023 offensichtlich auf der richtigen Spur, hatte aber am Ende wohl nicht den Mut, eine wegweisende Entscheidung für Meinungsfreiheit und demokratische Grundrechte in der Industrie 4.0 und dem Berliner Start-up-Sumpf zu fällen. Immerhin gab es einen Teilerfolg: Drei Kündigungsversuche von Flink wies das Gericht zurück. Sie erfolgten zum Teil mit abstrusen, hanebüchene und erstunkenen Begründungen — darunter eine angebliche körperliche Bedrohung des Flink Teilzeit-Pressesprechers Boris Radke und gegen ihn gerichtete „schwere Beleidigungen“ als „Pudel“ und „PR-Fuzzi“…“ Bericht vom 14. März 2023 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • Berlin am 14. März 23: Elmar Wigand vs. Flink. Betriebsratsgründer klagt auf Weiterbeschäftigung. 
    Der Lieferdienst Flink wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Betriebsratsgründung. Dazu gehören auch schmutzige Methoden der Union Busting-Kanzlei Pusch Wahlig, sowie PR-Arbeit mit Halbwahrheiten und Lügen.
    Der Pressesprecher des Vereines aktion ./. arbeitsunrecht, Elmar Wigand, ist halbtags für Flink gefahren und streitet für seine Wiedereinstellung. Er will mit anderen aus dem Flink Workers Collective einen Betriebsrat gründen. Flink bietet seinen Teilzeit-Pressesprecher Boris Radke als Zeugen auf, der laut den Schriftsätzen der Flink-Justiziarin Sarah Erne wilde Räuberpistolen von der Wahl eines Wahlvorstandes am 5. September 2023 erzählen soll. Dieser erste Schritt zu einer Betriebsratsgründung wurde nach unserer Beobachtung von einem orchestrierten Mob aus Störern gezielt im Chaos versenkt, damit die Wahl später (tatsächlich erfolgreich) angefochten werden konnte. Dabei soll Boris Radke von Elmar Wigand angeblich körperlich bedroht und als „PR-Fuzzi“ und „Pudel“ des Managements „schwer beleidigt“ worden sein. Heute habt ihr die Gelegenheit, diese typische Person aus dem Berliner Start-up-Mileu einmal live zu erleben.
    Dienstag, 14. März 2023, 11:45 Uhr
    Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin-Tiergarten, Saal 209
    Die Verhandlung verspricht also spannend zu werden. Zwei Presse-Sprecher treffen aufeinander. Einer im Sold eines kriselnden Milliarden-Startups, deren Budget kein Limit kennt, wenn es darum geht, Selbstorganisation der Arbeitenden zu verhindern; der andere als Mitbegründer einer einer kleinen, couragierten NGO, die für Arbeitsrechte als Menschenrechte kämpft. Rechtsvertreter für Elmar ist der Berliner Arbeitsrechtler und Delivery-Betriebsratsexperte Martin Bechert…“ Aufruf zur solidarischen Teilnahme bei Arbeitsunrecht externer Link
  • Kritik am Job unerwünscht: Nach kritischen Äußerungen in einem taz-Artikel wird ein Flink-Arbeiter gekündigt. Der Lieferdienst könnte vor Gericht damit durchkommen. 
