Behinderung der Betriebsratsarbeit – warum wehrt ihr euch denn nicht?
„… Die Gewerkschaften sind den betroffenen Kolleginnen und Kollegen oft gar keine Hilfe, sie sehen meistens nur isoliert Einzelfälle von einzelnen Mitgliedern, die sowieso immer nur Unruhe in den Betrieb und in die Organisation selbst einbringen und haben es noch nicht wahrgenommen, dass es sich um eine Systematik und gut ausgebaute Netzwerke handelt. Obwohl das „betriebsverfassungsrechtliche Strafrecht“ dieses Vorgehen der Unternehmer nicht gestattet, setzt sich kaum ein betrieblicher Arbeitnehmervertreter zur Wehr und geht mit den Mitteln des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts vor. Auf der anderen Seite haben sich die Unternehmen einen straffreien Raum geschaffen. (…) Bei Rechtsbrüchen in den Betrieben muss konsequent reagiert werden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Gewerkschafter müssen unüberhörbar und unübersehbar aktiv werden, dann können die Richter nichts anders tun, als zu richten. Gelingt es ein erstes und danach ein zweites Mal, in einem Pilotverfahren einen der Betriebsräte-Fresser anzuklagen und zu verurteilen, wird das dann ein Wendepunkt sein. Dann kann die alltägliche Kriminalität der Arbeitgeber in den Betrieben öffentlich thematisiert und zurückgedrängt werden…“ Beitrag vom 16. Oktober 2015 beim Gewerkschaftsforum Dortmund