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Amazon scheitert vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – ver.di darf auch auf Amazon-Firmengelände streiken
„Der Pforzheimer Online-Versandhändler Amazon ist am 24. Februar auch in zweiter Instanz gescheitert, durch einstweilige Verfügung der Gewerkschaft ver.di untersagen zu lassen, bei Streikmaßnahmen privates Firmengelände zu benutzen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies die Anträge von Amazon kostenpflichtig zurück. Bereits im vergangenen September war Amazon vor dem Arbeitsgericht Pforzheim erfolglos geblieben. (…) Der Rechtsstreit wird nun im Hauptsachverfahren vor dem Amtsgericht Berlin fortgesetzt…“ ver.di-Nachrichten vom 25. Februar 2016