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Atos / Sellbytel: BR-Vorsitzender bleibt im Amt. Kanzlei Buse Heberer Fromm scheitert mit weiterem Antrag gegen Arbeitnehmervertreter
„Das Arbeitsgericht Berlin hatte am 16.04.2015 über einen Antrag auf sofortige Unterlassung der Amtsausübung des Betriebsrats-Vorsitzenden zu entscheiden. Axel U. ist Arbeitnehmervertreter beim Call-Center-Betreiber Sellbytel Group GmbH, der in Berlin für den französischen IT-Konzern Atos tätig ist. Bemerkenswert: Der Betriebsrat (BR) wurde ohnehin per Beschluss der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin bereits am 26.03.2015 aufgelöst. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, auch die Begründung steht noch aus – weshalb alle BR-Mitglieder noch im Amt sind. Der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Betriebsrats wurde mit angeblich nicht ordnungsgemäß beantragten Schulungen begründet. Dazu sei bemerkt, dass Zank um die Kosten für Betriebsratsschulungen zum Standard-Repertoire von Union Bustern gehört. Ziel ist, die demokratische gewählten Mitglieder der Arbeitnehmervertretung mit konstruierten Klagen zu beschäftigten und sie so von ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, abzuhalten…“ Bericht vom 20. April 2015 von Peter Kunz zum Gerichtstermin am 16.04.2015 bei Arbeitsunrecht