„Verhärtung und Frontenbildung“. In den 1970er-Jahren verloren aufgrund des Radikalenerlasses von ´72 viele Lehrkräfte und im Bildungssektor Beschäftigte ihre Anstellung. Die DGB-Gewerkschaften folgten dieser politischen Vorgabe mit Unvereinbarkeitsbeschlüssen

Der 50. Jahrestag des Radikalenerlasses steht bevor – die Zeit ist reif, mehr Demokratie zu wagen!Dazu GEW-Interview von Esther Geißlinger vom 11. Februar 2021 mit der Historikerin Alexandra Jaeger externer Link, die die Frage „Wen trafen die Berufsverbote?“ so beantwortet: „… Menschen an Hochschulen, die sich der DKP und K-Gruppen angeschlossen hatten. (…) Insgesamt gab es in der GEW ähnliche Konflikte wie im Rest der Gesellschaft, allein durch die Jüngeren, die vor allem an Uni-Standorten in die Gewerkschaft eintraten. Diese Konflikte spitzten sich seit Anfang der 1970er-Jahre zu. Zudem wuchs durch den Radikalenerlass der Druck auf die GEW, sich als verfassungstreu zu präsentieren. (…) Bei der entscheidenden Mitgliederversammlung im April 1974 erhielt der Vorstand, wenn auch knapp, eine Mehrheit für den Unvereinbarkeitsbeschluss. Der DGB hatte bereits im Herbst 1973 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ausgehend von Hamburg setzte sich die Praxis auch in der GEW durch. In der Bundessatzung forderte die GEW von ihren Neumitgliedern ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ein Gewerkschaftstag beschloss, dass diese Bundessatzung in allen Landesverbänden verbindlich wurde. (…) Als gewerkschaftsschädigend galt es bereits, wenn eine GEW-Gliederung ein ausgeschlossenes Mitglied von einer GEW-Veranstaltung nicht ausschloss. Es entstand ein Klima des Misstrauens, eine Verhärtung und Frontenbildung. Gegen diese Stimmung wehrten sich viele jüngere Mitglieder, auch wenn sie K-Gruppen kritisch sahen. Sie wollten den Konflikt politisch und nicht administrativ lösen…“

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