Bundestagspetition „Behinderung der Betriebsratsarbeit darf kein Bagatelldelikt sein“ nur zum 1.12.20 zum Mitzeichnen!

[DGB-Kampagne] Stop Union BustingVerschärfung des Strafrahmens im § 119 BetrVG in Bezug auf die Behinderung der Betriebsratsarbeit vom 14.10.2020: Mit der Petition wird eine Verschärfung des Strafrahmens im § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gefordert. Die Behinderung der Betriebsratsarbeit darf kein Bagatelldelikt sein. (…) Angesichts der Häufigkeit und Schwere von Straftaten nach § 119 BetrVG kommt auch ein Verstoß des Gesetzgebers gegen das Untermaßverbot im Hinblick auf den Schutz der betrieblichen Mitbestimmung in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass es keine amtliche statistische Erfassung derartiger Straftaten gibt, denn das Fehlen einer solchen amtlichen Erfassung ist auch durch die Bagatellisierung dieser Taten bedingt, die freilich in erster Linie aus der bagatellartigen Strafandrohung folgt…“ Petition 116999 vom 14.10.2020 externer Link – Mitzeichnungsfrist läuft ab am 01.12.2020!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=182309
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