    „Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist richtig was los an diesem Mittwochmorgen: Neben dem Kurierfahrer Raúl D., der juristisch gegen seinen Rauswurf beim Lieferdienst Flink vorgeht, sind außer den Anwält*innen auch jede Menge Unterstützer*innen gekommen – teils in den Pinkfarben des Berliner Start-ups. „Immer Ärger mit Ihnen, ob Pink oder Schwarz“, sagt eine Mitarbeiterin des Gerichts scherzend zu Rider-Anwalt Martin Bechert. Der ist bekannt dafür, sich für die Arbeitsrechte von Kurier*innen einzusetzen, egal ob sie in Pink bei Flink oder in Schwarz bei dem mittlerweile von Getir geschluckten Bringdienst Gorillas arbeiten. Grund für die fristlose Kündigung des Fahrradkuriers ist ein taz-Artikel, in dem sich Raúl D. kritisch über die Arbeitsbedingungen und über die Ausrüstung bei Flink äußert. Gemeinsam mit Kolleg*innen will er einen Betriebsrat in dem Unternehmen gründen, wogegen dieses aber juristisch vorgeht. Darum geht es an diesem Tag vor Gericht jedoch nicht, auch nicht darum, ob Raúl D.s öffentliche Kritik berechtigt war oder nicht. Vielmehr soll in einer Güteverhandlung geklärt werden, ob nicht eine Einigung möglich ist, bevor über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden wird. (…) Als klar wird, dass die Vorstellungen zu weit auseinanderliegen und eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wird für Mitte Mai ein Verhandlungstermin festgelegt, bei dem in der Sache entschieden werden soll. (…) Den Antrag auf Weiterbeschäftigung lehnt das Gericht schon mal ab. Um Flink dazu zu verpflichten, Raúl D. weiter zu beschäftigen, müsste die Kündigung offensichtlich unbegründet sein. Was sie laut Richter aufgrund seiner kritischen Äußerungen – ob nun berechtigt oder nicht – aber nicht ist. Dass der Rider in einem anderen laufenden Verfahren beantragt hat, vom Arbeitsgericht als Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen bei Flink eingesetzt zu werden, spiele dabei keine Rolle. Geschützt sei eben nur der Wahlvorstand, nicht aber der Antragsteller. „Das Gericht ist kein Gesetzgeber“, sagt der Richter trocken auf den Einwand Becherts, dass das Gesetz hier nur unzureichenden Schutz biete. „Es ist ein Skandal, dass Menschen wie Raúl, die einen Betriebsrat gründen wollen, nicht geschützt sind“, sagt Bechert zur taz. Er sieht in dem Vorgehen des Lieferdienstes nicht nur Union Busting, sondern auch einen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Raúl D. selbst nimmt es gelassen. Für ihn ist vor allem wichtig, dass es bei Flink bald einen Wahlvorstand gibt. Ob das Gericht ihn noch als solchen einsetzen wird, obwohl er gekündigt ist, wird sich zeigen“ Artikel von Marie Frank vom 1. März 2023 in der taz online externer Link – siehe die Auszüge aus jenem taz-Beitrag, welcher Flink zum Anlass obiger Kündigung nimmt:

    • Ganz Flink ausgeliefert: Beim Lieferdienst Flink rumort es: Die Fahrer*innen würden gerne einen Betriebsrat gründen. Doch sie sehen sich Repressionen ausgesetzt
      „… [B]ei Flink rumort es in der Belegschaft, der Streit über die Gründung eines Betriebsrats beschäftigt seit Monaten die Berliner Gerichte. Raúl, der seinen Nachnamen aus Angst vor negativen Konsequenzen nicht in der Zeitung lesen will, arbeitet seit anderthalb Jahren für Flink. „Am Anfang waren die Arbeitsbedingungen noch ganz gut, aber in letzter Zeit hat sich alles total verändert“, sagt er der taz. So sei etwa die Qualität der Fahrräder merklich schlechter geworden, wodurch die Zahl der Unfälle steige. Teilweise hätten die E-Bikes kein Licht, die Haftung der Reifen sei so schlecht, dass er bei Nässe schon zweimal einen Unfall hatte. „Ich bin schon ohne Bremsen gefahren – entweder man fährt so oder gar nicht.“ Wer jedoch nicht fährt, wird bestraft. So ist laut Flink-Sprecher Radke bei einer No-Show, also dem Nichterscheinen bei einem Auftrag, eine Strafzahlung fällig, zusätzlich gibt es noch eine Abmahnung. Also fahren die Rider, wie sich die Kurier*innen nennen, trotz mangelhaften Equipments, um ihren Job nicht zu gefährden. Radke räumt gegenüber der taz ein, dass Mängel bei einigen Fabrikaten durchaus vorkommen könnten, diese würden jedoch in der Regel sofort ausgetauscht. „Dafür brauchen wir aber das Feedback der Fahrer.