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Amazon-Klage gegen Streikrechte gescheitert
„Der Versandhändler Amazon ist mit seinem Versuch gescheitert, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu untersagen, die Beschäftigten auf dem Betriebsgelände über Streiks zu informieren. Die Arbeitsgerichte Pforzheim und Koblenz wiesen Amazon-Klagen ab, die sich dagegen gerichtet hatten, dass ver.di-Mitglieder Flugblätter an ihre Kolleginnen und Kollegen verteilen und diese ansprechen“ – aus der Pressemitteilung „Erfolg für ver.di: Amazon scheitert mit Klagen in Pforzheim und Koblenz“ am 23. September 2015 bei ver.di , worin zu den elementaren Rechten der Belegschaft steht: „Diese seien in einem Tarifvertrag festzuschreiben, der ihnen existenzsichernde Löhne und gute Arbeitsbedingungen sichere. Amazon hingegen diktiere willkürlich die Arbeitsbedingungen„