Grundrecht auf Streik besser schützen!

Aus Anlass des seit drei Monaten andauernden Streiks bei der Verpackungsfirma Neupack (Hamburg/Rotenburg [Wümme]) lud am 12. Februar 2013 der Ortsverein Hamburg des ver.di-Fachbereichs 08 zu einer Veranstaltung mit dem Thema »Unser Recht auf Streik steht doch nur auf dem Papier…« Während RA Christian Schoof, langjähriger Gewerkschaftssekretär der IGM-Bezirksleitung Küste und juristischer Berater der Streikenden bei der Firma Neupack, in einem sehr instruktiven Vortrag den derzeitigen Stand der Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht beschrieb und RA Harald Humburg, der den Betriebsrat in zahlreichen Rechtstreitigkeiten vertritt, zu Recht die gute und ausdauernde Arbeit der Gewerkschafter in diesem Unternehmen hervorhob, nahm RA Benedikt Hopmann zu dem Thema der Veranstaltung unter einem anderen Gesichtspunkt Stellung: Bestreikte Unternehmen können einen Streik dadurch leer laufen lassen, dass sie die Streikenden sofort durch Leiharbeiter oder durch Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen ersetzen. Zum Schutz des Grundrechts auf Streik forderte RA Hopmann ein Verbot solcher Einsätze. Wir drucken die Stellungnahme hier in einer überarbeiteten Fassung ab. Der Autor nahm dabei auch Vorschläge auf, die von TeilnehmerInnen in der anschließenden Diskussion gemacht wurden. Am Ende der Versammlung beschlossen die TeilnehmerInnen auf Initiative der Versammlungsleitung eine Resolution, die ebenfalls ein gesetzliches Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern und von Arbeitskräften mit befristeten Arbeitsverträgen in bestreikten Betrieben forderte…“ Beitrag von Benedikt Hopmann im Vorabdruck aus Sozialismus Heft Nr. 3 – März 2013 externer Link

Siehe zum Hintergrund:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=28064
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