“ Um sich gegen mangelhafte Arbeitsausrüstung, aber auch die in ihren Augen schlechten Arbeitsbedingungen zu wehren, wollen einige der rund 1.500 Berliner Rider einen Betriebsrat gründen. Auch Raúl setzt sich für die Einsetzung einer Interessenvertretung ein. „Viele der Arbeiter*innen kommen etwa aus Indien und kennen das deutsche Arbeitsrecht nicht“, sagt er. So würden bei Flink immer mehr Menschen eingestellt als benötigt, um eine Reserve zu haben. Dass Rider, die deshalb nicht auf ihre vertraglich vereinbarte Stundenanzahl kommen, trotzdem ein Recht auf den vollen Lohn haben, wissen jedoch nicht alle – was Flink systematisch ausnutze. „Wir wollen einen Betriebsrat gründen, damit die Arbeiter*innen über ihre Rechte aufgeklärt werden und sie von Flink respektiert werden“, sagt Raúl. Für sein Engagement werde er indes massiv unter Druck gesetzt, erzählt der Rider: „Bevor ich mich für den Betriebsrat eingesetzt habe, hatte ich eine höhere Position, das Management hat mich geschätzt. Danach wurde ich degradiert und bin zum Ziel geworden.“ 19 Abmahnungen habe er in den vergangenen Wochen erhalten, sein Supervisor werde regelmäßig nach ihm ausgefragt, und seine Kolleg*innen würden sich aus Angst vor negativen Konsequenzen nicht mehr trauen, mit ihm zu reden. „Ich fühle mich sehr isoliert“, sagt Raúl. Nicht alle halten dem Druck stand. Einige haben sich einen neuen Job gesucht oder wurden gekündigt. Von ursprünglich sieben gewählten Mitgliedern des Wahlvorstands sind nur noch drei übrig – das gesetzliche Minimum. Flink-Sprecher Radke bestätigt, dass es in jüngster Zeit „einiges an Abmahnungen und Kündigungen“ gegeben hat. Diese hätten jedoch alle „arbeitsrechtliche Gründe“. „Flink hat ein Demokratieproblem“, sagt Martin Bechert der taz. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt die Initiator*innen des Betriebsrats und steht wegen seiner kritischen Äußerungen selbst im Fokus vom Flinks-Anwälteteam. Den Mund verbieten lässt er sich durch die Abmahnungen jedoch nicht: „Skrupellos“ nennt er das Vorgehen des Lieferdienstes gegen dessen Mitarbeiter*innen, es herrsche „ein System der Angst“. Das Unternehmen wolle eine Interessenvertretung mit allen Mitteln verhindern, ist sich der erfahrene Anwalt sicher…“ Artikel von Marie Frank vom 27. Dezember 2022 in der taz online externer Link
  • Berlin: Arbeitsgerichtstermine solidarisch begleiten! Kündigungsschutzklage des Riders- und Betriebsratsgründers Raul gegen Flink am 1. März 
    • „Prozessbericht: Flink feuert Rider wegen Interview mit der taz. Einigung und einstweilige Verfügung scheitern vor ArbG Berlin“ in arbeitsunrecht-FM Sendung #05 / 23 am 1.3.23 beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
    • Mittwoch, 01.03.23: Verhandelt wird die Kündigungsschutzklage des Flink Riders- und Betriebsratsgründers Raul um 09:00 Uhr (Raum 206), Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Pl. 1
    • Vormerken: Am 14. März 23 wird die Kündigungsschutzklage von Elmar weiter verhandelt.
    • Dank an Arbeitsunrecht auf Twitter externer Link für den Hinweis!
  • ZDFzoom berichtet über die Wahlversammlung, die Flink als anarchistische Show verunglimpft 
    Ab Minute 18:25 im Video des Films von Arne Lorenz am 09.02.2023 in der Sendung ZDFzoom externer Link („Plattform, Lieferdienst und Co.: Wie fair ist die neue Arbeitswelt?““

  • Kündigungsschutzklage der 2 Betriebsratsgründer bei Flink am 17.1. interessant, aber ergebnislos – weiter geht es am 14. März 2023
    • Arbeitskampf bei Flink: Zwei ehemalige Mitarbeiter klagen gegen das Berliner Lieferunternehmen – sie wollten einen Betriebsrat gründen
      Bei Flink, einem der letzten verbliebenen großen Player unter den Expresslieferdiensten für Lebensmittel, liegt im Betriebsklima offenbar einiges im Argen. Das zeigte eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Berlin am Dienstag. Zwei Beschäftigte wehrten sich dort gegen ihre Kündigungen. Viktor Csirke ist einer der beiden Kläger. Der heute 28-jährige Ungar kam im Februar 2022 zunächst zu Flink nach München. »Ich habe dort für 13 Euro die Stunde als Kurierfahrer gearbeitet«, sagt er zu »nd«. »Als ich im April nach Berlin gezogen bin, habe ich um Versetzung gebeten.