Wolfgang Däubler zum Betriebsverfassungsgesetz: „Zeit für den nächsten Reformschub“
„Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler über die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972, über erweiterte Befugnisse von Betriebsräten und den Reformstau von heute. (…) Die Gewerkschaften hatten in den zwei Jahrzehnten seit der Verabschiedung des Gesetzes gelernt, dass die Betriebsräte, denen sie anfangs mit großer Skepsis gegenüberstanden, die beste Form gewerkschaftlicher Verankerung im Betrieb sind. Bis heute haben sie in den Betrieben ja nicht annähernd die gleichen Rechte wie die Betriebsräte. Sie haben erkannt, dass sie durch die Betriebsräte einen Fuß auf den Boden kriegen – und zwar nicht nur in einigen wenigen Großbetrieben. (…) Autonome Betriebe in Beschäftigtenhand – das war in groben Umrissen unsere Vorstellung, der auch viele Gewerkschafter anhingen. Dass die Gewerkschaften für eine Vision standen, hat sie damals attraktiv gemacht. (…) Ja, es ist wieder Zeit für eine Reform. Denken wir nur daran, was es bedeuten würde, den Betriebsräten Mitbestimmungsrechte beim Klima- oder Umweltschutz zu geben, sodass sie bei der Wahl zwischen einer umweltfreundlichen oder einer umweltbelastenden Produktion mitentscheiden könnten…“ Interview von Kay Meiners und Andreas Molitor im Magazin Mitbestimmung 01/2022 bei der HBS