Scheingewerkschaft „ALEB“ ist tarifunfähig. Urteil des Arbeitsgerichts Bonn
Quelle: ver.di-Pressemitteilung vom 31.10.2012
„Der „Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB)“ ist keine tariffähige Gewerkschaft. Das hat heute das Arbeitsgericht Bonn festgestellt. Die Klärung war von ver.di und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beantragt worden. ALEB war seit dem 1. Januar 2010 tätig. Der umstrittene Arbeitnehmerverband hatte sich unter anderem durch Dumping-Tarifverträge hervorgetan…“