« Diese sei ihm dann auch ermöglicht worden, einen Arbeitsvertrag für Berlin habe es allerdings nicht gegeben. Nun hat die Berliner GmbH des Unternehmens Csirke gekündigt. Der Kurier glaubt, dass dies mit seinem Engagement für die Gründung eines Betriebsrates zusammenhängt. Flink beteuert vor Gericht, zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von den Plänen Csirkes gewusst zu haben. Für das Unternehmen stellt die Angelegenheit eine normale Kündigung in der sechsmonatigen Probezeit dar, da Csirke bei der Arbeit nicht überzeugt haben soll. (…) Deutlich schärfer wurde die Auseinandersetzung bei der Verhandlung der Kündigung von Elmar Wigand, der wie Csirke zu einer Wahlversammlung eingeladen hatte. Wigand ist kein Unbekannter, er engagiert sich in der Aktion gegen Arbeitsunrecht für betriebliche Mitbestimmung. Er hatte während seiner Anstellung als Fahrer bei Flink mehrfach notariell erklärt, sich für die Gründung eines Betriebsrates einzusetzen. Als Initiator einer Betriebsratswahl genießt man seit einer Gesetzesnovelle von 2021 besonderen Kündigungsschutz. Wigand, so eine Vertreterin von Flink, führe eine Agenda »gegen ein ihm unliebsames Segment«. (…) »Das ganze System Flink basiert darauf, Einzelne zu diskreditieren«, sagt Anwalt Martin Bechert, der beide Kläger vor Gericht vertritt, zu »nd«. Abstrakt spreche sich Flink für den Betriebsrat aus, setze konkret aber auf Einschüchterung und Angst. Ein ehemaliger Wahlvorstand berichtet von 19 Abmahnungen in den vergangenen Wochen. Auch Bechert selbst wird belangt, da er sogenannte Ops Committees als »faschistoides Spitzelsystem« bezeichnet hat. Diese Betriebsausschüsse dienen laut Flink als Kanal zwischen Beschäftigten und Management. Ein ehemaliges Mitglied eines solchen Ops Committees hatte in der »Taz« jedoch erklärt, dass es vor allem darum gehe, widerspenstige Mitarbeiter loszuwerden – ein Fall von systematischem Union Busting, ist sich Bechert sicher. Wigand und Csirke wollen weiter bei Flink arbeiten. (…) Die ehemaligen Wahlvorstände haben beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragt. Ob sie damit erfolgreich sind, könnte sich kommende Woche zeigen. Neue Verhandlungstermine sind hingegen für den März angesetzt.“ Artikel von Moritz Aschemeyer vom 17.01.2023 in ND online externer Link, siehe auch
    • den Thread von arbeitsunrecht vom 17.1.23 externer Link: „Sternstunde beim Arbeitsgericht Berlin heute als der Vorsitzende Richter die #Flink-Anwältin fragt, warum Flink nicht einfach aufhört, die #Betriebsratswahl zu verhindern. Dann bräuchte #Flink auch keine schlechte Presse wegen #UnionBustig zu fürchten. — So schlicht und so wahr! Stattdessen versucht Flink die selbstverschuldete schlechte Presse als Grund zu benutzen, warum die Betriebsratsinitiatoren nicht bei Flink arbeiten könnten…“
    • Weiter geht es am 14. März 2023 um 11.45 Uhr
  • Arbeitsgericht Berlin: Flink vs. Betriebsratsgründer – Kündigungsschutzklagen am 17. Januar 2023 solidarisch begleiten! / Infoveranstaltung „Union Busting bei Flink“ am 20.1. in Berlin 
    Vor dem Arbeitsgericht Berlin kämpfen die Kollegen Viktor K. und Elmar Wigand dafür, weiter als Flink-Rider arbeiten zu dürfen.  9:00 ist Viktors Verhandlung, 11:00 Uhr Elmars. Beide in Raum 209: Viktor & Elmar versuchen, zusammen mit vielen anderen Ridern und Pickern, einen Betriebsrat zu gründen. Doch Flink hält dagegen. Mit schmutzigen Methoden  in der Grauzone zur Kriminalität, die jenseits des Betriebsverfassungsgesetzes liegen. Zeigt Solidarität! Kommt zum Gerichtstermin!...“ Aufruf bei Arbeitsunrecht externer Link

    • Dienstag, 17. Januar 2023, 9:00 & 11:00 Uhr | Arbeitsgericht Berlin, Raum 209, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin-Tiergarten
    • Arbeitsgerichtstermine solidarisch begleiten! Dienstag, 17. Januar 2023, 9:00 & 11:00 Uhr, Arbeitsgericht Berlin, Raum 209, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin-Tiergarten. „Unterstützen Sie das @FlinkWorkers Kollektiv! Dienstag, 17. Januar, 9 Uhr beim Arbeitsgericht: Kämpfen Sie gegen die Kündigungen von zwei Arbeitern!...“ Thread von Lieferando Workers Collective (LWC) Berlin vom 13.1.23 externer Link mit Video
    • Aufruf zur solidarischen Teilnahme bei Arbeitsunrecht externer Link
    • Mobi-Video bei youtube externer Link
    • Union Busting bei Flink. Zur Methode Pusch Wahlig. Flink ist noch härter drauf als Gorillas & Lieferando. Wann kommt ein Betriebsrat bei Flink? Wie ist der Stand der Dinge?
