Amazon hat einen Europäischen Betriebsrat, trotz Management

"Action on Amazon"Gestern (12.05.22) einigten sich die Unternehmensleitung von Amazon und Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Ländern auf die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats. Dieser Rat, dem Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter angehören, wird über länderübergreifende Unternehmensfragen informiert und konsultiert. Der Europäische Betriebsrat wird regelmäßig tagen und 35 Vertreter aus ganz Europa (einschließlich des Vereinigten Königreichs) zusammenbringen. Gleichzeitig schränkte das Unternehmen den Umfang der transnationalen Konsultationen, vertraulichen Daten und der Beratung durch Experten bei den Sitzungen stark ein. Fragen wirft auch die plötzliche Entscheidung der Amazon-Geschäftsführung auf, den Gerichtsstand von Luxemburg nach Irland zu verlegen, das für sein mangelhaftes Arbeitsrecht bekannt ist. Die Vereinbarung ist ein kleiner Schritt nach vorn für die Amazon-Beschäftigten in Europa, der jedoch größtenteils trotz und nicht dank der Amazon-Geschäftsführung erfolgt ist. So dauerte es über vier Jahre langer und oft schwieriger Verhandlungen, um eine Einigung über die Funktionsweise des Europäischen Betriebsrats zu erzielen…“ Meldung vom 13.5.2022 von UNI Europa externer Link, siehe dazu:

  • Etwas mehr Einblick: Ohne weitreichende Rechte, dennoch ein Teilerfolg: Seit Juli gibt es bei Amazon einen Europäischen Betriebsrat New
    „Die Amazon-Kollegen in Deutschland kämpfen weiter für faire Arbeitsbedingungen. In dieser Woche wird an mehreren deutschen Standorten des Unternehmens, etwa in Bad Hersfeld, für den von Amazon noch immer verweigerten Tarifvertrag gestreikt. Denn auch wenn inzwischen an mehreren Distributionszentren Betriebsräte existieren, konnten die Beschäftigtenvertreter bisher lediglich Vereinbarungen zu Schichtmodellen oder zum Arbeitsschutz erreichen, nicht aber einen Tarifvertrag. Zuletzt konnten die Angestellten des Unternehmens in Europa einen Teilsieg verbuchen: Seit dem 1. Juli besteht ein Europäischer Betriebsrat (EBR). Die Verhandlungen dazu haben vier lange Jahre gedauert. Oft zweifelten die Arbeitervertreter daran, ob überhaupt eine Vereinbarung mit dem Unternehmen zustande kommen würde, berichteten Mitglieder des Verhandlungsteams gegenüber jW. Dabei besitzt dieses Organ nicht mal weitreichende Rechte. (…) Bisher gab es keinen Interessenvertreter der Arbeiter, der Einblick in die Firmenabläufe auf europäischer Ebene hätte. Nun aber können Beschäftigte Einsicht in strategisch relevante Information des Unternehmens in den jeweiligen deutschen Standorten und in anderen EU-Ländern erhalten, in denen Amazon operiert. Ein Beispiel: Wenn Amazon morgen für eine seiner Niederlassungen Entlassungen ankündigte, könnten die Angestellten erfahren, ob der Konzern zugleich andere Standorte erweitern will, um etwa die Arbeitskosten zu senken. Allerdings bleibt dieses Recht auf Information ziemlich eingeschränkt, denn es besteht nur dann, wenn in zwei Ländern mindestens fünf Prozent der Belegschaft gleichzeitig betroffen sind. In der EBR-Vereinbarung ist zu lesen, dass die Mitarbeiter nun einen Einblick in die Firmenstruktur erhalten sollen. Das betrifft auch Veränderungen im Hinblick auf die Unternehmerschaft, die wirtschaftliche Lage, Veränderungen in der Betriebsorganisation, Produktionsverlagerungen oder Massentlassungen. Das geschieht allerdings nur unter den oben genannten Bedingungen jener fünf Prozent der Belegschaften in zwei unterzeichnenden Ländern gleichzeitig. Unklar bleibt jedoch, wer den EBR wählen soll und welche Kontrollmöglichkeiten es gegenüber diesem Gremium gibt. Zudem beschränkt sich seine Funktion darauf, ein Informationsorgan zu sein, und auch diese Rolle ist streng reglementiert, wonach Betriebsgeheimnisse gewahrt bleiben müssen, was wiederum viel Auslegungsspielraum lässt.“ Artikel von Carmela Negrete in der jungen Welt vom 12. Juli 2022 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=201351
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