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Fernsehsender Bibel TV verhindert die Gründung einer Mitarbeitervertretung
„Abneigung gegenüber Betriebsräten – so etwas kommt bekanntlich in den besten Unternehmerfamilien vor. Manchen Verhinderern dieser Form von innerbetrieblicher Demokratie ist nicht bewusst, dass diese Anti-Haltung strafrechtlich relevant sein kann. „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft“, wer „eine Wahl des Betriebsrats behindert“, heißt es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Ausgerechnet ein mit christlicher Ausrichtung für sich werbendes Unternehmen aus Hamburg sieht sich nun mit einem entsprechenden Strafantrag konfrontiert: der im Hamburger Stadtteil Hammerbrook ansässige Sender Bibel TV. Gestellt hat den Strafantrag die Kirchengewerkschaft, deren Bundesgeschäftsstelle in Hamburg-Schnelsen sitzt. In einem beim Arbeitsgericht anhängigen Streit vertritt sie den IT-Fachmann Jan Preuß*. Der Vorwurf der Gewerkschaft: Der promovierte Theologe, der auch Pastor in einer Hamburger Gemeinde ist, habe den Sender verlassen müssen, weil er einen Betriebsrat gründen wollte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass eine Strafanzeige in Sachen Bibel TV „in der hiesigen Abteilung für Wirtschaftsdelikte eingetragen“ sei. (…) Beim Gütetermin wartete der Pinneberger Arbeitsrechtler Tobias Blankenburg, der Bibel TV vertritt, mit einer überraschenden Darstellung auf: Der Sender habe sich entschieden, die Arbeit für Programmierer „extern zu vergeben“, deshalb habe man Preuß freigestellt. Der erste Kammertermin in Sachen Preuß gegen Bibel TV findet am 9. Juli statt.“ Artikel von Rene´Martens vom 12.03.2020 in der Taz online , siehe auch:
- Ehemalige Mitarbeiter melden sich zu Union Busting bei Bibel TV zu Wort
„Bereits in den Frontberichten 04/2020 berichteten wir über Betriebsratsbehinderung beim Hamburger Fernsehsender Bibel TV. Die Beschäftigten mussten schmerzlich feststellen, dass christliche Werte und Nächstenliebe zwar nützliche Aushängeschilder für das Unternehmen sind, jedoch noch längst keine gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von gesetzliche garantierten Mitbestimmungsrechten garantieren. Die als gemeinnützige anerkannte Rentrop Stiftung GmbH (Bonn) unter der Leitung des Bibel-TV-Geschäftsführers Matthias Brender hat mehrere Mitarbeiter*innen gekündigt und anderweitig schikaniert, die einen Betriebsrat in dem Unternehmen gründen wollten. Der für den 9. Juli 2020 angesetzte erste Kammertermin am Hamburger Arbeitsgericht gegen einen der gekündigten Mitarbeiter und Betriebsratsinitiator wurde zwischenzeitlich auf den 20. August 2020 verlegt. (…) Am 27. Mai 2020 meldeten sich zudem ehemalige Beschäftigte von Bibel TV zu Wort und berichteten über die das miserable Arbeitsklima bei dem Fernsehsender. Außerdem forderten sie die Gesellschafter und den Hauptanteilseigner, die Rentrop Stiftung, dazu auf die Missstände im Unternehmen zu beheben und den Umgang mit den Mitarbeitern und ihrer Forderung nach Mitbestimmung nachzugeben. Der Umgang mit den Mitarbeitern sei nicht mit christlichen Werten zusammenzubringen, so die Autoren des Schreibens. Eine Antwort der Gesellschafter oder der Geschäftsführung auf diesen Brief gibt es bisher nicht. Statt einem Betriebsrat gibt es bei Bibel TV mittlerweile eine von der Geschäftsführung installierte alternative Mitarbeitervertretung. Die Initiator*Innen des offenen Briefes fordern hier zumindest auch einen vergleichbaren Kündigungsschutz wie für einen Betriebsrat, damit die Mitglieder nicht durch drohende Kündigungen durch die Geschäftsführung in ihrer Arbeit beeinflusst werden. Solche alternativen Mitarbeitervertretungen sind in der Regel jedoch persé unternehmensnahe Schein-Vertretungen, in der die Geschäftsleitung Günstlinge versammelt, die zuverlässig die Interessen des Unternehmens vertreten…“ Meldung von Kevin Hoffmann in den Frontberichte 08/2020 vom 4.8.2020 bei Arbeitsunrecht