Wenn Gesamtmetall die Tarifautonomie lobt, soll mal wieder das Streikrecht eingeschränkt werden, diesmal mit gesetzlichem Schlichtungsvorrang

Kampagne für ein umfassendes StreikrechtGesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf: „Der Arbeitskampf muss wieder letztes Mittel einer Tarifauseinandersetzung werden.“ (…) Das Kernstück des Gesetzesvorschlags besagt: Jede Tarifvertragspartei kann in einem Tarif-konflikt die Schlichtung anrufen. Arbeitskämpfe sind erst nach dem Scheitern der Schlichtung zulässig und vor der Schlichtung nur in einem sehr begrenzten Rahmen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten dabei – mit Ausnahme bestimmter Regelungen für die Daseinsvorsorge – nur nachrangig, d. h. bestehende tarifliche Schlichtungsabkommen haben Vorrang. (…)
„Wenn das aktuelle Streikgeschehen in den Augen der Bevölkerung die Tarifautonomie insgesamt diskreditiert, kann uns das nicht egal sein. Wir wollen die Tarifautonomie wieder stärken!“ Die künftige Bundesregierung sei nun aufgerufen, die richtigen gesetzlichen Maßnahmen zur Regulierung des Schlichtungswesens zügig auf den Weg zu bringen
…“ Aus der Pressemitteilung vom 26. März 2025 externer Link („Gesamtmetall legt Gesetzentwurf zu Schlichtungen im Arbeitskampf vor“) zu Gutachten und Gesetzesentwurf bei Gesamtmetall – siehe erste gewerkschaftliche Proteste und eine Petition:

  • IG Metall lehnt Angriff auf Streikrecht ab
    Statement von Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, und Nadine Boguslawski, Tarif-Vorständin der IG Metall: (…) „Das Streikrecht ist das bedeutendste Mittel, um auf Augenhöhe Tarifverhandlungen zu führen. Ein Angriff darauf ist ein Angriff auf unsere verfassungsrechtlich garantierten Rechte und auch auf die konkreten Abläufe in unseren Tarifbewegungen. Die Forderungen von Gesamtmetall kämen einem Eingriff ins Streikrecht gleich. Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesarbeitsgerichts bereits hinreichend ausgestaltet. Das darf und wird nicht passieren. Hände weg vom Streikrecht! Es bestehen zudem schon jetzt klare tarifliche Regeln zur Schlichtung. (…) Es ist absurd, wenn Gesamtmetall das bewährte tarifliche Schlichtungsverfahren mit uns lobt, andererseits aber eine gesetzliche Regelung und Einschränkung vorbereitet. Ob Streiks verhältnismäßig sind oder nicht, kann schon heute die unabhängige Justiz entscheiden. Deshalb muss es bei dem Recht mit Verfassungsrang bleiben.““ Pressemitteilung vom 26. März 2025 externer Link
  • Marburger Bund weist Generalangriff auf das Streikrecht entschieden zurück. Gesetzesinitiative der Arbeitgeber richtet sich auch gegen Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern
    Der vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall vorgelegte „Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten“ ist ein Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in Deutschland. Unter dem Deckmantel einer „Stärkung der Tarifautonomie“ sollen Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, ein weitgehendes Streikverbot durchzusetzen. Der Marburger Bund wird sich diesem Ansinnen mit allen gebotenen Mitteln entgegenstellen: Hände weg vom Streikrecht!...“ Pressemitteilung vom 27.März 2025 externer Link
  • Gesamtmetall greift Streikrecht an. Streikrecht verteidigen
    Wir fordern die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD auf, im zukünftigen Koalitionsvertrag ausdrücklich festzuhalten, dass das Streikrecht nicht eingeschränkt wird, weder durch ein Schlichtungsgesetz noch durch andere gesetzliche Maßnahmen…“ Petition bei Campact gestartet von Nikolaus Roth externer Link an: Den Fraktionsvorsitzenden der CDUCSU Friederich Merz; Den Fraktionsvorsitzenden der SPD Lars Klingbeil

Siehe von vielen Dossiers zum Thema beispielhaft: 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=227090
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