      Wie ist die Arbeit bei Flink? Wie funktionieren Personalführung, Betriebsratsbekämpfung und Counter-Organizing? Was macht die Kanzlei Pusch Wahlig so gefährlich? Bespitzelung und Indoktrination durch Alternative Vertretungsorgane („Ops Committees“). Kann man von einem faschistoiden System der Arbeitsbeziehungen sprechen? PR-Arbeit und Agenda Cutting (Themen von der Tagesordnung streichen). Wie arbeitet der Flink-PR-Agent Boris Radke?…“ Vortrag + Diskussion am Freitag, 20. Januar 2023, 20:00 Uhr | Kiezraum Dragonerareal, Mehringdamm (hinter dem Finanzamt), 10963 Berlin-Kreuzberg – Infos bei Arbeitsunrecht externer Link
  • Vorerst kein Betriebsrat beim Lieferdienst Flink in Berlin – Einsetzung eines neuen Wahlvorstandes beim Berliner Arbeitsgericht beantragt
    • Kehrtwende vor dem Berliner Arbeitsgericht: Vorerst kein Betriebsrat beim Lieferdienst Flink
      Bei einer Gerichtsverhandlung am Montag attackierten sich die Anwälte von Geschäftsführung und Beschäftigten. Der Wahlvorstand löste sich auf…“ Artikel von Christoph Kluge vom 14.11.22 im Tagesspiegel online externer Link – allerdings ab da hinter der Bezahlschranke, siehe daher dazu
    • Erläuterung von Martin Bechert: „Es war bei Flink in Berlin ein Wahlvorstand aus 7 Leuten in einer Versammlung bestllt worden. 4 Mitglieder hatten die Schnauze von den verschlechterten Arbeitsbedingungen und dem Druck des Unternehmens voll. Verlässliche Ersatzmitgldier gab es nicht. Deshalb ist der Wahlvorstand zurückgetreten. Gleichzeitig haben derei der ehemaligen Wahlvorstndsmitglieder beim Arbietsericht beantragt sie als Wahlvorstnad einzusetzten.“ (Wir danken!)
    • und den Tweet von Martin Bechert vom 14.11.22 externer Link: „#Flink will keinen #Betriebsrat, sondern an seinen „Ops Committees“ festhalten. Für mich ist das ein faschistoides #Spitzelsystem, eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es ist, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen!
    • und „Einsetzung eines Wahlvorstandes für eine Wahl vom #Betriebsrat bei #Flink ist natürlich parallel von drei der ehemaligen Wahlvorstände beim #Arbeitsgericht beantragt!„, so der Tweet von Martin Bechert vom 15.11.22 externer Link
  • Betriebsratsgründung bei Flink: Auf dem Rücken der Rider zur Milliardenbewertung
    Fahrradkurierdienste wurden während der Coronapandemie zu wertvollen Unternehmen. Jetzt fordern die Lieferanten selbst mehr Rechte.
    „Was wir gerade bei Flink erleben, ist ein Experimentierfeld“, sagt Rechtsanwalt Martin Bechert in seiner Kanzlei in Berlin-Schöneberg. Er vertritt in der Gründung befindliche Betriebsräte – wie den vom Lieferdienst-Start-up Flink. So ist auch Rob einer seiner Mandanten. Rob, der nicht mit vollem Namen auftreten möchte, stimmt Bechert zu. Er ist Rider bei Flink, also einer der Lieferkuriere, auf denen das Geschäftsmodell beruht. „Ich bin der Meinung, dass Flink mündige Arbeitnehmer braucht“, sagt der Anfang 30-Jährige, der seit einigen Jahren in Deutschland lebt. „Menschen, die ihre Rechte kennen, sich für ihre Kollegen einsetzen und sich gegen die schlampigen, respektlosen und illegalen Praktiken wehren.“ Über diese „Praktiken“ berichtet nicht nur Rob. Im Gespräch mit Golem.de erzählen Rider von verzögerten Lohnzahlungen, mangelhafter Ausrüstung und vor allem Repressionen gegen selbstorganisierte Arbeitnehmergruppen. Unternehmen wie Gorillas und Flink gehen trotz des Versprechens einer gemeinschaftlichen Teamkultur gegen die Gründungen von Betriebsräten vor. (…)
