BR-Mitglieder: Anspruch auf Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrages

Das Jahr 2014 steht vor der Tür und damit auch die Betriebsratswahlen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis sehen von einer Kandidatur für den Betriebsrat ab. Zum Teil befürchten sie, dass sie aufgrund einer Kandidatur für den Betriebsrat ihre Chancen für die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gefährden. Andere sehen von einer Kandidatur ab, weil der Ablauf der Befristung während der laufenden Amtszeit des Betriebsrats erfolgen würde, was nach bisheriger Rechtsprechung dazu führte, dass ohne Rücksicht auf das Betriebsratsamt das Arbeitsverhältnis und damit auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat endete. Ein Urteil des LAG München vom 02.08.2013 – 5 Sa 1005/12 – liefert nunmehr die Grundlage für eine Argumentation, mit der befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder einen Anspruch…“ Mandanteninfo Dezember 2013 vom Bell & Windirsch Anwaltsbüro externer Link

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