Hände weg vom Streikrecht – Streikrecht ist Grundrecht!

Das Streikrecht ist bei uns entgegen allen gegenteiligen Behauptungen in der Verfassung und zwar im Koalitionsgrundrecht garantiert. Auch in der Europäischen Sozialcharta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist dieses Recht verankert. Zum Erstaunen vieler Gewerkschaftsmitglieder gab der DGB gemeinsam mit dem BDA im Juni 2010 die Erklärung: „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ heraus. Ohne Not wurde eine Diskussion vom Zaun gebrochen, bei der der DGB von vornherein auf der Verliererseite stand…“ Artikel vom 27. April 2015 von und bei gewerkschaftsforum-do.de externer Link

  • Aus dem Text: „… Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Tarifeinheit darf nicht isoliert von anderen Angriffen auf die gewerkschaftliche Aktionsfreiheit gesehen werden. Weitere Verschärfungen liegen schon in den Schubladen der Regierungsparteien bereit. So erwägt man beispielsweise, jedem Arbeitskampf per Gesetz eine Zwangsschlichtung vorzuschalten. Nur darauf zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz erst einmal wieder kippen könnte ist zu wenig und zu riskant. Die beste Verteidigung gegen die Einschränkung des Streikrechts ist der Streik selbst!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=79705
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