    Auch bei der Zahl der Betriebsräte könnte Flink bald aufholen. „Es gibt noch keinen Termin für die Wahlen, und es gibt noch viel zu tun, bevor wir einen Termin festlegen können“, sagt Rob zum aktuellen Stand. Er ist überzeugt, dass ein Betriebsrat als „Eckpfeiler des deutschen Arbeitsrechts“ dazu beitragen kann, „ein gesundes und nachhaltiges Arbeitsumfeld bei Flink zu schaffen.“ Das Handeln von Flink beschreibt er als „repressiv“. So behindere die Geschäftsführung immer wieder den Arbeitskampf. Sie hätten „keine Möglichkeit gegeben, mit unseren Kollegen zu sprechen, und haben vor allem eine Kultur der Angst, des Verpetzens und des Mobbings kultiviert“, sagt Rob. Ein Sprecher von Flink widerspricht diesen Vorwürfen. Man könne aber nicht verhindern, dass Einzelne auch schlechte Erfahrungen machten. (…)
    Tatsächlich sind Rob und seine Mitstreiter Teil einer größeren Bewegung, die bessere Arbeitnehmerrechte in Start-ups durchsetzen will. Gut ausgebildete IT-Fachkräfte in jungen Technologieunternehmen sehen zwar nach wie vor häufig keinen Bedarf für das als sperrig angesehene Arbeitsrechtsgremium. Doch langsam ändert sich das branchenweit. Organisationen wie Tech Workers Coalition oder Game Workers Unite nutzen ganz gezielt den Begriff des Arbeiters
    …“ Bericht von Daniel Ziegener und Lennart Mühlenmeier am 4. November 2022 in Golem externer Link
  • [Betriebsratswahl am 5.9.22] Bizarres Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Wahlvorstand soll ohne Wählerliste gegründet werden! 
    „… Am Montag, 5. September 2022 soll auf einer Versammlung in Berlin-Kreuzberg ein Wahlvorstand für die Betriebsratswahl der Fahrer und Lagerarbeiter*innen bei Flink gebildet werden. Die BR-Gründung bei Flink wird womöglich kein Spaziergang werden. Möglicherweise ist sehr bald überregionale bis internationale Solidarität gefragt, um den Berliner Kolleg*innen zur Seite zu stehen. (…) Jetzt werden die Pseudo-Betriebsräte (Ops Committees) in Berlin umgewandelt in gelbe Wahllisten, die die Betriebsratswahl bei Flink am Ende gewinnen sollen. (…) Vor Gericht mussten die unabhängigen Flink-BR-Initiator*innen des Flink Workers Collective (FWC) bereits eine schmerzhafte Schlappe hinnehmen, die Fragen zum Zustand der Gerichtsbarkeit aufwirft. Das Arbeitsgericht Berlin urteilte am 26.8.2022, dass das Flink-Management den Wahl-Initiator*innen keine Wählerliste heraus geben müsste (41 BVGa 7430/22). Das Flink-Management hatte die Herausgabe der Wählerliste zuvor ausdrücklich verweigert. Der Anwalt des FWC, Martin Bechert, versuchte per einstweiliger Verfügung an diese grundlegenden Daten zu kommen. Flink hielt mit Tobias Pusch (Kanzlei Pusch Wahlig) dagegen.
    Die 41. Kammer des Arbeitsgerichts Berlins unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Streicher fällte ein nach gesundem Menschenverstand und zahlreichen Erfahrungswerten unverständliches bis absurdes Urteil zu Gunsten des Flink-Managements. Sein Urteil würde, wenn es vor dem Landesarbeitsgericht Berlin Bestand haben sollte, allen zukünftigen Betriebsratsgründungen den Boden unter den Füßen weg ziehen und dem Rechtsnihilismus (legal, illegal, scheißegal) Tür und Tor öffnen.
    Ohne gültige Wählerliste, also der Liste der aktuell bei Flink beschäftigten wahlberechtigten Fahrer und Lager-Arbeiter*innen, können die einladenden BR-Gründer*innen bei der Wahl-Versammlung keine ernsthafte Kontrolle der Anwesenden durchführen. Das Arbeitsgericht Berlin hat somit Chaos und womöglich monatelangen Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor geöffnet — und sorgt durch dieses Fehl-Urteil nebenbei für weitere Überlastung seiner eigenen Kapazitäten durch vorprogrammierte Verfahren, die so nervtötende wie überflüssig werden dürften…“ Meldung vom 1. September 2022 bei Arbeitsunrecht externer Link („Flink als besonders aggressive Union Busting Variante?“)
  • Wenn Datenschutz für Union Busting herhalten muss: Organisatoren der Betriebsratswahl bei Flink am 5. September müssen Informationen einklagen 
    Mit dem Schritt vor Gericht will die Arbeitnehmergruppe das Startup Flink dazu bringen, Mitarbeiterdaten herauszugeben. Das Unternehmen sieht sich im Recht.
