Urteil gegen Verdi: Streik-Aufruf per Dienstmail verboten
„Streikaufrufe der Gewerkschaften dürfen nicht per Dienstmail verbreitet werden, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Das Urteil richtet sich gegen die Gewerkschaft Verdi.
Wenn es um Streik geht, muss künftig getrommelt werden. Gemeint ist damit nicht die lautstarke Mobilisierung von Belegschaften. Das Trommeln ist ganz wörtlich zu verstehen, als Form der Verständigung zwischen den Beschäftigten. Denn unternehmenseigene Kommunikationsmittel dürfen einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge grundsätzlich nicht verwendet werden, um die Kolleginnen und Kollegen zu einem Streik aufzurufen (Aktenzeichen 1 ABR 31/12). Damit sind die Möglichkeiten für Beschäftigte dahin, auf einfachem Wege in kurzer Zeit vom Arbeitsplatz aus zur Teilnahme an Arbeitsausständen aufzufordern…“ Artikel von Stefan Sauer in der FR online vom 16. Oktober 2013 . Siehe dazu auch:
- Betreff: Streik. Von: Vorname.Name@arbeitgeber.de
„Im Krieg und in der Liebe ist jedes Mittel recht – nicht dagegen im Arbeitskampf. Arbeitnehmer dürfen weder das Intranet noch ihr dienstliches E-Mail-Konto zum Streikaufruf nutzen. Das gewährt ihnen auch die Koalitionsfreiheit nicht, entschied das BAG am Dienstag. Mit einer fristlosen Kündigung müssen Mitarbeiter nicht rechnen, mit einer Abmahnung allerdings schon, meint Michael Fuhlrott…“ Kommentar von Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom 16.10.2013 bei LTO