Entscheidung rechtskräftig: ALEB ist tarifunfähig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heute rechtskräftig gewordene Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn zur Tarifunfähigkeit der Phantomgewerkschaft ALEB. „Organisationen wie diese schaden einer wirksamen Interessenvertretung der Beschäftigten. Dieser Missbrauch der Tarifautonomie muss ein Ende haben“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Zuvor hatte die umstrittene Organisation ihre Rechtsbeschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Köln zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn rechtskräftig, dass der „Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB)“ keine tariffähige Gewerkschaft ist (Az.: AG Bonn 4 BV 90/12, LAG Köln 10 TaBV 92/12)…“ Pressemitteilung vom 18.10.2013 externer Link

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