    Die Auseinandersetzung zwischen dem Flink-Management und den Mitarbeitenden, die bei dem Quick-Commerce-Anbieter einen Betriebsrat gründen wollen, geht in die nächste Runde. Nachdem zunächst das Startup selbst eine einstweilige Verfügung beim Berliner Arbeitsgericht eingereicht hatte, legen nun auch die Betriebsrats-Organisatoren nach. Der Grund: Sie bekämen von Flink nicht die Informationen, die sie für die Vorbereitung der Wahl benötigten.
    „Bislang hat Flink noch gar nichts herausgerückt“, beklagt sich der Arbeitsrechtsanwalt Martin Bechert, der seit Kurzem einige der Organisatoren bei Flink vertritt und auch schon die Gorillas-Betriebsratswahl begleitet hat. Deshalb habe man sich nun dazu entschlossen, ebenfalls eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Arbeitsrechtsanwalt Bechert und seine Mandanten wollen von dem Unternehmen eine Liste mit Namen und Geburtsdaten aller Angestellten erhalten, um sie im Vorfeld über die Versammlung zu informieren und am Einlass zu prüfen. Vor allem aber benötige man Angaben zu den leitenden Angestellten, so Bechert. (…) Flink hingegen sieht sich im Recht: Die Informationen zu den Flink-Angestellten dürfe man gar nicht herausgeben, so ein Sprecher des Berliner Unternehmens. Er beruft sich dabei auf den Datenschutz. Erst wenn ein Betriebsrat gewählt sei, sei man gesetzlich dazu verpflichtet, die geforderten Daten herauszugeben. Lediglich eine Liste mit allen Führungskräften will das Unternehmen den Organisatoren bereitstellen – allerdings nicht jetzt schon, sondern erst „zeitnah“ vor der Betriebsversammlung. Die soll nun am 5. September stattfinden (…) Im Fall von Flink muss nun das Berliner Arbeitsgericht darüber entscheiden, welche Informationen die Organisatoren erhalten. Verhandelt wird darüber am 26. August…“ Artikel von Sarah Heuberger vom 5.8.2022 in businessinsider.de externer Link („Streit bei Flink: Nun ziehen die Betriebsrats-Organisatoren vor Gericht“)
  • Wie Flink offenbar versucht, mit (medialer) Verwirrung um den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Termin der Betriebsratswahl in Berlin diese zu torpedieren
    • Klage vor Arbeitsgericht: Streit um Betriebsrat bei Flink eskaliert
      Bislang gab es bei Flink nur eine freiwillige Mitarbeitervertretung. Nun wollen Beschäftigte einen Betriebsrat gründen. Das Unternehmen zeigt sich verärgert über die Umsetzung. (…) Im April führte Flink deshalb vorausschauend eine freiwillige Form der Mitbestimmung ein externer Link [Bezahlschranke]. Sogenannte Ops Committees – also Mitarbeitervertreter in den einzelnen Warenlagern des Unternehmens – sollten „Ideen und kritisches Feedback“ von Beschäftigten sammeln und somit „proaktiv an wichtigen Entscheidungen von Flink beteiligt“ werden. Eine arbeitsrechtliche Grundlage hatte das Gremium zwar nicht. (…) Trotzdem droht dem Berliner Lieferdienst nun eine juristische Schlammschlacht – und heizt diese sogar selbst an. Hintergrund ist, dass mehrere Beschäftigte von Flink ungeachtet der bislang bestehenden freiwilligen Mitarbeitermitbestimmung einen Betriebsrat gründen wollen. Die Beschäftigten planten, am 22. Juli in Berlin einen Wahlvorstand zu wählen. Dieser Schritt ist notwendig, um später eine ordentliche Betriebsratswahl nach deutschem Recht durchzuführen. Wie der Tagesspiegel externer Link [Bezahlschranke] zuerst berichtete, verlegten die Initiatoren eine Woche zuvor den Termin jedoch in den September.
      Dagegen geht Flink nun gerichtlich vor. Am 18. Juli reichte das Unternehmen einen Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Berliner Arbeitsgericht ein, der Gründerszene vorliegt. Ziel des Unternehmens ist, dass der neue Termin abgesagt wird und die Wahl wie ursprünglich geplant am kommenden Freitag stattfindet. Ein Flink-Sprecher begründete die Maßnahme auf Nachfrage mit der „großen Verwirrung“, die durch den plötzlichen Terminwechsel im Mitarbeiterkreis entstanden sei. (…) Mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht wolle man nun Klarheit schaffen. „Wir werden die Wahl eines Betriebsrats nicht stören, wollen aber, dass der Prozess organisiert und transparent abläuft“, so ein Sprecher. Sobald Betriebsräte gewählt seien, würden die jeweiligen Ops Committees zudem eingestellt, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Warum die Wahl-Initiatoren den ersten Termin so kurzfristig absagten, darüber könne er nur spekulieren.
      Anwalt vermutet Sabotage-Strategie
      Ganz uneigennützig sei diese Maßnahme wohl nicht, glaubt Martin Bechert. Der Arbeitsrechtsanwalt, der auch schon die Gorillas-Betriebsratswahl begleitete, vertritt nun auch die Flink-Mitarbeiter, die zur Versammlung eingeladen hatten. Bechert vermutet, dass Flink die Wahl mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung vielmehr sabotieren wolle. Das Unternehmen könnte beispielsweise darauf setzen, dass die Wahl am Freitag zwar stattfindet, sich dort aber nicht genügend Kandidaten für den Wahlvorstand vorstellen. In diesem Fall würde die Betriebsratswahl vorerst scheitern. Das wiederum, so Bechert weiter, könnte die Akzeptanz der schon bestehenden Ops Committees als arbeitgebernahe Form der Mitarbeitervertretung erhöhen. Dafür spricht laut des Anwalts, dass Flink die Vorbereitungen für die Wahl anders als dargestellt sehr wohl behindert habe…“ Artikel von Daniel Hüfner und Sarah Heuberger vom 21. Juli 2022 bei businessinsider.de externer Link, siehe dazu:
    • den Thread von Martin Bechert vom 20.7.2022 externer Link: „Völlig verrückt: Ich vertrete Initiatoren der Betriebsratsgründung bei #Flink Hubs Berlin. Ich habe am Dienstag mit dem gegnerischen Rechtsanwalt telefoniert – Kein Wort von dem Antrag! Kein Versuch der Verständigung! Ich habe über Pressevertreter davon erfahren, dass es einen Antrag geben soll. Ich habe heute Morgen kollegialiter um die Antragsschrift gebeten, die sich gegen meine Mandaten richten. Die Antragsschrift kenne ich bis heute nicht! Stattdessen Ausreden: Rechtsanwalt wäre unterwegs
      20:54 Uhr erhalte ich E-Mail: Antrag ist zurückgenommen. Was soll das anderes sein als #UnionBusting? Flink verweigert gleichzeitig den Einladende notwendige Informationen über die Arbeitnehmer. Sollten nur die Einladenden in der Presse diskreditiert werden? Ich bin gespannt auf die Wahlversammlung bei Flink Hubs Berlin am 05.09.2022 und wie kooperativ sich #Flink bis dahin verhalten wird.“
    • Es erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Medienkampagne handelt, um die Einladenden zu diskreditieren und den Eindruck zu erwecken, Flink hätte Interesse an einem Betriebsrat hätte. Das Gegenteil scheint richtig.
  • Und deren „Geburts“-Thread von Flink Workers Collective am 29. Juni 2022 externer Link (engl.): „Es ist der 29. Juni 2022. Berlin, früh am Morgen. Eine perfekte Zeit des Tages, um bekannt zu geben, dass wir bei Flink uns in den letzten Monaten unauffällig organisiert haben. Ob wahllose Kündigungen, unbezahlte Löhne oder zu wenige Schichten, Gründe, sich zu wehren, sind zahlreich. Wir laden alle Mitarbeiter von flink ein, sich uns anzuschließen und zusammenzustehen, während wir den Beispielen von @GorillasWorkers, @LWC_Berlin, @GetirWorkers und @droppworkers folgen, um zu versuchen, die Dinge für uns Arbeiter zum Besseren zu verändern.“ und: „Heute gibt es auch für uns einen weiteren Grund zum Feiern: Wir haben mit dem Start von a #betriebsrat begonnen. Drei Arbeiter sind heute auf Tour durch die 22 Berliner „Hubs“, um Einladungen zur Betriebsversammlung zu versenden, die am 22. Juli stattfinden wird! Bisher keine Vorfälle zu melden!“
  • Arbeitskampf bei Lieferdiensten: Flink plant einen Betriebsrat, der keiner ist
    Der Lieferdienst Gorillas geht hart gegen den Betriebsrat vor. Hauptkonkurrent Flink möchte eine Mitbestimmungs-Alternative einführen. Doch Gewerkschaften und Arbeitsrechtler lehnen das ab…“ Artikel von Christoph Kluge vom 10.03.2022 im Tagesspiegel online externer Link – hinter Bezahlschranke

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=202296
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